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Sommer 2014: Flüchtlinge sind auf dem Dach der Gerhart-Hauptmann-Schule. Um eine Eskalation zu vermeiden, unterschrieb der Bezirk eine Vereinbarung mit den Flüchtlingen - die jetzt zum Problem wird.
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Flüchtlinge in Gerhart-Hauptmann-Schule: CDU Berlin fordert Rücktritt von zwei Stadträten

In welchen Bereichen der Gerhart-Hauptmann-Schule dürfen sich die Besetzer aufhalten? Ein Papier mit seiner Unterschrift bringt Friedrichshain-Kreuzbergs Stadtrat Panhoff in Bedrängnis. Der CDU-Generalsekretär fordert seinen Rücktritt.

Kai Wegner, Generalsekretär der Berliner CDU, hat den Rücktritt der grünen Friedrichshain-Kreuzberger Stadträte Jana Borkamp und Hans Panhoff gefordert. Durch die beiden werde der Bezirk „in Geiselhaft genommen“, sie hätten „sich erpressen lassen und damit den Rechtsstaat schwer beschädigt“. Wegner spielt auf die Vereinbarung an, die Borkamp und Panhoff für den Bezirk im Juli mit Flüchtlingen in der besetzten Gerhart-Hauptmann-Schule getroffen hatten: Diese besteht nicht nur aus einem computerbeschriebenen, handschriftlich ergänzten Papier mit den Unterschriften Panhoffs und der Finanzstadträtin Borkamp sowie den Unterschriften von drei Flüchtlingen, sondern auch aus drei handschriftlichen Zetteln, die die "tageszeitung" im Juli veröffentlicht hatte.

Drei handgeschriebene Zettel sind brisant

Die Anlagen wurden bisher öffentlich nicht diskutiert – doch sie werfen ein neues Licht auf die Vereinbarung vom Sommer und auf die momentan laufenden Gerichtsverfahren. Neben fünf Flüchtlingen hat auch Panhoff alle drei Zettel unterschrieben, Borkamp zwei; die Echtheit der Unterschriften bestätigte Bezirksamtssprecher Sascha Langenbach dem Tagesspiegel.

Laut diesen Papieren dürfen sich die Flüchtlinge nicht nur im dritten Stock und auf dem Dach der Schule aufhalten, wie es aus dem computergeschriebenen Blatt hervorgeht, sondern sie können auch im ersten, zweiten und dritten Stock des Südflügels „bleiben und leben“ und die Aula nutzen – offenbar unbegrenzt lange. Den entsprechenden Zettel unterzeichnete Panhoff, nicht aber Borkamp. Zudem sicherten beide den Flüchtlingen Sozialhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu – durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales oder aus der Kasse des Bezirks.

Wegner wirft Panhoff und Borkamp "Untreue" vor

Genau um die Frage aber, ob und wo sich die Flüchtlinge in der Schule aufhalten dürfen, drehen sich im Moment mehrere Prozesse. In Zwischenbeschlüssen hatten im November sowohl das Verwaltungsgericht Berlin als auch das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg im Sinne der Flüchtlinge entschieden und ein Nutzungsrecht festgestellt – auch auf Grundlage der nun diskutierten Papiere.

Hans Panhoff, Bezirksstadtrat und Leiter der Abteilung Planen, Bauen und Umwelt.
Hans Panhoff, Bezirksstadtrat und Leiter der Abteilung Planen, Bauen und Umwelt.
© dpa

Die Vereinbarung war notwendig geworden, weil der Bezirk die seit Dezember 2012 besetzte ehemalige Schule räumen lassen wollte. Sie soll zum Flüchtlingszentrum umgebaut werden. Am 1. Juli 2014 hatte Baustadtrat Panhoff die Polizei gebeten, die Schule zu räumen; einige Flüchtlinge drohten damit, sich vom Dach zu stürzen oder mit Benzin anzuzünden. Am 2. Juli kam es schließlich zu der genannten Einigung. Wegner nannte die Vereinbarung „womöglich sittenwidrig und damit von Anfang an nichtig“, weil sie eine Besetzung legitimiere. Zudem sei zu prüfen, ob Panhoff und Borkamp sich „einer Form der Untreue schuldig gemacht" hätten, indem sie Leistungen versprachen.

Bezirksamt spricht von Notsituation

Bezirksamtssprecher Langenbach forderte Wegner zur Zurückhaltung auf: „Der Bezirk befand sich damals in einer Notsituation, es ging darum, Gefahr für Leib und Leben abzuwenden – nicht nur für die Flüchtlinge, sondern auch für die Anwohner.“ Die handbeschriebenen Papiere seien nachgereicht worden, und in der damaligen „emotional sehr schwierigen Situation“ sei die Frage nach ein paar Zimmern mehr oder weniger nicht relevant gewesen im Vergleich zu den Risiken. Die Sozialleistungen seien nur für zwei Monate gezahlt worden, im Juli und August.

Für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg habe der Kern der Vereinbarung darin bestanden, dass die Verhandlungen weitergehen. Diesen Teil der Vereinbarung hätten die Flüchtlinge aber nicht eingehalten, zudem sei es wiederholt zu „Gewaltexzessen“ in der Schule gekommen. Daher betrachte der Bezirk die Vereinbarungen als nicht mehr bindend. „Die Flüchtlinge beziehen Leistungen ohne Gegenleistungen zu bringen, das ist kein Vertrag“, sagte er. Zudem wisse ja niemand, welche drei bis fünf Flüchtlinge die Zettel überhaupt unterschrieben haben und für wen diese gelten. Dass der Vertrag nichtig sein könnte, sagt übrigens auch CDU-Generalsekretär Wegner; schließlich hätten sich die Flüchtlinge mit ihren Suiziddrohungen womöglich einer strafbaren Nötigung schuldig gemacht – es gab also zumindest ein bisschen Annäherung zwischen Berlins CDU und Kreuzberger Grünen.

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