Corona-Warn-App und CovPass: Impfzertifikat läuft ab? Das können Sie tun
Corona-Apps warnen, dass viele digitale Impfnachweise bald ablaufen. Für den Urlaub im Sommer sind die Zertifikate aber wichtig. Was Nutzer jetzt wissen müssen.
Derzeit erhalten viele Menschen von der Corona-Warn-App oder CovPass-App die Warnnachricht, ihr digitales Impfzertifikat laufe demnächst ab. In den meisten Fällen ist eine neue Impfung nicht nötig, Handlungsbedarf besteht jedoch trotzdem. Wie Sie ihren Impfnachweis aktualisieren und was Sie dabei beachten sollten, verraten wir Ihnen.
Warum laufen die digitalen Impfzertifikate ab?
Erstmal tief durchatmen: Innerhalb Deutschlands gelten die Impfnachweise sowohl nach der vollständigen Grundimmunisierung gegen das Coronavirus als auch nach der Booster-Impfung unbegrenzt. Was jedoch abläuft, ist die technische Gültigkeit des Nachweises. Diese wurde bei der Einführung des digitalen Impfzertifikats auf 365 Tage begrenzt.
Bei einer Überprüfung des Zertifikats mittels einer Scan-App würde der Nachweis also ungültig erscheinen, obwohl die Immunisierung noch gilt. Damit Nutzer ihren digitalen Impfstatus rechtzeitig aktualisieren können, verschicken die Corona-Apps 28 Tage vor Ablauf eine Mitteilung. Aktuell und in den kommenden Wochen betrifft das Menschen, die im Frühling oder im Sommer 2021 geimpft wurden.
Wie aktualisiere ich meinen digitalen Impfnachweis?
Die Auffrischung des digitalen Impfpasses geht dabei relativ einfach – ein Besuch beim Arzt oder in der Apotheke ist nicht nötig. Auf seiner Webseite informiert das Robert Koch-Institut (RKI): „Um Ihren Impfstatus weiterhin nachweisen zu können, müssen die entsprechenden Zertifikate aktualisiert werden. Die dazu notwendige Neuausstellung können Sie demnächst in der App mit wenigen Klicks selbst durchführen.“
Ein App-Update mit dieser Funktion gibt es zwar noch nicht, laut dem RKI soll eins aber vor Ablauf der Zertifikate in den App Stores zur Verfügung stehen.
Falls Ihr Handy die Corona-Apps nicht automatisch aktualisiert, empfehlen wir Ihnen, im App Store den Status ihrer App zu überprüfen. Ist ein Update vorhanden, können Sie die neuste Version leicht installieren.
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Was muss ich tun, wenn ich mit Johnson & Johnson geimpft wurde?
Auch Menschen, die nach einer Erstimpfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson oder nach einer Genesung eine zweite Impfung erhalten haben, müssen ihre digitalen Zertifikate erneuern lassen. Da die Grundimmunisierung in diesen Fällen durch die Erstimpfung beziehungsweise durch die Corona-Erkrankung gegeben ist, gilt eine zweite Dosis bereits als Auffrischung. In den Corona-Apps wurde der Nachweis für die Booster-Impfung deswegen mit der Nummer „2/2“ hinterlegt.
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Bei anderen Impfstoffen kennzeichnet diese Nummer aber lediglich die Grundimmunisierung. Um Verwirrung zu vermeiden, hat die EU im Februar dieses Jahres eine neue Nummerierung der Impfzertifikate beschlossen: Auffrischimpfungen von Genesenen und mit Johnson & Johnson geimpften Personen sollen nun mit „2/1“ beschriftet werden.
Auch hier können Nutzer ihre Zertifikate in den Apps mithilfe eines entsprechenden Updates demnächst aktualisieren. Das RKI weißt jedoch daraufhin, dass beim Erneuerungsprozess unterschiedliche Systeme im Hintergrund beteiligt seien. „Hier können unter Umständen Fehler auftreten. Es kann vorkommen, dass Ihnen in der App ein 'error' mit einer Ziffer angezeigt wird.“ Bei Fragen oder Schwierigkeiten wird Nutzern geraten, sich an die E-Mail-Adresse für die CovPass-App (support@covpass-app.de) zu wenden.
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Welche Vorschriften gelten bei Reisen im Ausland?
Um das Reisen im europäischen Raum zu erleichtern, hat die Europäische Union einheitliche Standards für digitale Impfzertifikate eingeführt. Gemäß der entsprechenden EU-Verordnung behalten EU-Impfzertifikate ohne Auffrischungsimpfung bis zu 270 Tage lang ihre Gültigkeit.
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Impfnachweise, die eine Grundimmunisierungen plus Booster belegen, gelten als zeitlich unbegrenzt. Für Minderjährige und Pendler sind die Vorschriften gelockert: Ihr Impfstatus ist auch ohne Booster unbefristet.
Genesenenzertifikate sind wiederum laut EU-Vorschrift höchstens 180 Tage nach dem Tag des ersten positiven Testergebnisses gültig. Die Mitgliedsstaaten können diese Regel aber jeweils anpassen. So ist in Deutschland die Gültigkeit des Genesenenausweises auf drei Monate begrenzt.