Schießstandaffäre bei der Berliner Polizei: FDP-Politiker klagt erneut gegen Innensenator Geisel
Der Innensenator verweigert detaillierte Auskünfte zum Entschädigungsfonds für erkrankte Polizisten. FDP-Politiker Luthe zieht vor den Verfassungsgerichtshof.
Der Berliner FDP-Innenpolitiker Marcel Luthe zieht in der Schießstandaffäre erneut gegen Innensenator Andreas Geisel (SPD) mit einer Organklage vor den Verfassungsgerichtshof. Denn die von Geisel geführte Innenverwaltung verweigert Luthe weiterhin Auskünfte zum Entschädigungsfonds für Polizeibeamte, die jahrelang giftigen Dämpfen in den Schießständen ausgesetzt waren.
Dabei war der Beschluss des Berliner Verfassungsgerichtshofes vom August eindeutig: Geisel muss Auskunft darüber geben, auf welcher Grundlage über die Entschädigungsanträge Hunderter Polizeibeamter in der Schießstandaffäre entschieden wurde. Bislang hat Geisel detaillierte Antworten abgelehnt und damit nach Ansicht der Verfassungsrichter Luthe in seinen Rechten als Abgeordneter verletzt.
Der Senator hatte erklärt, die von ihm einberufene Expertenkommission, die über die Entschädigungsanträge befand, sei unabhängig. Der Verfassungsgerichtshof widersprach: Die Kommission sei an die Innenverwaltung angebunden gewesen, es seien Haushaltsgelder verwendet worden.
Luthe hat deshalb seine Fragen erneut eingereicht, nur Antworten gab es keine oder nur dürftige. Zudem schickte die Innenverwaltung eine Stellungnahme der Vorsitzenden der Kommission. Auch sie beantwortete die Fragen nach den „Modalitäten der Verteilung von Haushaltsmittel an geschädigte Polizeibeamte“ nicht. Stattdessen beruft sie sich auf Geisel Erlass, wonach die Kommission unabhängig gewesen sei.
„Der Innensenator ist offenbar nicht ernsthaft bemüht, meine Fragen zu beantworten“, sagte Luthe. Dabei ist die Innenverwaltung neben der Justizverwaltung ein sogenanntes Verfassungsressort, das für die Einhaltung der Rechtsordnung verantwortlich ist.
Aufschlussreiche Antworten
Geisels wenige Antworten sind zumindest aufschlussreich. Demnach stand es im Ermessen der Kommission, von der Schießstandaffäre betroffene Beamte mündlich anzuhören – tatsächlich angehört wurde aber niemand. Für die „gemeinschaftliche Bewertung“ der Anträge traf sich die Kommission im November 2018 an drei Tagen – insgesamt 17 Stunden und 30 Minuten lang.
Als Aufwandsentschädigung bekamen die Kommissionsmitglieder 27.510 Euro ausgezahlt, allein die Vorsitzende knapp 11.800 Euro. Der Betroffenenverein „Biss“ rechnet nun vor: Rund 95 Prozent der Beamten, deren Anträge bewilligt wurden, bekamen weniger als die Kommissionschefin ausgezahlt. Das sei eine „Demütigung“.
Wurden die Anträge ausreichend geprüft?
Zahlreiche betroffene Beamte gingen sogar leer aus. Als Beispiel führt der Verein „Biss“ einen Beamten an, der von 1996 bis 2017 beim Spezialeinsatzkommando (SEK) und an unzähligen Einsätzen gegen bewaffnete und gewaltbereite Täter beteiligt war. Heute leidet der Mann an Asthma, hat eine Nierenfunktionsstörung und eine Hauterkrankung. Aus dem Entschädigungsfond bekam er laut „Biss“ keinen Cent.
Luthe bezweifelt auch deshalb, dass die Anträge überhaupt ausreichend geprüft wurden. „Die Kommission hat in der gemeinsamen Bewertung rechnerisch 80 Sekunden pro Einzelfall aufgewendet. Es drängt sich förmlich auf, dass eine Einzelfallbewertung, wie sie das Parlament über das Haushaltsgesetz beauftragt hat, gar nicht stattgefunden haben kann.
„Vielschießer“ gingen häufig leer aus
Das Abgeordnetenhaus hatte 2017 beschlossen, „Zahlungen zum Ausgleich der mit dem häufigen und regelmäßigen Schießtraining auf veralteten Schießanlagen der Polizei verbundenen besonderen Belastungen“ zu leisten. Doch sogenannte Vielschießer gingen häufig leer aus. Insgesamt 3,27 Millionen Euro wurden ausgezahlt, von 786 Anträgen 297 abgelehnt. Am häufigsten gab es eine Entschädigung von 3000 Euro, die höchste Einzel-Summe belief sich auf 80.000 Euro.
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Geisel hatte mit einer unbürokratischen Lösung – auch gegen interne Widerstände – den Opfern der Schießstandaffäre helfen wollen und damit neue Probleme aufgeworfen. Luthes Organklage ist da nicht die einzige Front. Die Innenverwaltung hatte beim Aufstellen des Entschädigungsfonds für Antragsteller den Rechtsweg ausgeschlossen, Klagen sollten nicht möglich sein. Genau deshalb wollen Betroffene nun vor Gericht ziehen.
Folgeschäden werden nicht als Dienstunfall anerkannt
Daneben klagen Beamte, weil die Polizei Folgeschäden der Tätigkeit in den Schießständen - wie Schwermetallvergiftungen - nicht als Dienstunfall oder Berufskrankheit anerkennt. Betroffene bleiben deshalb auf den Kosten für teure Behandlungen sitzen. Am Verwaltungsgericht wird am Montag eine erste Klage behandelt.
Wie schon beim Entschädigungsfonds bestreiten Innenbehörde und Polizei einen Zusammenhang zwischen der Schadstoffbelastung in den Schießständen, der Polizisten jahrelang ausgesetzt waren, und teils schwersten Erkrankungen von Beamten. Einige sind bereits verstorben.
Eine umstrittene Studie der Charité im Auftrag der Innenverwaltung war selbst nach Ansicht von Innenpolitiker der Koalition so aufgebaut, dass sich ein Zusammenhang zwischen der Arbeit in giftigen Schießstände und späteren Erkrankungen nicht belegen ließ. Bevor der RBB die Affäre Ende 2015 publik gemacht hatte, wussten die Polizeiführung nachweislich seit Jahren von der Gesundheitsgefahr in den Schießanlagen.
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