Um Mietpreise und Eigentümer zu erfassen: Berlins Bausenator Scheel plant Mieten-Datenbank
Wer den Mietanstieg in der Hauptstadt bremsen will, sollte den Ist-Zustand genau kennen. Stadtentwicklungssenator Scheel will ein Mietenkataster einführen.
Mietpreise, Eigentümer und Anteilseigner von allen Immobilien auf dem Berliner Wohnungsmarkt in einem einzigen übersichtlichen Register? Mit einem solchen Wohnungs- und Mieten-Kataster wäre der Berliner Markt transparent wie sonst nur etwa in der Schweiz. Und genau das plant die rot-rot-grüne Koalition, wie der Senator für Stadtentwicklung und Wohnen Sebastian Scheel (Linke) nun erneut betonte.
„Ein solches Kataster stellt eine Gesamterhebung dar. Diese liefert mehr Informationen als der Mietspiegel, der auf Basis einer repräsentativen Erhebung erarbeitet wird“, sagte Scheel der Deutschen Presseagentur am Montag. Außerdem erhoffe er sich genauere Angaben etwa zur sozialen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung oder zur Frage, ob Wohnungen überbelegt seien.
Angekündigt hatte die Koalition ihre Absicht, ein Wohnungs- und Mietenkataster aufzubauen, bereits in seiner Begründung zur Einführung des Gesetz zur Mietenbegrenzung. Diese Idee geht ebenso wie die Erfindung des Deckels laut Grünen-Wohnungsmarkt-Expertin Katrin Schmidberger auf Peter Weber, den Juristen im Wohnungsamt von Pankow, zurück.
Am Entwurf eines Kataster-Gesetzes arbeite bereits eine Gruppe von Abgeordneten der Grünen, Linken und SPD seit Monaten. In der Koalition sei ein Parlamentsgesetz vereinbart worden. Scheels Aussagen kämen daher überraschend.
Koalition ist sich einig beim Kataster
Im Grundsatz besteht indes Einigkeit über die Notwendigkeit des Schrittes: Der Senator habe Recht darin, „dass ein Immobilien-Kataster mit Mietendatenbank eine breitere Grundlage liefere, um Mieterhöhungsregelungen nach Auslaufen des Deckel-Gesetzes beschließen zu können“, so Schmidberger.
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Wichtig sei der Aufbau eines Mietenkatasters auch für den Fall, dass das Mietendeckel-Gesetz nicht vom Bundesverfassungsgericht gekippt wird und fünf Jahre lang gelten sollte. Denn danach könnte die „ortsübliche Miete“ mit Hilfe der Daten aus dem Register festgelegt werden.
Eigentümer besetzter Häuser könnten ermittelt werden
Ein Mietenkataster bilde außerdem die gesetzliche Grundlage dafür, den tatsächlichen Eigentümer, den „wirtschaftlich Berechtigten“, einer Immobilie festzustellen. Bei Fonds könnten beispielsweise die zehn größten Anteilseigner genannt werden. Hintergrund: An der Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten scheitern bisher Ämter und Gerichte, Mieter oder auch Strafverfolger oft, wenn verzweigte Firmen-Netzwerke oder sogar Strohmänner teils in fernen Steueroasen ihren Sitz haben.
Ein Beispiel dafür ist das besetzte Hauses „Liebig 34“ im Ortsteil Friedrichshain. Im politischen Streit um die Räumung gelangte nicht einmal Berlins Innensenator an belastbaren Informationen über den Hauseigentümer.
Ein Mietenkataster würde nach Meinung von Experten auch die Erstellung eines rechtssicheren Mietspiegels erheblich erleichtern. Bisher ermittelt eine Arbeitsgruppe mit Mieter- und Vermieter-Vertretern sowie Markt-Experten die „ortsübliche Miete“ anhand von Stichproben. Eine vollständige Übersicht aller Mieten aller Immobilien gäbe ein objektives Bild der Miete.
Auch der Streit, in welchem Umfang innerstädtische Quartiere bereits infolge einheitlich hoher Mieten nur noch für wenige Menschen bezahlbar sind oder umgekehrt Stadtrandlagen noch über einheitlich niedrig Mieten bieten, würde dank nachprüfbarer Daten versachlicht werden. Kritik an einem Wohnungs- und Mietenkataster hatte es bereits wiederholt von Vermieterverbänden gegeben. Sie verweisen auf den Datenschutz sowie auf den Verwaltungsaufwand eines solchen Unterfangens.
Wohnen-Verwaltung: "Eingriffstiefe" erfordert "gesetzliche Grundlage"
Bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hieß es auf Anfrage es seien „Vorüberlegungen und erste fachliche Prüfungen zur grundsätzlichen Machbarkeit“ des Katasters erfolgt. Darauf aufbauend „erfolgte die Beauftragung eines Dienstleisters“. Zuvor seien dazu drei Angebote eingeholt worden. Der Abschlussbericht werde „bis voraussichtlich Anfang November vorgelegt werden“. Im Anschluss werde eine rechtliche und fachliche Beurteilung erfolgen. Klar sei, dass „aufgrund der Eingriffstiefe für den Aufbau eines Mietenregisters eine gesetzliche Grundlage notwendig ist“. Ob eine Gesetzesinitiative aus dem Abgeordnetenhaus heraus erfolgen solle, „obliegt allein den Abgeordneten“. FDP-Fraktionschef im Abgeordnetenhaus Sebastian Czaja sagte: Wohnen-Senator Scheel „übernimmt den Politikkurs seiner Vorgängerin“ und werde das Ziel, „bis 2030 200000 neue Wohnungen zu bauen, verfehlen“. Daran ändere auch der geplante Aufbau eines Mietenkatasters nichts.
Wohnungsverband warnt vor Risiken beim Datenschutz
Der Sprecher von Berlins größtem Wohnungsverband BBU David Eberhart sagte: "Noch sind die Überlegungen zu einem Mieten- und Wohnkataster nicht weiter konkretisiert. Wir geben aber zu bedenken, dass sich dabei sowohl erhebliche datenschutzrechtliche Fragen als auch eine große Belastung für die Verwaltung ergeben dürften."
Berliner MIeterverein begrüßt "Kataster"
Der Chef des Berliner Mietervereins Reiner Wild sagte auf Anfrage: "Umfassende empirische Erhebungen zur Wohn- und Mietensituation stellen die Forschungsinstitute vor kaum lösbare Aufgaben, denn die Rücklaufquoten von Fragebögen bei Mietern und Vermietern sind gering. Denkbar wäre zum Beispiel für Mietspiegel eine gesetzliche Verpflichtung zur Beteiligung an der Befragung wie es beim Zensus oder dem Mikrozensus der Fall ist. Doch dies scheint politisch im Bund nicht durchsetzbar. Das Kataster wird daher vom Berliner Mieterverein begrüßt, auch weil es mehr Anwendungsmöglichkeiten bietet als einen Mietspiegel. "
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