Kooperationsverbot: Hickhack um Bundeshilfen für Schulen
SPD-Vizefraktionschef Hubertus Heil hält das Kooperationsverbot in der Bildung für Geschichte. Baden-Württemberg bremst die Euphorie
„Das Kooperationsverbot für Schulen ist Geschichte“ – so sieht es Hubertus Heil, der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion. Heil beruft sich auf einen Passus in dem jüngsten Beschluss von Bund und Ländern zum Länderfinanzausgleich. Dort habe sich die Koalition im Bund mit den Ländern auf eine Grundgesetzänderung geeinigt, mit der der Bund künftig in kommunale Bildungseinrichtungen investieren kann. „Damit ist der Weg frei, eine nationale Bildungsallianz zu schmieden und unsere Schulen mit einem umfassenden Modernisierungsprogramm nach vorne zu bringen“, erklärt Heil.
"Die Äußerung der SPD-Fraktion war voreilig"
Widerspruch gegen Heils Lesart kommt allerdings aus Baden-Württemberg: „Die Äußerung der SPD-Bundestagsfraktion war voreilig“, erklärt Rudi Hoogvliet, der Sprecher der dortigen Staatskanzlei, auf Anfrage. „Baden-Württemberg sieht keine Veranlassung, die Länderkompetenz in der Bildungspolitik zu schleifen.“ In der Einigung der Regierungschefs von Bund und Ländern am Freitag heißt es, die Möglichkeiten zur „zielgerichteten und effizienten Förderung von Investitionen in gesamtstaatlich bedeutsamen Bereichen sollen verbessert werden“. Der Bund erhalte dazu mehr Steuerungsrechte bei Finanzhilfen. Im Bereich der „kommunalen Bildungs-Infrastruktur für finanzschwache Kommunen“ solle es eine „grundgesetzliche Erweiterung der Mitfinanzierungskompetenzen des Bundes“ geben. Heil geht davon aus, dass damit etwa ein neues Ganztagsschulprogramm bald möglich wäre. Die damalige Bundesregierung hatte vom Jahr 2004 an vier Milliarden Euro für Baumaßnahmen zum Ausbau von Ganztagsschulen ausgegeben. Mit der Föderalismusreform von 2007 durfte der Bund jedoch nicht mehr an allgemeinen Schulen investieren.
Baden-Württemberg erteilt "keine generelle Zustimmung"
Allerdings hat Baden-Württemberg dem jüngsten Bund-Länder-Beschluss eine Protokollnotiz beigefügt: Es gebe „keine generelle Zustimmung des Landes Baden-Württemberg“ zu der angestrebten Grundgesetzänderung und zu einer Aufhebung des Kooperationsverbots im Bereich der Bildung. Sprecher Hoogvliet erklärt dazu, gerade in der Bildung „lohnt sich das Subsidiaritätsprinzip, denn Vorort, bei Ländern und Kommunen, weiß man am ehesten, wo der Schuh drückt – entsprechend zielgerichtet und effektiv kann dadurch das Geld zur Verbesserung von Bildung und ihrer Infrastruktur eingesetzt werden“. Dass eine Grundgesetzänderung mit Baden-Württemberg überhaupt nicht zu machen ist, sagt Hoogvliet aber nicht. Stattdessen teilt er mit: „Wie die erforderlichen Grundgesetzänderungen letztlich im Entwurf aussehen werden, ist noch völlig offen. Demnach täte die SPD-Bundestagsfraktion gut daran, sich etwas zurückzuhalten.“
Die SPD-Fraktion forderte indes Bundesbildungsministerin Johanna Wanka auf, nun zügig in die Verhandlungen mit Ländern und Kommunen einzusteigen, „damit die Grundgesetzänderung zügig realisiert, das Programm bereits im kommenden Jahr starten und erste Schulen auch erreichen kann“. Ihr neues Digitalisierungsprogramm müsse Wanka "grundlegend überarbeiten".