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Hubertus Knabe und Klaus Lederer.
© dpa

Untersuchungsausschuss in Berlin: 46 Fragen zum Fall Hubertus Knabe

CDU und FDP legen im Abgeordnetenhaus ihren Antrag für den Knabe-Untersuchungsausschuss vor. Es geht um Senator Lederer und die Regierenden Müller und Wowereit.

Vertreter der Fraktionen von CDU und FDP im Berliner Abgeordnetenhaus haben am Mittwoch ihren Antrag für eine Untersuchungsausschuss zum Fall Hubertus Knabe vorgestellt. Christdemokraten und Liberale wollen dabei nicht nur Kultursenator Klaus Lederer (Linke) und dessen Rolle bei der Entlassung von Knabe ins Visier nehmen. 

Vielmehr soll es auch um die Amtszeiten von Klaus Wowereit (SPD) und Michael Müller (SPD) gehen, als diese als Regierende Bürgermeister auch für das Kulturressort zuständig waren. Der Untersuchungsausschuss soll also die komplette Zeit seit Beginn der vorherige Wahlperioden im Jahr 2011 in den Blick nehmen.

Dem Antrag zufolge soll das elfköpfige Gremium den Titel tragen: „Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Ursachen, Konsequenzen und der Verantwortung für Fehlentwicklungen an der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen in der 17. und 18. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin.“ Kulturstaatsministerin Monika Grütters, die für die von Berlin und vom Bund finanzierten Gedenkstätte zuständig ist und bis Frühjahr CDU-Landeschefin war, wird in dem Antrag nicht erwähnt. CDU-Generalsekretär Stefan Evers machte klar: "Für uns ist das ein Untersuchungsausschuss Lederer. Darauf werden wir uns konzentrieren."

Grütters wiederum hatte die Entlassung von Knabe vor mehr als einem Jahr aber entschieden mitgetragen und von „hässlichen Einblicken“ gesprochen. Der Stiftungsrat hatte im September 2018 entschieden, Knabe sei nicht entschlossen genug gegen seinen Vize Helmuth Frauendorfer vorgegangen und habe strukturellen Sexismus, Belästigung und Machtmissbrauch zugelassen.

Nach einer Klage Knabes einigten sich beide Seiten auf einen Vergleich, Knabe bekam eine nicht unerhebliche Abfindung. Frauendorfers Kündigungsschutzklage wurde kürzlich vom Arbeitsgericht abgewiesen, weil er unangemessenes Verhalten gegenüber Mitarbeiterinnen trotz Ermahnung durch Knabe nicht abgestellt habe.

Mehrere Frauen schilderten übergriffiges Verhalten

Frauendorfer waren auch sexuelle Übergriffe und Belästigungen von 2011 bis zu seiner Kündigung vorgeworfen worden – von Volontärinnen, Praktikantinnen und Frauen, die ihr freiwilliges soziales Jahr in der Gedenkstätte absolvierten. In einem Brief an Kulturstaatsministerin Grütters und Lederer schilderten sie im Juni 2018 übergriffiges Verhalten durch Frauendorfer. Dass auch diese Frauen vor den Ausschuss geladen werden könnten, schlossen weder Evers noch Stefan Förster (FDP) aus. Es sei jedoch weder „vorrangiges Ziel“ noch „angestrebt“, dies zu tun, erklärte Förster.

Christdemokraten und Liberale geht es nun um den Verdacht, Lederer habe Knabes Entlassung aus politischem Kalkül betrieben, um einen unliebsamen Kritiker der Linken und ihrer SED-Geschichte loszuwerden. Lederer hatte dies stets bestritten.

Der FDP-Abgeordnete Stefan Förster sagte, bis heute seien die Ereignisse rund um die Gedenkstätte Hohenschönhausen noch immer nicht geklärt. "Um hier endlich die nötige Transparenz in die strittigen Sachverhalte zu bringen und die Umstände der Entlassung des Gedenkstättendirektors Hubertus Knabe lückenlos aufzuklären, ist ein Untersuchungsausschuss zwingend erforderlich", sagte Förster. So sei etwa zu klären, "wann und in welchen Umfang die Verantwortlichen über die Geschehnisse in Kenntnis gesetzt worden sind und ob hier nicht vorschnell gehandelt und vorverurteilt wurde". Strukturelle Probleme mit Sexismus, wie sie unter anderem die Frauendorfer belastenden Frauen wahrgenommen hatten, könne er nicht erkennen, erklärte Förster. Er stellte fest, der Fall Knabe habe der Einrichtungen "immensen Schaden" zugefügt.

