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Die Zahl der Organspender hat 2017 weiter abgenommen, auf nur noch 797 Spender. Die "Widerspruchslösung" könnte das ändern.
© Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

Organspende: Die Widerspruchslösung ist kein Widerspruch

Appell zum Tag der Organspende: Es wird Zeit für eine neue Regelung. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Richard Friebe

Organspende - allein der Begriff ist paradox, auf mehreren Ebenen. Denn Organspender sind – mit Ausnahme derer, die eine ihrer zwei Nieren oder ein Stück Leber hergeben, um jemand Nahestehenden zu retten – per Definition zum Zeitpunkt, da sie spenden, tot. Wer einen Organspenderausweis im Portemonnaie hat, ist jedenfalls kein aktiver Spender von irgendetwas, sondern nur jemand, der oder die nichts dagegen hat, dass nach offiziell festgestelltem Hirntod einzelne Organe oder Gewebe im Körper anderer weiterleben.

Ignoranz ist keine Willensäußerung

De facto also ist der Ausweis (auf dem man Organentnahme übrigens auch komplett ablehnen kann) kein Beleg selbstloser Hilfsbereitschaft, denn das „Selbst“ hat zum Zeitpunkt X mit dem Körper schon nichts mehr zu tun. Er ist nur ein Dokument, das jemanden als denkendes Wesen ausweist, das sich mit dem eigenen Tod und dem Leid anderer über den eigenen Tod hinaus bewusst und konsequent beschäftigt hat. Gründe, Organspende abzulehnen, kann es nur drei geben: erstens religiöse. Zweitens Ablehnung aus welchen anderen Gedanken oder Gefühlen heraus auch immer. Drittens begründetes Misstrauen in jene, die Organspende organisieren und die, die potenzielle Spender für hirntot erklären müssen. Religiöse und selbst jene diffusen anderen Beweggründe gilt es zu akzeptieren. Für jenes Misstrauen wären schon ein paar echte Belege jenseits irrationaler Angst wünschenswert. Und die sind zumindest in Deutschland angesichts der wirklich strengen, vielfach alles absichernden Praxis gegenwärtig schwer zu finden.

Entscheidend ist aber etwas anderes: Mit keinem dieser drei Nein-Gründe ist die Praxis zu rechtfertigen, dass mündigen Menschen, die sich – warum auch immer – nie mit dem Thema beschäftigt haben, deren Wille also nicht feststellbar oder ableitbar ist, eigentlich keine Organe entnommen werden dürfen. Von der Last, die solche Ignoranz Angehörigen aufbürdet, ganz zu schweigen. Denn die müssen dann nicht nur für einen Toten entscheiden, sondern auch über die Lebenschancen oft sogar mehrerer Lebender auf den Wartelisten. Die Widerspruchslösung, die derzeit auch in Deutschland wieder diskutiert wird, würde es jedem ermöglichen, Nein zu sagen. Das genügt. Man muss dafür ein bisschen nachdenken. Das geht am besten, solange man nicht hirntot ist.

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