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Zusatzbeiträge für Essen beispielsweise sind erlaubt. Die Gesamtsumme darf 90 Euro nicht überschreiten.
© Georg Wendt/dpa

Berliner Kita-Träger scheitern mit Klage: Eltern dürfen nicht mehr als 90 Euro im Monat zuzahlen

Über 90 Euro pro Monat dürfen Kitas in Berlin nicht von Eltern verlangen, auch wenn die Eltern zahlen würden: Viele gehen daher den Umweg über Fördervereine.

Als „gute Nachricht“ hat Jugendsenatorin Sandra Scheeres (SPD) die aktuelle Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin zu drei Verfassungsbeschwerden gegen die Zuzahlungsregelung für Berliner Kitas bezeichnet. Das Gericht hat die Beschwerden, die von einem Kita-Träger und Privatpersonen eingereicht worden waren, als unzulässig zurückgewiesen.

Damit ist das Thema allerdings nicht juristisch entschieden: Bei der jetzigen Entscheidung ging es laut Jugendverwaltung nur darum, dass der Kläger vorher „nicht den regulären Rechtsweg ausgeschöpft hat beziehungsweise, dass die Kläger nicht beschwerdebefugt“ seien. Somit ist damit zu rechnen, dass die Sache in einem nächsten Schritt vor dem Verwaltungsgericht landen wird.

„Die Regelung mit einer Meldepflicht für Zuzahlungen und einer Obergrenze von 90 Euro hat sich in der Praxis bereits bewährt. Sie stellt sicher, dass Eltern mit geringerem Einkommen bei der Platzsuche nicht unter Druck gesetzt oder benachteiligt werden,“ betonte Scheeres.

Die Regelung sei „sozial gerecht“, stärke die Rechte von Eltern und stelle Transparenz in einem zuvor ungeregelten Bereich her. Da Berlin gebührenfreie Kitas finanziere, stünden hohe Zuzahlungen dazu in einem „klaren Widerspruch“.

Die meisten Kitas sehen das anders: Sie wollen den Familien Zusatzleistungen anbieten und sich diese Angebote mit Zusatzbeiträgen finanzieren lassen. Nachdem Rot-Rot-Grün die Obergrenze eingeführt hatte, gründeten sie Fördervereine, damit die Eltern auf dem Umweg über die Vereine die Zusatzleistungen finanzieren können.

Kitas gründen Fördervereine

„97 Prozent der Kitas im Verband der kleinen und mittleren Kitaträger haben inzwischen Fördervereine“, berichtet Franziska Wagner von der Kant-Kindergärten GmbH. Ihr Träger sehe darin einen „Umgehungstatbestand“, weshalb er sich entschieden habe, den Verfassungsgerichtshof anzurufen statt einen Förderverein zu gründen.

Als nächsten Schritt habe man einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung vor dem Verwaltungsgericht gegen eine bereits erfolgte Kürzung der öffentlichen Zuschüsse gestellt, berichtet Wagner. Die CDU hatte die 90-Euro-Grenze als "Bildungsbremse" bezeichnet.

Die Obergrenze gilt seit September 2018

Die von Scheeres durchgesetzte Zuzahlungsregelung gilt seit 1. September 2018 für alle öffentlich finanzierten Kitas in Berlin und legt fest, dass Träger für zusätzliche Angebote im Kita-Alltag maximal 90 Euro pro Kind und Monat von den Eltern verlangen dürfen. Zugleich wurde ein Meldeverfahren für Zuzahlungen eingeführt. Dabei müssen die Träger anzeigen, für welche Leistungen sie extra Zahlungen erheben.

Außer acht Kita-Trägern seien zwischenzeitlich alle Träger der Anzeigepflicht nachgekommen, berichtet die Jugendverwaltung. Anfängliche Probleme hätten sich „in den meisten Fällen durch Beratung“ lösen lassen.

Zu den acht fehlenden Trägern, die ihre Zuzahlungen noch nicht offengelegt hätten, zähle einer der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof. In sieben Fällen laufe ein Vertragsverletzungsverfahren. Einmal sei die Schiedsstelle wegen der fehlenden Anzeige angerufen worden.

Im Schnitt 15 Euro mehr für Bio-Essen

Scheeres' Verwaltung gab am Dienstag auch bekannt, wie sich die Zuzahlungen zusammensetzen: Demnach erheben knapp 2000 Einrichtungen (74 Prozent) der Berliner Kitas Zuzahlungen. Die häufigsten Zuzahlungen betreffen den Imbiss am Nachmittag, die Vesper (in 54 Prozent der Einrichtungen) und Frühstück (52 Prozent) mit durchschnittlichen Kosten von 9,40 Euro (Vesper) und 12,50 Euro (Frühstück).

Es folgen „ergänzende pädagogische Angebote“ sowie „sonstige Angebote im Bereich Verpflegung, wie zum Beispiel für Bio-Essen“ (im Schnitt 15 Euro).

Weitere Angebote sind beispielsweise zusätzliches Personal oder Leistungen im Bereich Sprache/Bilingualität. „Damit beweisen die Träger, dass innerhalb der Obergrenzen ein vielfältiges Angebot mit verschiedenen Konzepten möglich ist“, resümierte die Jugendverwaltung.

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