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Hans-Christoph Berndt, Chef der AfD-Landtagsfraktion in Brandenburg, wird als „erwiesener Rechtsextremist“ eingestuft.
© Soeren Stache/dpa
Exklusiv

Partei scheitert mit Klage in Potsdam: Brandenburger Verfassungsschutz darf AfD weiter Verdachtsfall nennen

Rückschlag für die AfD in Brandenburg: Die Partei ist vor dem Verfassungsgericht mit ihrer Klage gegen das Innenministerium gescheitert.

Die Brandenburger AfD ist mit ihrer Eilklage gegen die Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall vor dem Landesverfassungsgericht in Potsdam gescheitert. Im Gegensatz zum Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) kann Brandenburgs Verfassungsschutz die Landespartei damit weiter mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten und als rechtsextremistischen Verdachtsfall bezeichnen.

Das Verwaltungsgericht Köln hatte dem Bundesamt hingegen kürzlich untersagt, die Bundespartei vorerst als Verdachtsfall zu behandeln, weil die Einstufung der AfD durchgesickert war.

Anders in Brandenburg: Eine Sprecherin des Landesverfassungsgerichts sagte dem Tagesspiegel am Donnerstag, dass es über die Eilklage der AfD entschieden habe. Sie wollte sich jedoch vorerst nicht zu dem Ergebnis äußern.

Auf Anfrage sagte Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) dem Tagesspiegel: „Das Landesverfassungsgericht hat das Innenministerium darüber informiert, dass der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt wurde. Die Einstufung der AfD Brandenburg als rechtsextremistischer Verdachtsfall darf weiterhin öffentlich benannt werden.“ Das Innenministerium sehe sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt.

Die Brandenburger AfD war im Juni 2020 als Verdachtsfall für eine rechtsextremistische Bestrebung eingestuft worden und wird seither vom Verfassungsschutz beobachtet. Der Verfassungsschutz darf daher etwa die Kommunikation überwachen und Parteimitglieder als V-Leute einsetzen.

Stübgen: „In Brandenburg ist der Flügel längst der ganze Vogel“

Grund für die Einstufung sind enge Verquickungen in die rechtsextremistische Szene. Dazu zählen die engen Kontakte zur rechtsextremistischen "Identitären Bewegung" und die dominante Rolle des völkischen Flügels in der AfD. „In Brandenburg ist der Flügel längst der ganze Vogel“, hatte Innenminister Michael Stübgen (CDU) gesagt. Brandenburgs AfD stehe unter Rechtsextremismusverdacht, da hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte vorlägen.

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Hinzu kommt der Chef der Landtagsfraktion Hans-Christoph Berndt: Er wird als „erwiesener Rechtsextremist“ eingestuft, der von ihm geführte Verein „Zukunft Heimat“ wird bereits seit Anfang 2020 als „erwiesene rechtsextremistische Bestrebung“ – das schärfste Beobachtungslevel – geführt.

Erst sieben Monate nach ihrer Einstufung hat die AfD dann im Januar 2021 gegen das Vorgehen der Verfassungsschutzabteilung im Potsdamer Innenministerium Klage eingereicht. Die AfD wollte dem Ministerium vom Landesverfassungsgericht untersagen lassen, die Partei öffentlich als Verdachtsfall zu bezeichnen. Demnach sollten sämtliche Pressemitteilungen auf der Internetseite des Ministeriums gelöscht werden, ebenso die Nennung im Jahresbericht des Verfassungsschutzes.

Doch das Landesverfassungsgericht lehnte den Antrag der AfD nun ab und erklärte sich für nicht zuständig. Vielmehr hätte die AfD zunächst vor dem Verwaltungsgericht einen Eilantrag stellen müssen.

Weitere AfD-Klagen am Verwaltungsgericht und Landesverfassungsgericht anhängig

Tatsächlich hatte die AfD im Januar auch Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht, nach Auskunft eines Gerichtssprechers aber keinen Eilantrag, sondern einen Antrag in einem sogenannten Hauptsacheverfahren. Wann darüber entschieden wird, ist noch unklar.

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Beim Landesverfassungsgericht liegt auch noch eine Klage der AfD-Landtagsfraktion vom Dezember. Sie will per Normenkontrolle das Brandenburgische Verfassungsschutzgesetz überprüfen lassen. Dort ist geregelt, dass der Verfassungsschutz die Öffentlichkeit über verfassungsfeindliche Bestrebungen informiert, soweit "hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte hierfür vorliegen."

Die Argumentation der AfD lautet: Die Regierung nutze den Verfassungsschutz, um gegen die größte Oppositionspartei im Land vorzugehen. Es dürfe keine Beobachtung der größten Oppositionspartei im Land durch die Landesregierung oder durch den von der Regierung geführten Verfassungsschutz geben. Damit sei die Chancengleichheit der Parteien als höchstes Gut der Demokratie nicht mehr gewahrt.

Verbot der "Verdachtsfall"-Einstufung auf Bundesebene bleibt vorerst bestehen

Auf Bundesebene bleibt es vorerst bei dem vom Verwaltungsgericht Köln Anfang März verhängten Verbot, die AfD als "Verdachtsfall" einzustufen. Das Gericht hatte dem BfV vorläufig untersagt, die Partei entsprechend einzuordnen und mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten.

Das Gericht hatte sein vorläufiges Verbot damit begründet, dass der Verfassungsschutz eine abgegebene Stillhaltezusage gebrochen habe. Das BfV hatte in dem weiteren Gerichtsverfahren zugesichert, eine mögliche Einstufung der AfD keinesfalls öffentlich bekannt zu geben. Damit sollte verhindert werden, dass die AfD während des laufenden Verfahrens im politischen Wettbewerb Nachteile erleidet.

Nur unter dieser Bedingung hatte das Gericht dem BfV erlaubt, die Partei vorläufig weiter nachrichtendienstlich zu beobachten. Entgegen der Zusage des BfV war die Einstufung der AfD jedoch öffentlich bekannt geworden. Das Gericht machte die Behörde dafür verantwortlich, dass die Informationen „durchgestochen“ worden sind.

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