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Der Senat hat André Schmitz am Dienstag formell entlassen.
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Nach Steueraffäre: Senat entlässt Ex-Staatssekretär Schmitz

Der ehemalige Kulturstaatssekretär André Schmitz, der im Zuge einer Steueraffäre vor einer Woche zurückgetreten war, ist am Dienstag vom Senat formell entlassen worden. Damit enthält Schmitz kein Übergangsgeld.

Der Senat beschloss am Dienstag die Entlassung des Kulturstaatssekretärs André Schmitz, die zum 28. Februar in Kraft treten wird. Mit der Entlassung aus dem Amt hat Schmitz keinen Anspruch auf ein staatliches Übergangsgeld. Dies wäre nur dann der Fall gewesen, wenn der Staatssekretär in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden wäre. Dann hätte Schmitz drei Jahre lang ein staatliches Übergangsgeld bezogen, das bei rund 70 Prozent der bisherigen Bezüge liegt. Allerdings hatte Schmitz dem Vernehmen nach schon letzte Woche erklärt, dass er ein Übergangsgeld gespendet hätte.

Die Pensionsansprüche, auf die Schmitz aus seiner Tätigkeit als Chef der Senatskanzlei von 2001 bis 2006 und anschließend als Kulturstaatssekretär normalerweise Anspruch hätte, werden durch seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis in Rentenansprüche umgewandelt. Dabei werden nur die Arbeitgeberanteile gewertet. Nachdem seine Steuerhinterziehung öffentlich bekannt wurde, hatte der Kulturstaatssekretär vor einer Woche den Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit (beide SPD) schriftlich um die Entbindung von seinen Aufgaben gebeten.

Über die Nachfolge als Kulturstaatssekretär ist noch nicht entschieden

Der Senat interpretierte dies am Dienstag offenbar als Antrag auf Entlassung. Selbst kündigen dürfen Beamte nicht und eine Entlassung gegen ihren Willen ist nur bei Dienstunfähigkeit und im Zuge eines Disziplinarverfahrens möglich. Die milde Variante, eine Versetzung des politischen Beamten in den einstweiligen Ruhestand, wurde im Fall Schmitz verworfen. Dann hätte der Kulturstaatssekretär nicht nur ein Übergangsgeld erhalten, sondern auch seine Pensionsansprüche als Beamter behalten.

Bei Versetzung in den einstweiligen Ruhestand stehen laut Bundesbesoldungsgesetz dem Beamten Bezüge für drei Monate zu sowie ein Ruhegehalt mindestens für die Dauer von sechs Monaten, längstens für drei Jahre zu. Wann die Nachfolge von André Schmitz bekannt gegeben wird, ist noch nicht klar. „Der Regierende Bürgermeister wird die Nachfolgeentscheidung treffen“, sagte Senatssprecher Richard Meng. Er ließ den Zeitpunkt offen.

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