Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung: Soldat wegen gefälschtem Impfpass und Gehorsamsverweigerung vor Berliner Gericht
Ein Soldat ließ sich nicht gegen Corona impfen und legte unrichtige Zeugnisse vor. Jetzt wurde eine Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung verhängt.
Der Stabsgefreite trat nicht zum Impfen an und verweigerte damit einen Befehl. Um seine Vorgesetzten zu täuschen, setzte er auf Fälschungen. Rund vier Monate später musste Enrico M. vor dem Amtsgericht Tiergarten antreten. Inzwischen allerdings nicht mehr in Uniform der Bundeswehr. „Seit gestern bin ich arbeitslos“, sagte der 26-Jährige unter Tränen. Entlassen wegen der Vorgänge, die zum Verfahren führten.
Soldaten müssen sich gegen eine Reihe von Krankheiten impfen lassen. Dazu gehören Masern, Hepatitis, Röteln, Mumps. Das Verteidigungsministerium nahm die Corona-Impfung im November 2021 in die Liste auf, die für Soldaten verbindlich ist. Am 9. Dezember 2021 wurde M., damals Soldat einer Kompanie eines Wachbataillons, aufgefordert, sich gegen Corona impfen zu lassen.
Er trat nicht an. Am 18. Januar wurde ihm der Befehl erneut erteilt. Wieder fehlte er. Einige Tage später legte er einen Impfpass vor: zwei Biontech-Piks, angeblich abgeholt in einem Impfzentrum.
Der Ex-Stabsgefreite sprach im Prozess am Mittwoch von „psychischem Druck, Angst und Verzweiflung“. Von schlimmen Impf-Folgen habe er von Bekannten gehört. „Keiner konnte mir garantieren, dass es mir danach gut geht“, erklärte er.
In einer nächsten Variante sagte M., er habe sich mit Johnson & Johnson impfen lassen wollen, doch dies sei ihm in der Kaserne verwehrt worden. In einer dritten Variante schilderte M., er habe sich wegen Kopf- und Gliederschmerzen gar nicht impfen lassen können.
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Die Richterin hörte es kopfschüttelnd: „Machen Sie sich selber etwas vor oder machen Sie uns etwas vor?“ Sie hielt ihm vor: „Sie hatten nie vor sich impfen zu lassen, weil Sie irrationale Ängste vor Nebenwirkungen hatten.“
Wegen Gehorsamsverweigerung und Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse verhängte sie eine Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung. Ein „hoher Grad an Verzweiflung, aber auch ein hoher Grad an krimineller Energie“ habe zu der Tat geführt, befand die Richterin. „Als Soldat muss man gehorchen.“