Corona-Regeln in Berlin: Diese verschärften Maßnahmen gelten ab Sonntag
Nur Eltern mit systemrelevanten Berufen dürfen die Kita-Notbetreuung nutzen. Im Nahverkehr und beim Einkaufen müssen spezielle Masken getragen werden.
Der ursprünglich bis zum 31. Januar vorgesehene Lockdown wird verlängert – und teilweise verschärft. Darauf hat sich der Berliner Senat in einer Sondersitzung am Mittwoch geeinigt. Vor dem Hintergrund der wachsenden Unsicherheit zur Verbreitung von Covid-19-Mutationen und angesichts fortgesetzt hoher Infektionszahlen sei die Verlängerung schmerzhaft, aber nötig, erklärten der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) sowie seine Stellvertreterin Ramona Pop (Grüne) und Stellvertreter Klaus Lederer (Linke) im Nachgang der Sitzung.
Müller dankte für die weitreichende Akzeptanz der „einschneidenden Maßnahmen“. Lederer erklärte mit Blick auf die am Mittwoch in Berlin mehrfach festgestellte Virus-Mutation britischen Ursprungs: „Ich bin nicht beruhigt.“ Pop sagte: „Niemandem hier macht das Spaß.“
Der Senat orientierte sich mit seinen Entscheidungen eng an den tags zuvor getroffenen Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz. Demnach werden alle bislang geltenden Regeln wie Kontaktbeschränkungen, die Schließung von Geschäften und gastronomischen Einrichtungen sowie Schulen oder Ausgangsbeschränkungen bis zum 14. Februar verlängert. In einzelnen Bereichen, darunter der Maskenpflicht oder der Betreuung in Kitas, wurden diese sogar verschärft.
Kitas sollen nun „grundsätzlich“ schließen. Ausnahmen in Form einer Notbetreuung soll es nur noch für Kinder von Eltern geben, die in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten. Darüber hinaus sollen Alleinerziehende sowie „sozial belastete Familien“ ihre Kinder in die Notbetreuung bringen können.
Die Bildungsverwaltung veröffentlichte online eine 28-seitige Liste der systemrelevanten Berufe, die Sie hier als PDF herunterladen können. Neben Angestellten im Bereich der kritischen Infrastruktur zählen dazu auch Beschäftigte in den Bereichen Abfallverwertung sowie Rundfunk und Presse.
Listen systemrelevanter Berufe gab es schon im ersten Lockdown
Es soll ausreichen, wenn ein Elternteil einen solchen Beruf ausübt. Ob das im Homeoffice passiert oder nicht, soll keine Rolle spielen. Ziel soll sein, dass die Zahl der Kinder nicht mehr als 50 Prozent der normalen Auslastung beträgt. Zurzeit beträgt sie mehr als ein Drittel – die Tendenz stieg aber zuletzt deutlich.
Die Schulen bleiben ganz zu. Über eine stufenweise Eröffnung werde der Senat nach dem Ende der Winterferien beraten, erklärte Müller im Anschluss an die Sitzung. Eine Öffnung vor dem 14. Februar, der von der MPK gesetzten Frist, ist damit so gut wie ausgeschlossen.
Darüber hinaus beschloss der Senat, die Maskenpflicht in Geschäften und in Bus und Bahn zu verschärfen. Demzufolge gilt im Einzelhandel sowie im öffentlichen Nahverkehr künftig die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
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Damit sind auch einfache OP-Masken gemeint, FFP2-Masken sind nicht unbedingt nötig. Das gilt zumindest im Einzelhandel sowie in Handwerks-, Dienstleistungs- und anderen Gewerbebetrieben mit Publikumsverkehr auch für die Angestellten. Bislang waren beispielsweise Verkäufer und Verkäuferinnen von der Maskenpflicht befreit. Darüber hinaus müssen künftig auch in Krankenhäusern sowie Arztpraxen medizinische Masken getragen werden.
Für Empfänger von Transferleistungen sowie Obdachlose werden entsprechende Masken in den Bezirksämtern zur Abholung bereitgestellt. Grüne und vor allem Linke hatten vor der Sitzung auf eine entsprechende Regelung für Menschen mit geringem Einkommen gedrängt. Müller sagte im Nachgang der Sitzung: „Die Masken kosten im Handel pro Stück ungefähr 20 Cent.“ Für Menschen mit normalen Einkommensverhältnissen sei das „machbar“.
Über die Frage danach, wer diese Aufgabe übernehmen soll, gab es dem Vernehmen nach einen längeren Streit zwischen Gesundheits- und Sozialverwaltung. Zuständig soll nun die Sozialverwaltung sein.
Entscheidung über Homeoffice-Pflicht vertagt
Vertagt wurde die Entscheidung darüber, wie Arbeitgeber zur Einrichtung von Homeoffice für ihre Angestellten verpflichtet werden können. Ein von der Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales eingebrachter Vorschlag, Arbeit am Bildschirm zu verbieten, wenn Arbeitnehmer dafür ins Büro müssen, wurde von den Senatsmitgliedern vertagt.
Die Berliner Regel soll nun mit der Verordnung des Bundesarbeitsministeriums abgestimmt werden, bis dahin bleibt es bei einem Appell zur Heimarbeit. Der Senat wird sich am kommenden Dienstag erneut mit dem Thema befassen, hieß es weiter, die Entscheidung zur Vertagung sei „einmütig“ gefasst worden.
Im Nachgang der Sitzung erklärte Lederer, die Wirtschaft stärker in die Pflicht zu nehmen, anstatt weiter im privaten Bereich zu begrenzen, sei Konsens innerhalb der Fraktion gewesen. „Mehr hinzubekommen als ein netten Appell an die Unternehmen, war uns sehr, sehr wichtig“, sagte Lederer. Pop begründete die Vertagung mit der notwendigen Abstimmung zwischen Bund und Land. Aus linken Senatskreisen grummelte es, einige Senatsmitglieder hätten sich „offenbar“ nicht ausreichend informieren können.
Die neue Verordnung soll ab kommendem Sonntag gelten. Dann müssen auch Teilnehmer von Gottesdiensten medizinische Masken tragen. Gewerbliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen mit maximal 20 Personen abgehalten werden, unter freiem Himmel dürfen sich höchstens 50 Personen treffen. Für Demonstrationen gilt die Grenze nicht.