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Schüler einer 7. Klasse einer Hamburger Stadtteilschule sitzen zu Beginn des Unterrichts mit Mund-Nasen-Bedeckungen im Klassenraum
© Daniel Bockwoldt/dpa

Schule in der Pandemie: Keine bundesweite Maskenpflicht im Unterricht

Baden-Württemberg und Bayern machen es vor. Aber die Kultusminister sprechen sich gegen eine generelle Maskenpflicht an Schulen aus.

Kommt nach den Herbstferien die generelle Maskenpflicht für Schüler und Lehrkräfte auch im Klassenzimmer? Baden-Württemberg und Bayern verkündeten sie am Freitag landesweit ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 Corona-Fällen pro 100.000 Einwohnern für die weiterführenden Schulen. Ab einer Inzidenz von 50 Fällen will Bayern zusätzlich die Grundschulen einbeziehen.

In beiden Ländern beginnen die Herbstferien erst Ende des Monats. Für die Zeit nach den Herbstferien, ab 26. Oktober, hat sich Bremen festgelegt, bei der dort bereits bestehenden Inzidenz von 50 Fällen Schulen ab Klasse 10 sowie die Berufsschulen zum Maskentragen im Unterricht zu verpflichten.

Schleswig-Holstein hat schon Anfang Oktober - zunächst für den Zeitraum vom 19. bis 31. Oktober - eine Maskenpflicht ab Klasse 5 verordnet.

Eine bundesweite Anordnung für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte lehnte die Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK) am Freitag ab. "Die Grundlinie aller Länder ist: Wo eine höhere Inzidenz vorliegt, ordnen wir eine Maskenpflicht an - dies aber abhängig vom regionalen Infektionsgeschehen", sagte Stefanie Hubig (SPD), Kultusministerin in Rheinland-Pfalz, nach Abschluss einer KMK-Sitzung zum Thema Pandemieschutz.

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Maske im Unterricht als Belastung

Eine generelle Verpflichtung, den Mund-Nasen-Schutz durchgehend zu tragen, wäre unangemessen: "Die Maske im Unterricht ist eine Belastung für Schüler und für Lehrkräfte, die ich dann auf mich nehmen muss, wenn es das Infektionsgeschehen konkret erfordert." Das sei aber nicht der Fall, wenn in einem Landkreis die hohe Fallzahl beispielsweise auf einen Fleischbetrieb zurückgehe, was die Schulen nicht direkt berühre.

Hubig betonte, dass nach der Auffassung aller Schulministerinnen und -minister "das Recht auf Bildung absolute Priorität haben muss". Für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte sei es "zentral, dass Präsenzunterricht stattfindet".

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek und KMK-Chefin Stefanie Hubig (SPD) Anfang Oktober bei einer gemeinsamen Pressekonferenz
Länderregelung versus bundeweite Szenarien: Bundesbildungsministerin Anja Karliczek und KMK-Chefin Stefanie Hubig (SPD) Anfang Oktober bei einer gemeinsamen Pressekonferenz.
© Christoph Soeder/dpa

"Pandemie-Schutz ist wichtig, aber wir sehen, dass Schulen nicht Treiber der Pandemie sind", sagte die KMK-Präsidentin. Vielmehr würden die Infektionen in die Schulen hineingetragen - nach Corona-Ausbrüchen in der Folge großer Familienfeiern oder sonstiger Partys. Hier appelliere die KMK an die Gesellschaft, verantwortlich vorzugehen und auf solche Feiern möglichst zu verzichten.

In Rheinland-Pfalz seien von 565.000 pädagogischen Kräften sowie Schülerinnen und Schülern am letzten Schultag vor den Herbstferien, also am 9. Oktober, 110 nachweislich mit Covid-19 infiziert gewesen. In anderen Ländern gebe es ähnlich niedrige Zahlen, sagte Hubig, wenngleich sie nicht überall zur Verfügung stünden.

KMK-Stufenplan bleibt auf A

Hubig sieht folgerichtig auch keinen Anlass, den Stufenplan der KMK, der vier Szenarien umfasst, aktuell vom "Regelbetrieb unter Pandemiebedingen" (Stufe A) auf einen "eingeschränkten Regelbetrieb" (Stufe B) mit Maskenpflicht im Unterricht umzustellen. Darüber werde weiterhin in den einzelnen Bundesländern nach der regionalen Coronalage entschieden.

Das gelte auch für die Stufen C (gruppenweiser Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht) und D (ausschließlicher Distanzunterricht). Eine erneute bundesweite Schließung der Schulen bei dramatisch steigenden Infektionszahlen ist demnach keine Option für die KMK.

Vorrang für Präsenz in Kitas und Schulen

Hubig sprach von einem Bewusstseinswandel gegenüber dem März, als die Schulen bundesweit geschlossen wurden. Heute gelte: "Die Gewährleistung des Kita- und Schulbetriebs hat Vorrang."

"Ein eingeschränkter Regelbetrieb für ganz Deutschland mach keinen Sinn, wenn das Infektionsgeschehen selbst innerhalb eines Landes uneinheitlich ist", sagte Hubig auf Nachfrage. Über Regelungen wie in Baden-Württemberg und Bayern werde sie aber mit ihren Kollegen im Gespräch bleiben.

In einem Klassenraum steht ein Fester weit auf.
Und jetzt: Alle 20 Minuten für fünf Minuten lüften - möglichst quer.
© Patrick Pleul/picture-alliance/dpa

Generell bleibe in den Klassenzimmern "Lüften das A und O", betonte Hubig. Am Donnerstag hatte das Umweltbundesamt dazu eine Empfehlung im Auftrag der KMK veröffentlicht: Alle 20 Minuten fünf Minuten lang bei weit geöffneten Fenstern stoß- oder querlüften, lautet die Faustegel (zur vollständigen Empfehlung geht es hier).

Mechanische Lüftungsgeräte oder -anlagen sollen dort ergänzend zum Einsatz kommen, wo ein Querlüften nicht möglich ist, bekräftigte Hubig. Einige Länder wollten jetzt auch Geld für CO2-Ampeln bereitstellen. Diese sollten "durch die Klassen wandern, um das richtige Lüftungsverhalten einzuüben", sagte die KMK-Präsidentin. Klar sei aber auch: "Im Räumen, in denen nicht gelüftet werden kann, darf kein Unterricht stattfinden."

Längeren Winterferien, die von Unionspolitikern im Bundestag als Eindämmungsmaßnahme gefordert worden waren, erteilten die Kultusminister am Freitag eine endgültige Absage. Man sei sich einig, dass dies nicht zielführend und schon angesichts der Abiturvorbereitungen organisatorisch nicht möglich sei.

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