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Der ideale Zeitpunkt für die Einschulung ist von Kind zu Kind verschieden.
© Mike Wolff
Exklusiv

Neuer Rekord bei Zurückstellungen: 6400 Kinder blieben in der Kita

Noch bis 2017 will Berlin Kinder einschulen, die erst fünfeinhalb Jahre alt sind. Doch so viele Eltern wie nie zuvor haben dieses Jahr entschieden, dass ihr Nachwuchs in der Kita bleibt.

Jedes fünfte schulpflichtige Kind ist dieses Jahr in der Kita geblieben, weil die Eltern eine Zurückstellung beantragt haben. Dies ist ein neuer Höchststand, nachdem die Zahl der Anträge schon in den Vorjahren ständig gestiegen war. Insgesamt sind damit 6400 Kinder nicht eingeschult worden. Im Jahr 2014 waren es noch 5250 Kinder. Dies teilte die Bildungsverwaltung am Freitag auf Anfrage mit.

Am höchsten ist die Quote in Lichtenberg, wo sogar ein Viertel der Kinder von ihren Eltern für zu jung oder zu unreif befunden wurde. Aber auch in Marzahn-Hellersdorf, Treptow-Köpenick, Tempelhof-Schöneberg und Pankow lag der Anteil bei weit über 20 Prozent. Für das kinderreiche Pankow bedeutet dies, dass fast 900 Kinder in ihren Kitas blieben.

Am wenigsten Vorbehalte gegen die frühe Einschulung gibt es offenbar in Steglitz-Zehlendorf. Hier lag die Quote mit unter 15 Prozent am niedrigsten. In Charlottenburg-Wilmersdorf und Mitte verhielten sich die Eltern ähnlich und stellten weniger Anträge als im Landesschnitt.

Prozedere wurde erleichtert

Der Anstieg bei den Zurückstellungen hängt damit zusammen, dass das Prozedere für die Eltern nochmals erleichtert wurde. Diese Erleichterung erfolgte im Vorgriff auf eine Schulgesetzänderung, die ab 2017/18 gilt: Von da an wird die Schulpflicht um ein Vierteljahr verschoben.

Sie erfasst dann nur noch die Kinder, die schon fast sechs Jahre alt sind: Nur wer spätestens bis zum 30. September seinen sechsten Geburtstag feiert, soll bereits am 1. August des selben Jahres in die Schule geschickt werden. Die Kinder sind also mindestens fünf Jahre und zehn Monate. Bislang lag der Stichtag auf dem 31. Dezember.

Damals schlugen Kinderärzte und Psychiater Alarm

Der Stichtag 30. September ist in mehreren Bundesländern üblich, darunter Brandenburg, wird dort aber ebenfalls nicht von allen Eltern akzeptiert: Die Quote der Zurückstellungen lag zuletzt bei 13,5 Prozent, wie das Bildungsministerium in Potsdam auf Anfrage mitteilte. Auch hier werden immer wieder Forderungen laut, die Schulpflicht noch weiter hinauszuzögern und wieder zum 30. Juni als Stichtag zu wechseln.

Berlin ist das einzige Bundesland, das schon Fünfeinhalbjährige als schulpflichtig eingestuft hat: Diese Regelung war 2005 als Teil der Grundschulreform durchgesetzt worden. Von Anfang an gab es massive Probleme in den Schulen, weil Zurückstellungen in den ersten Jahren kategorisch verboten wurden.

Damals schlugen Kinderärzte und Psychiater Alarm, weil viele Eltern und Lehrer keine andere Möglichkeit sahen, als Ärzte um Hilfe zu bitten. Nicht wenige Kinder wurden sogar in den Kliniken der Kinder- und Jugendpsychiatrie behandelt. Sei 2010 wurden daher Rückstellungen wieder ermöglicht, waren aber mit einem komplizierten Verfahren verbunden, was zu weiteren Protesten führte. Da jeder Bezirk anders vorging, fühlten sich viele Eltern zudem willkürlich behandelt.

Anteil von 8 Prozent verweilt

Erst der Druck des Koalitionspartners CDU führte 2014 dazu, dass die SPD zu einer gesetzlich verankerten Verschiebung der Schulpflicht bereit war. Sie befürchtete, dass die Kitaplätze nicht reichen, wenn 25 Prozent der Kinder später schulpflichtig werden. Der allmähliche Übergang hat dieses Problem aber in Grenzen gehalten.

Um die Folgen der frühen Schulpflicht zu mildern, gab es von Anfang an die Möglichkeit, dass Kinder die zweite Klasse wiederholen dürfen, ohne dass dies als Sitzenbleiben gewertet wird. Die Folge war, dass die Zahl dieser sogenannten Verweiler in die Tausende ging. Trotz der Lockerung bei der Früheinschulung „verweilten“ zuletzt aber mehr als 3800 Kinder. Dies entspricht einem Anteil von acht Prozent. Die Schulen und Eltern hoffen, dass dieser künftig zurückgeht.

Im Vorgriff auf die Schulgesetzänderung, die erst 2017/18 greift, wird das Verfahren bei der Rückstellung jetzt nochmals erleichtert: Für Kinder, die zwischen dem 1. Oktober und 31. Dezember 2010 geboren sind, ist für die Schulanmeldung einmalig „eine unbürokratische Bewilligung von Zurückstellungsanträgen vorgesehen“, wie die Bildungsverwaltung betont. Das bedeutet, dass die Eltern nur noch ankreuzen müssen, wenn sie ihr Kind noch nicht einschulen wollen.

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