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Einst Weggefährten, nun gehen sie politisch getrennte Wege: Klaus Wowereit und André Schmitz.
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Update

Kehrtwende im Senat: André Schmitz: erst entlassen, jetzt im Ruhestand

Der Berliner Senat hat die Entlassung des Kulturstaatssekretärs André Schmitz aus "rechtlichen Gründen" zurückgenommen. Die Berliner kostet dieser Sinneswandel 6000 Euro - monatlich, drei Jahre lang.

Erst so – dann so. Völlig überraschend nahm der Senat am Dienstag die Entlassung des Kulturstaatssekretärs André Schmitz zurück, auf Antrag des Regierenden Bürgermeisters und Kultursenators Klaus Wowereit wurde der Staatssekretär stattdessen in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Das hat für Schmitz, der 22 000 Euro Steuern hinterzog, positive Folgen. Ihm werden ab März noch für drei Monate die vollen Bezüge gezahlt, das sind (ohne Zuschläge) rund 8450 Euro monatlich brutto.

Anschließend steht Schmitz, der seit 2001 politischer Beamter war – als Chef der Senatskanzlei und Staatssekretär für kulturelle Angelegenheiten – für drei Jahre ein Ruhegehalt von 71 Prozent des Gehalts zu. Das sind rund 6000 Euro pro Monat. Wäre seine Entlassung rechtsgültig geworden, hätte Schmitz das Übergangsgeld und die Beamtenversorgung verloren. Der Senat hätte nur den Arbeitgeberanteil an der Rentenversicherung für die Dauer der Dienstzeit nachgezahlt.

Vor einer Woche beschloss die rot-schwarze Landesregierung einstimmig die Entlassung des Staatssekretärs. Ein scharfer Schnitt. Dem widersprach Schmitz im Laufe der Woche schriftlich. Denn gegen den Willen eines Beamten ist es nur in seltenen Fällen möglich, ihn zu entlassen, was gleichbedeutend ist mit dem Verlust des Beamtenstatus. Also blieb dem Senat jetzt keine andere Möglichkeit, als die mildere Form der Trennung von Schmitz zu wählen. Er musste „aus rechtlichen Gründen“, wie am Dienstag mitgeteilt wurde, den Staatssekretär in den einstweiligen Ruhestand versetzen. Wiederum einstimmig.

Heilmann: Sitaution ist "rechtlich eindeutig"

„Das ist sein Recht, das muss man akzeptieren“, sagte Senatssprecher Richard Meng nach der Kabinettssitzung. Aber er fügte hinzu: „Das ist nicht schön, man kann es auch ärgerlich nennen.“ Justizsenator Thomas Heilmann bekräftigte, dass die Situation „rechtlich eindeutig“ sei. Gegen seinen Willen könne Schmitz nicht entlassen werden, das schreibe das Beamtengesetz für solche Fälle nun einmal vor. „Wir sind nicht in einer Bananenrepublik“, so Heilmann. Ob der Ex-Staatssekretär das dreimonatige Übergangsgeld spenden wird, wie ursprünglich angekündigt, weiß der Senat nicht. Schmitz war am Dienstag nicht erreichbar.

Die CDU-Senatoren stimmten der Versetzung in den Ruhestand ebenfalls zu. Aber sie ärgerten sich. Nicht nur weil die Entlassung von Schmitz revidiert wurde, sondern auch deshalb, weil sie die Vorlage des Regierenden Bürgermeisters kurzfristig, eine halbe Stunde vor der Sitzung, auf den Tisch gelegt bekamen. Das sei alles „kein Meisterstück“ gewesen, verlautete aus den Reihen der christdemokratischen Regierungsmitglieder. Der CDU-Generalsekretär Kai Wegner setzte noch eins drauf: „Das Vorgehen der Senatskanzlei im Fall Schmitz ist von einem guten Krisenmanagement so weit entfernt wie der Mond von der Erde.“ Wegner hoffte, dass „wir jetzt endlich das letzte Kapitel der Steueraffäre bestaunen“. In jedem Fall werde es die Aufgabe der Sozialdemokraten bleiben, den Berlinern den Umgang mit diesem Thema glaubhaft zu erklären.

Wowereit befürchtet offenbar Klage von Schmitz

Auch der CDU- Fraktionsgeschäftsführer Heiko Melzer kritisierte: „Das erneute Hin und Her ist kein Glanzstück – weder von Schmitz noch von der Senatskanzlei.“ Der SPD-Landeschef Jan Stöß, der momentan in Urlaub ist, verzichtete auf jeden Kommentar zu dem Vorgang.

Offenbar befürchtete Wowereit, dass sein ehemaliger Kulturstaatssekretär und Freund gegen eine Entlassung klagen könnte. Voraussichtlich mit besten Erfolgsaussichten. Dennnach dem deutschen Beamtenrecht können Staatsdiener nur einvernehmlich entlassen werden, wenn sie dies gegenüber der zuständigen Behörde schriftlich verlangen. Außerdem gilt eine zweiwöchige Widerspruchsfrist. Eine Entlassung gegen den Willen des Beamten ist nur im Zuge eines Disziplinarverfahrens möglich oder, als seltene Ausnahme, bei dauerhafter Dienstunfähigkeit. Schmitz hatte am 4. Februar seinen Dienstherrn lediglich gebeten, ihn von seinen „Aufgaben zu entbinden“. Das war eine Formulierung, die sich beamtenrechtlich als dehnbar erwies. Allerdings hätte Schmitz auch ohnedies Widerspruch einlegen können. Was er dann auch tat.

Linke-Fraktionschef Wolf fordert Erklärung Wowereits

Die Grünen-Fraktionschefin Ramona Pop nannte den Senatsbeschluss ein „hanebüchenes Manöver“. Der einzig richtige Weg wäre gewesen, den Kulturstaatssekretär schon 2012, als Ermittlungen gegen ihn wegen Steuerbetrugs aufgenommen wurden, im Zuge eines Disziplinarverfahrens in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen. Der Regierende Bürgermeister müsse am Donnerstag vor dem Abgeordnetenhaus erklären, warum er den Entlassungsbeschluss revidiert habe, forderte der Linke-Fraktionschef Udo Wolf. Offenbar hätten der Senat, insbesondere die SPD, keine klare Linie im Umgang mit Steuerbetrügern. Die Piraten sprachen von einem „grotesken Vorgang“.

Das Landesparlament wird sich in seiner Sitzung am Donnerstag mit dem Thema befassen. Da Wowereit es ablehnte, eine Regierungserklärung abzugeben, beantragte die Opposition eine Aktuelle Stunde. SPD und CDU wollen dies verhindern und lieber über den „Volksentscheid zu Tempelhof am 25. Mai“ reden. Trotzdem werden Grüne, Linke und Piraten eine Debatte im Parlament erzwingen – mithilfe eines Antrags zum Thema Steuerbetrug. Der Linken-Abgeordnete Klaus Lederer hat außerdem am Mittwoch in der Senatskanzlei und der Senatsverwaltung für Justiz Akteneinsicht beantragt. Er will wissen, ob der Fall Schmitz im Roten Rathaus schriftlich dokumentiert ist und warum die Berliner Staatsanwaltschaft darauf verzichtete, den Dienstherrn Wowereit über die Ermittlungen und die Einstellung des Verfahrens zu informieren.

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