Wohnungsmarkt und Airbnb: Berlin will kaum noch Ferienwohnungen genehmigen
Die Übergangsfrist für Ferienwohnungen läuft bald ab. Ausnahmegenehmigungen werden künftig kaum erteilt. Airbnb hält das Gesetz nicht für zeitgemäß.
Ende April läuft die zweijährige Übergangsfrist für die Vermietung von Ferienwohnungen ab. Danach dürfen Anbieter ihre Apartments in normalen Wohnhäusern nur noch dann Touristen und anderen Berlin-Besuchern überlassen, wenn das Bezirksamt dies mit einer Ausnahmegenehmigung gestattet hat. Aber darauf können nur die allerwenigsten Vermieter bauen; denn die Genehmigungen werden nur äußerst restriktiv erteilt werden. „In 95 Prozent der Fälle werden wir eine Ausnahmegenehmigung ablehnen“, sagt der Stadtrat für Bürgerdienste in Mitte, Stephan von Dassel (Grüne).
In seinem Bezirk sind rund 1500 und damit ein erheblicher Teil der insgesamt 6300 in Berlin gemeldeten Ferienwohnungen registriert. Experten gehen davon aus, dass die eigentliche Zahl bedeutend höher ist. Der Bezirk Mitte hatte im vergangenen Jahr eine Untersuchung in Auftrag gegeben, bei der die Angebote von Internetportalen ausgewertet wurden; dabei stieß man berlinweit auf 23.000 Angebote.
Knapp 17.000 Wohnungen waren damit illegal auf dem Markt. Wegen des Wohnungsmangels in der Stadt und der zunehmenden Umwandlung von regulären Wohnungen in Ferienapartments hatte das Abgeordnetenhaus vor gut zwei Jahren das Gesetz zur Zweckentfremdung beschlossen, das diese Form der kurzfristigen Vermietung untersagen soll.
Vor zwei Wochen wurde das Gesetz noch einmal verschärft: Die Geldbußen bei Verstößen können nun bis zu 100.000 Euro statt vorher 50.000 Euro betragen. Außerdem sind Betreiber von Online-Portalen wie Airbnb jetzt verpflichtet, den Behörden auf Anfrage Auskunft über die Vermieter zu geben sowie die Kunden auf die notwendige Genehmigung für eine Vermietung hinzuweisen.
Eigentum verpflichtet auch! Ich finde es nicht richtig, dass Wohnungseigentümer aus ihrem Wohnungseigentum mehr Geld herausholen, indem sie die Wohnung dem Wohnungsmarkt entziehen und als Ferienwohnung gewerbsmäßig vermieten. Wenn die eigene Wohnung während des Urlaubs vermietet wird, ist das etwas ganz anderes.
schreibt NutzerIn jogiberlin
Etliche Anfragen für die Ausnahmegenehmigung
Mit einem positiven Bescheid für eine Ausnahmegenehmigung kann ein Wohnungsinhaber laut von Dassel nur rechnen, wenn ein öffentliches Interesse an einer temporären Vermietung vorliegt. Als Beispiel nennt er einen Vermieter, der in der Nähe der Charité Zimmer für Patienten oder für Eltern von kranken Kindern, die im Klinikum behandelt werden, anbietet. „Selbst das Krankenhaus hat sich dafür eingesetzt“, sagt von Dassel.
Aber auch dies ist nicht unumstritten. Der Stadtrat ist davon überzeugt, dass in solchen Fällen eine Ausnahmegenehmigung möglich sein müsse, auch wenn die Fachbeamten im Bezirksamt nicht ganz davon überzeugt seien, dass diese gesetzlich gedeckt sei. Ein anderer Grund könne sein, dass man sonst in existenzielle finanzielle Schwierigkeiten gerate.
Auch dieser Nachweis sei schwierig, da dargelegt werden müsse, warum man die Wohnung nicht normal zur Miete anbieten kann, sagt von Dassel. Bisher liegen dem Bezirksamt etliche Anfragen für die Ausnahmegenehmigung vor. Eine konkrete Zahl gibt es jedoch nicht. Der Stadtrat geht davon aus, dass manche Wohnungsinhaber ihre Räumlichkeiten auch ohne Genehmigung weitervermieten werden – in der Hoffnung, dass Verstöße ohnehin nicht flächendeckend kontrolliert werden können.
Das Problem ist nicht so sehr, dass es Mietwohnungen gibt, die als Fremdenzimmer vermietet werden. Das Problem ist der Mangel an (bezahlbarem) Wohnraum.
schreibt NutzerIn IchGlaubeGarNichtsMehr
Den gesetzlichen Regelungen zufolge darf ein Wohnungsinhaber nur einmal seine Wohnung für eine tage- oder wochenweise Nutzung vermieten – aber nicht etwa pro Jahr, sondern generell. Nicht als Zweckentfremdung wird es laut Gesetz gewertet, wenn man mehr als die Hälfte der Wohnung selbst nutzt und etwa nur ein Zimmer darin vermietet.
Mehrheit der Berliner lehnt eine Bestrafung ab
Das Online-Vermietungsportal Airbnb, das weltweit Ferienwohnungen – vielfach auch von Privatleuten – vermittelt, hält das Berliner Gesetz nicht für zeitgemäß. Ein Sprecher sagte, man wünsche sich eine Regelung, wonach es den Berlinern möglich sein sollte, ihre Wohnungen vorübergehend an Besucher aus dem In- und Ausland vermieten zu können, etwa wenn sie selbst in Urlaub seien. Nach Auskunft des Airbnb-Leiters Kommunikation, Chris Lehane, haben die Kunden des Unternehmens im vergangenen Jahr „mehr als 467 Millionen Euro Wirtschaftswachstum nach Berlin gebracht“.
Lehane verweist auf eine von Airbnb in Auftrag gegebene Umfrage, wonach die Mehrheit der Berliner eine Bestrafung von Wohnungsinhabern, „die ihr Zuhause teilen“, ablehnen. Auch eine Internetplattform, auf der man Hinweise auf Ferienwohnungen melden kann, werde von der Mehrzahl abgelehnt.
Lehane nennt zudem den sogenannten „Community Compact, eine selbstgesteckte Verpflichtung des Portals, „ein guter Partner für Städte zu sein und gemeinsam mit der Politik zum Wohle aller zusammenzuarbeiten“. Dies wolle Airbnb auch in Berlin: „Deswegen möchten wir mit der Stadt Maßnahmen entwickeln, die für alle Einwohner dieser wundervollen Stadt gut sind“, sagte Lehane.
Es sieht aber nicht so aus, dass Berlin seine Haltung gegenüber den Anbietern von Ferienwohnungen ändern wird. Denn nach einem Gespräch mit Lehane betonte Baustaatsseketär Engelbert Lütke Daldrup besonders, dass es kein Entgegenkommen geben wird.
Eine Position von Airbnb-Manager Chris Lehane, warum er die Berliner Regelung für nicht zeitgemäß hält, finden Sie unter diesem Link.