Geschlechtergerechte Sprache: So wird das Gendersternchen bisher gesetzlich und politisch gehandhabt
Im Berliner Koalitionsvertrag gendert Rot-Rot-Grün mit dem Sternchen und einzelne Bezirke bemühen sich seit Längerem um gendergerechte Sprache. Doch bei der Bank bleiben alle "Kunden".
Kundinnen gibt es bei der Sparkasse nicht, nur Kunden – zumindest auf den Formularen, und das ist auch in Ordnung. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe Mitte März, nachdem die Saarländerin Marlies Krämer geklagt hatte. Sie sah in der Ansprache als „Kunde“ einen Verstoß gegen den im Grundgesetz garantierten Gleichheitsgrundsatz.
Die Bank muss aber in Zukunft keine zweite, weibliche Form des Wortes anbieten, kein Sternchen oder einen Unterstrich (den sogenannten „Gendergap“, also die Geschlechterlücke) und auch kein Binnen-I benutzen. Denn: Mit der verallgemeinernden Ansprache in männlicher Form werde die Klägerin nicht wegen ihres Geschlechts benachteiligt.
Die Anrede „Kunde“ für Frauen sei weder ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht noch ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Die männliche Form könne nach allgemeinem Sprachgebrauch auch Personen umfassen, „deren natürliches Geschlecht nicht männlich ist“, teilte der BGH mit.
Sternchen in der größten LSBTI-Community Europas
In Berlin ist geschlechtergerechte Sprache im Koalitionsvertrag vertreten. Der rot-rot-grüne Senat gendert dort mit Sternchen. Im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg werden Dokumente bereits seit 2014 in geschlechtsneutraler Sprache verfasst. Der Bezirk mit der, nach eigenen Angaben „größten LSBTI -Community Europas“, Tempelhof-Schöneberg, benutzt den Gendergap und spricht von und „Lehrer_innen“ oder benutzt eine geschlechtsneutrale Sprache wie etwa „Mitarbeitende“.
LSBTI steht für Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie trans- und intergeschlechtliche Menschen. Auf der Homepage des Amtes gibt es eine Sektion, die diese Praktik erklärt. Man wolle im Bezirk nicht nur Männer und Frauen, sondern „alle sozialen Geschlechter und Geschlechtsidentitäten“ ansprechen.
Warum sich der Rat für deutsche Rechtschreibung derzeit mit dem Gendersternchen befasst, lesen Sie hier.
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