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Die Freie Universität lässt sich von China eine Professur bezahlen.
© Thilo Rückeis

Senatskanzlei hält Vertrag für nicht akzeptabel: FU muss umstrittene China-Professur nachverhandeln

Die Wissenschaftsverwaltung fordert die Freie Universität auf, mit China die Finanzierung einer Professur nachzuverhandeln. Einige Punkte seien unakzeptabel.

Die Freie Universität soll den umstrittenen Vertrag mit China zur Finanzierung einer Professur nachverhandeln - das fordert die Wissenschaftsverwaltung von der Universität. Eine Nachverhandlung in mehreren Punkten sei "zwingend erforderlich", teilte ein Sprecher jetzt mit, nachdem die Verwaltung den Vertrag mehrere Wochen überprüft hatte.

Zu den aus Sicht der Wissenschaftsverwaltung anstößigen Punkten gehört unter anderem, dass die Grundlage der Kooperation chinesisches Recht ist - die FU sich also mit dem Vertrag an chinesisches Recht bindet. „Die Interpretation und Vollstreckung der Vereinbarung unterliegt den Gesetzen der Volksrepublik China“, heißt es in dem Vertragswerk, das durch Tagesspiegel-Recherchen öffentlich wurde.

Für die Professur erhält die FU 500.000 Euro aus China

Die FU lässt sich wie berichtet eine Stiftungsprofessur zum Aufbau eines Lehramtsstudiengangs Chinesisch aus China finanzieren. Vertragspartner der FU ist das Pekinger Hauptquartier der umstrittenen Konfuzius-Institute. Hanban untersteht der Propagandaabteilung der Kommunistischen Partei (KP), wie kürzlich auch eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP ergab.

Für die Professur sind über fünf Jahre Mittel in Höhe von insgesamt knapp 500.000 Euro vorgesehen, hinzu kommen bis zu 10.000 Euro für Bücher pro Jahr.

"Gerichtsstand Peking nicht akzeptabel"

Die Wissenschaftsverwaltung moniert weitere Vereinbarungen in dem Vertrag. So sei der festgelegte Gerichtsstand Peking nicht akzeptabel, ebenso wenig die Vereinbarung über den Schlichtungsmodus. Für den Fall, dass bei Streitigkeiten Abstimmungen zwischen den Parteien scheitern, hat die FU sich demnach verpflichtet, ein Schiedsgericht in China anzurufen.

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Nach Bekanntwerden dieser Regelungen kritisierte zum Beispiel der FDP-Bundestagsabgeordnete Jens Brandenburg, es werde dadurch "praktisch unmöglich, auch regimekritische Inhalte wie die Tibet-Frage oder schwere Menschenrechtsverletzungen im Studiengang zu thematisieren“.

Auch die Zulassungsbeschränkung beim geplanten Studiengang ist aus Sicht der Senatsverwaltung nicht akzeptabel. Der Studiengang soll auf deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger und EU-Bürgerinnen und Bürger beschränkt sein, was Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürger "nach Auffassung der Fach- und Rechtsaufsicht diskriminiert", wie die Senatsverwaltung mitteilte: "Wir haben die Leitung der Freien Universität Berlin deshalb gebeten, die Nachverhandlung des Kooperationsvertrags einzuleiten."

Die FU hat die Bitte um Nachverhandlungen erhalten und „wird diese jetzt prüfen“, wie die Uni am frühen Dienstagnachmittag mitteilte.

Was passiert, sollten die Nachverhandlungen der FU mit Hanban scheitern? Offiziell äußert sich dazu noch niemand. Gut möglich ist aber, dass die FU dann den Vertrag auflösen und die Mittel für die Professur selber tragen muss.

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