Berlins neuer Verkehr: Fußgänger sollen nicht mehr auf der Mittelinsel warten
Der vierte Abschnitt des Mobilitätsgesetzes ist den Fußgängern gewidmet. Sie sollen schneller und sicherer vorankommen. Hier die Ideen.
Mehr Platz auf Gehwegen, schnelleres Queren von Fahrbahnen und die Ausweisung von Wegenetzen für Fußgänger sind drei wesentliche Ziele des Fußverkehrsgesetzes, das die Senatorin für Verkehr, Regine Günther (für Grüne) am Freitag vorgestellt hat.
Das Gesetz ist bislang nur ein Referentenentwurf, soll aber bis zum Sommer in den Senat eingebracht und voraussichtlich Anfang 2020 als viertel Teil des Mobilitätsgesetzes vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden.
Jetzt beginnt offiziell die Beteiligung der Öffentlichkeit. "Berlin setzt damit deutschlandweit Standards für die Förderung des umweltfreundlichen und gesunden Fußverkehrs”, sagte Günther.
Die Regelungen zum Fußverkehr sind in erster Linie Absichtserklärungen zur Schaffung einer besseren Infrastruktur für Fußgänger und Rollstuhlfahrer. "Jeder Mensch soll in ganz Berlin auf direkten und zusammenhängenden Fußwegen seine Ziele erreichen können." Ähnlich wie beim Radverkehr sollen Autofahrer motiviert werden, für kürzere Strecken das Auto stehen zu lassen.
"Es wird angestrebt, in der Stadt Räume zu schaffen, in denen der motorisierte Individualverkehr keine oder nur noch eine untergeordnete Rolle spielt.“ Dazu sollen Anreize geschaffen werden, etwa durch bessere Orientierungshilfen, häufigeres Reinigen von Gehwegen und eine schnellere Beseitigung von Schäden und Gefahrenstellen. Allgemein gilt, "dass die Rolle des motorisierten Individualverkehrs deutlich reduziert wird".
Die Senatsverwaltung für Verkehr soll einen Fußverkehrsplan aufstellen und ein Gremium schaffen, das dazu Vorschläge macht. Die Bezirke sollen Beauftragte für den Fußverkehr benennen. Weil diese Prozesse langwierig sind und schon beim Radverkehrsgesetz die schleppende Umsetzung kritisiert wurde, sollen "zehn relevante Projekte zur Förderung des Fußverkehrs" benannt werden, die "innerhalb von fünf Jahren" umgesetzt oder geplant werden. Gemeint sind Umgestaltungen von Straßen oder Plätzen, Modellprojekte oder "regelmäßige wiederkehrende temporäre Maßnahmen".
Temporäre Lösungen sollen sichtbare Veränderungen schaffen
Provisorische Lösungen sollen den Prozess beschleunigen und schnell sichtbare Veränderungen schaffen. "So kann zum Beispiel eine farbliche Markierung übergangsweise einen vorgezogenen Seitenraum markieren, bis die bauliche Veränderung mit dem Versetzen des Bordsteins erfolgt".
Fußgänger sollen insgesamt mehr Platz im Straßenraum bekommen. Auf Gehwegen und "Gehbahnen" in öffentlichen Parks sollen sich Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Menschen mit Kinderwagen begegnen oder nebeneinander bewegen können. Eine Mindestbreite wird allerdings nicht festgelegt. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen für neue Wohnsiedlungen sollen solche Gehbahnen als Verbindung zwischen Wohnblöcken berücksichtigt werden.
Gehwegvorstreckungen sollen das Queren von Straßen erleichtern und sicherer machen. Fußgängerampeln sollen künftig so geschaltet werden, dass breite Straßen mit einer Mittelinsel "in einem Zug gequert werden können". Kreuzungen sollen "an jedem Arm" gequert werden können, also keine Umwege mehr für Fußgänger, weil dem Autoverkehr Vorrang eingeräumt wird.
Kinder sollen besonders geschützt und angeleitet werden, sich souverän im Verkehr fortzubewegen, besonders auf ihren Schulwegen. Die Bildungsverwaltung soll dazu einen Ansprechpartner benennen. Außerdem soll es an allen Schulen Gremien für Mobilität geben, die aus Schülern, Eltern, Erziehern oder Lehrern bestehen und konkrete Verbesserungsvorschläge für die Infrastruktur vor Ort machen oder Projekte anschieben. Konkretes Beispiel: Ein „Kinderstadtplan“, der Ziele und Wege aus Sicht der Kinder zusammenfasst.
IHK: "Zementsäcke werden nicht zur Baustelle getragen"
IHK-Chef Jan Eder sagte: "Selbstverständlich ist es richtig, die Bedürfnisse und Sicherheit des Fußverkehrs im Mobilitätsgesetz zu regeln. Es ist allerdings unverständlich, warum der Wirtschaftsverkehr auf die lange Bank geschoben wird." Und weiter: "Zementsäcke werden auch in Zukunft nicht zu den Baustellen getragen."
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