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(Un)schöne Ferien! Viele Berliner sind genervt von Feriengästen in ihrer Nachbarschaft.
© Kitty Kleist-Heinrich

Kampf gegen illegale Vermietung: Berlin verschärft Gesetz zu Ferienwohnungen

Internetportale müssen Auskunft zu illegalen Ferienwohnungen geben, mehr Unterstützung für die Bezirke: Der Senat erhöht den Druck auf illegale Vermieter.

Der Senat lässt beim Kampf gegen Ferienwohnungen nicht locker. Jetzt will er das erst im Mai 2014 in Kraft getretene Gesetz verschärfen, das die zweckentfremdete Nutzung von Wohnraum verbietet. "Wir führen eine Pflicht für Internetportale ein, Auskunft über die Anbieter einer Ferienwohnung zu geben", teilte Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD mit. Außerdem werden einige Formulierungen präzisiert, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Bevor der Gesetzesentwurf beschlossen wird, geht er noch in den Rat der Bürgermeister.

Laut Senator Geisel wird in dem Entwurf klargestellt, dass auch Zweitwohnungen nur mit behördlicher Genehmigung als Ferienunterkünfte vermietet werden dürfen. Zudem wird es den Ämtern erleichtert, an die Daten von Vermietern von Ferienwohnungen zu gelangen: Internetportale können dazu verpflichtet werden, den Bezirksämtern Auskunft über die Anbieter zu geben.

Ferner wird eine Regelung ins Jahr 2018 verschoben, nach der Ferienwohnungen automatisch genehmigt wären, wenn Anträge nicht innerhalb von 14 Wochen bearbeitet sind. Eigentlich war geplant, dies vom nächsten Frühjahr an so zu handhaben. In den Bezirken gab es Befürchtungen, mit der Flut von Anträgen nicht zurechtzukommen. Was in zwei Jahren anders ist, ließ der Senat offen.

Seit dem 1. Mai 2014 gilt das Gesetz, mit dem Wohnraum im gesamten Stadtgebiet vor Zweckentfremdung durch Leerstand, Abriss und der Umwandlung in Gewerberaum oder Ferienwohnungen geschützt werden soll. Wohnungen dürfen seither nicht mehr ohne Erlaubnis als Ferienapartments vermietet werden.

Nach Angaben des Senats wurden bislang rund 6300 Ferienwohnungen registriert und etwa 1200 mögliche Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot ermittelt. Hinzu kommen rund 2800 Hinweise aus der Bevölkerung.

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