Kultusminister und Bundesbildungsministerin: Digitalpakt soll Anfang 2019 starten
Erstmals traf Bundesbildungsministerin Anja Karliczek ihre Länderkollegen. Jetzt will man nicht mehr streiten - und bildet Arbeitsgruppen zum Digitalpakt und zum Nationalen Bildungsrat.
Jetzt soll es ganz schnell vorangehen auf den großen Baustellen in der Bildung. Der Bund in Gestalt von Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) und die Kultusminister der Länder hatten sich seit Monaten beharkt, wenn es um den fünf Milliarden Euro schweren Digitalpakt für die Schulen und um den Nationalen Bildungsrat ging. Nach der Kultusministerkonferenz in Erfurt, an der Karliczek erstmals teilnahm, wurde nun weitgehende Einigkeit demonstriert.
Hamburgs Schulsenator Ties Rabe (SPD) dankte Karliczek im Namen der sozialdemokratischen, grünen und linken Kollegen "für eine offene und beinahe herzliche Gesprächsatmosphäre". Karliczek war als gelernter Bank- und Hotelkauffrau mit einem BWL-Diplom der Fernuniversität in Hagen von Seiten einiger Kultusminister großes Misstrauen entgegengebracht worden.
Bundeshilfen in der Bildung für alle Kommunen
Die Mittel, die der Bund für den Digitalpakt zur Verfügung stellt, sollen ab 1. Januar 2019 abgerufen werden können, erklärte KMK-Präsident Helmut Holter (Linke) am Freitag. Die dafür notwendige Grundgesetzänderung in Artikel 104c will Karliczek deshalb noch vor der Sommerpause auf den Weg bringen. Es laufe - wie erwartet - darauf hinaus, dass der Bund allen Kommunen beim Ausbau der Bildungsinfrastrukturen finanziell helfen darf und nicht mehr nur den finanzschwachen, sagte Holter.
Karliczek rief die Kommunen dazu auf, nicht weiter abzuwarten. Die Digitalisierung könne vorbereitet werden, indem unverzüglich Glasfaseranschlüsse zu den Schulen gelegt werden. Gleichzeitig bekannte sich sich aber zu den bereits vor einem Jahr ausgehandelten Eckpunkten für den Digitalpakt. Danach soll der Bund die digitale Anbindung der Schulen und die WLAN-Ausstattung übernehmen, während die Länder pädagogische Konzepte ausarbeiten und die Fortbildung der Lehrkräfte ausbauen. Als weitere Aufgaben der Länder wurden am Freitag "die Anpassung der Bildungspläne, die Beschaffung von Lernprogrammen und weiterer Software sowie die Sicherstellung von Betrieb und Wartung der Infrastrukturen" genannt.
Unklar, ob Länder und Kommunen Digitalpakt mitfinanzieren
Klärungsbedarf gibt es aber noch beim finanziellen Eigenanteil der Länder beziehungsweise der Kommunen am Digitalpakt. Bis jetzt wird Holter zufolge mit einem Anteil von zehn bis 15 Prozent gerechnet, wobei einige Ländern die Auffassung verträten, zusätzliche finanzielle Beiträge seien nicht zwingend. Dieses und andere Details soll eine Arbeitsgruppe der KMK angehen, die am 3. Juli startet, hieß es.
Ganz einig ist man sich auch beim Nationalen Bildungsrat nicht. Geklärt wurde, dass das Gremium zwei Kammern haben - eine wissenschaftliche und eine Verwaltungskommission - und lediglich Empfehlungen aussprechen soll, sagte Holter. Die Empfehlungen, die zu mehr Transparenz, Qualität und Vergleichbarkeit im Bildungswesen führen sollen, würden dann in den Ländern umgesetzt. Doch der Knackpunkt, wer das Sagen im Bildungsrat hat, bleibt bestehen. Die Länder wollten "weiterhin nicht überstimmt werden", so Holter. Karliczek betonte diplomatisch die "sehr wertvolle" föderale Struktur in der Bildung. Wo es Herausforderungen durch die Digitalisierung und die Globalisierung gebe, müsse man aber "gemeinsam anpacken". Über die Zusammensetzung und die Stimmverteilung im Nationalen Bildungsrat soll nun ebenfalls eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe beraten.
Kleine Schritte Richtung Zentralabitur
Geeinigt haben sich die Kultusministerinnen und -minister darauf, weiter in Richtung eines bundesweiten Zentralabiturs in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache zu gehen. Allerdings in eher kleinen Schritten: Ab 2021 sollen die Länder Arbeitsthemen aus dem gemeinsamen Pool der Abituraufgaben nicht mehr individuell ändern können, wie Hamburgs Bildungssenator Ties Rabe (SPD) erläuterte. Wie viele Aufgaben aus dem Pool übernommen werden müssen, will die KMK in einem künftigen Bildungsstaatsvertrag regeln.
Was die Kultusministerkonferenz für die Zulassung zum Medizinstudium beschlossen hat, lesen Sie hier.
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