Der Fall Hubertus Knabe und #MeToo in Hohenschönhausen:

CDU und FDP haben zusammen eine ausreichende Stimmenzahl im Parlament, um einen Untersuchungsausschuss durchzusetzen. Nötig ist ein Quorum von einem Viertel aller Stimmen im Abgeordnetenhaus – also 40 Abgeordnete. Die Fraktionen von CDU und FDP verfügen gemeinsam über 43 Sitze. Der Ausschuss solle nicht lange arbeiten und noch vor der nächsten Abgeordnetenhauswahl 2021 fertig werden. 

Der von CDU und FDP formulierte Untersuchungsauftrag ist in drei Komplexe aufgeteilt. Zunächst soll es um die allgemeinen Abläufe gehen: Wer war wann für was verantwortlich, wie lief die Zusammenarbeit der Gremien, wie der Informationsfluss?

Hubertus Knabe vor der Zivilkammer am Landgericht Berlin.
Hubertus Knabe vor der Zivilkammer am Landgericht Berlin.
© Bernd von Jutrczenka/dpa

Im zweiten Teil soll es um „Fehlentwicklungen“ gehen. Dabei wollen CDU und FDP vor allem wissen, wer wann und wie über Beschwerden über den Umgang der Vorgesetzten mit Mitarbeiter in der Gedenkstätte informiert wurde und wie die Senatsverwaltung reagiert hat. Einige Fragen sind dabei kurios, etwa ob es strafbares Verhalten gab.

Gerichtlich wurde diese Frage nie geklärt, im Antidiskriminierungsrecht und vor dem Hintergrund der MeToo-Debatte geht es aber gerade nicht gleich um Straftaten – sondern vor allem auch um Machtmissbrauch, Sexismus und Belästigung. 

Helmuth Frauendorfer soll Frauen an der Stasiopfer-Gedenkstätte belästigt haben und wurde gekündigt.
Helmuth Frauendorfer soll Frauen an der Stasiopfer-Gedenkstätte belästigt haben und wurde gekündigt.
© Alexander Fröhlich

Im Kern dreht sich dieser Fragenkomplex im Antrag darum, ob Knabe nicht doch alles getan hat und vielmehr die Senatsverwaltung und Lederer nicht genug getan haben, um sexistisches Verhalten zu unterbinden. Diese Verteidigungslinie hatten Knabe und seine Wegbegleiter von Beginn an aufgemacht. Vor Gericht konnte Knabe aber damit nur wenig bewirken.

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Im dritten Abschnitt geht es um personelle Konsequenzen. Dabei werden auch Formalien abgefragt – etwa zu den Ladungen und Tagesordnungen für Sitzungen des Stiftungsrates und zum Ablauf der Treffen, etwa ob und wie Knabe angehörte wurde, bevor er entlassen wurde. CDU und FDP wollen auch Details zu einem Gutachten wissen. Im Auftrag der Kulturverwaltung hatte eine Rechtsanwältin die schweren Vorwürfe der Mitarbeiterinnen untersucht. 

Abschließend soll auch die Rolle von Marianne Birthler geprüft werden. Sie hatte als Vertrauensperson nach Knabes Entlassung zahlreiche Gespräche mit Mitarbeiterinnen geführt und einen Bericht vorgelegt. 

Klaus Lederer (Die Linke), Kultursenator von Berlin. Er hielt die Akte Knabe unter Verschluss und wollte Debatten vermeiden.
Klaus Lederer (Die Linke), Kultursenator von Berlin. Er hielt die Akte Knabe unter Verschluss und wollte Debatten vermeiden.
© Foto: Christoph Soeder/dpa

Birthler hatte erklärt, sie könne keine von Lederer angezettelte Intrige gegen Knabe erkennen, auch weil der Stiftungsrat eher CDU-lastig und mit „wertkonservativen“ Frauen besetzt war. Vielmehr sei Knabe selbst von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen unangemessenes Verhalten, Drohungen, Einschüchterung und Führungsversagen vorgeworfen worden. 

Als Grund für den Untersuchungsausschuss hatte Evers auch angeführt, dass nach der Akteneinsicht in der Kulturverwaltung einige Fragen offen geblieben seien. Nun stehen 46 Fragen im Untersuchungsauftrag. Einige standen auch schon in schriftlichen Anfragen, die von der Kulturverwaltung beantwortet wurden. Selbst in der CDU ist die Rede davon, dass die Hardliner nicht eingefangen werden konnten – sondern unbedingt den Knabe-Ausschuss wollen.

CDU-Fraktionschef Burkard Dregger war ursprünglich gegen den Antrag, der neue CDU-Landeschef Kai Wegner dagegen hatte Knabe in Schutz genommen und Lederer einer Intrige verdächtigt. „Das sieht nach einem Plan aus“, hatte Wegner zu Knabes Entlassung gesagt. Lederer, der versucht hat, das Verfahren bei der Neubesetzung des Chefpostens in der Gedenkstätte möglichst von sich fern zu halten, verspricht sich jedenfalls keine neuen Erkenntnisse von dem Untersuchungsausschuss. 

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