Völkermord an den Armeniern: Die Vernichtungsabsicht kann belegt werden
Genozid an den Armeniern: Historische Forschungen begannen unmittelbar danach – und bringen bis heute Licht ins Dunkel des Völkermords. Ein Gastbeitrag.
Genozid ist das größte aller Verbrechen an Menschen. Seine völkerrechtliche Definition geht auf die Genozide zurück, die während der beiden Weltkriege des vorigen Jahrhunderts vom Osmanischen Reich und von Deutschland begangen wurden. Denn sie bilden die empirische Grundlage der 1943 von dem jüdisch-polnischen Historiker und Juristen Raphael Lemkin entwickelten Genozid-Definition und liegen der Genozid-Konvention der Vereinten Nationen von 1948 zugrunde.
Strafrechtlich aufgearbeitet sind die vor diesem Datum verübten Verbrechen folglich nicht; die meisten Völkerrechtler meinen, dass Gesetze nicht rückwirkend angewendet werden können. In diese Lücke springen vor allem Historiker.
An einer wissenschaftlichen Aufarbeitung von Völkermord sind naturgemäß Angehörige einstiger Opfergruppen besonders interessiert oder auch beteiligt. So setzt die wissenschaftliche Aufarbeitung des osmanischen Genozids an etwa 1,5 Millionen Armeniern mit einer Monografie des US-armenischen Anwalts und Autors Dickran Boyajian (1895–1975) ein.
Rechtzeitig vor der Vernichtung in die USA emigriert
Der aus Diyarbakır gebürtige Verfasser immigrierte mit 15 Jahren in die USA, rechtzeitig vor dem Weltkrieg und der Vernichtung großer Teile seines Volkes. Zahlreiche nicht-armenische Wissenschaftler, darunter die Verfasserin dieses Artikels, bauten auf seinem 1972 publizierten Werk „Armenia: The Case of a Forgotten Genocide“ auf.
Knapp ein halbes Jahrhundert später kann von einem vergessenen Genozid keine Rede mehr sein. Die Fülle der vor allem in den internationalen Verkehrssprachen Französisch und Englisch publizierten monografischen und periodischen Beiträge ist nicht mehr zu zählen, ganz zu schweigen von Quelleneditionen und nicht-akademischer biografischer Literatur.
[Die Autorin ist Philologin und Soziologin, war Mitarbeiterin am Osteuropa-Institut der Freien Universität Berlin und engagiert sich als Armenien-Koordinatorin der Gesellschaft für bedrohte Völker sowie als Vorsitzende der Arbeitsgruppe Anerkennung – Gegen Genozid, für Völkerverständigung (AGA). Hier finden Sie ihren Artikel über "Das laute Schweigen zum Genozid"]
Auch im weiteren Verlauf spielten dabei Wissenschaftler armenischer Herkunft eine herausragende Rolle, nicht zuletzt dank ihrer Beherrschung der Quellsprachen Armenisch und oft auch Osmantürkisch. So hat der Historiker Richard G. Hovannisian seit 1971 zur neueren Geschichte der Armenier einschließlich des „Armenischen Holocaust“ (1980) publiziert.
In der nordamerikanischen und europäischen Publizistik findet sich seit dem späten 19. Jahrhundert der Begriff Holocaust als Umschreibung für Lebendverbrennungen osmanischer Christen, insbesondere von Armeniern, bei Massakern. Seit 20 Jahren organisiert Hovannisian an der University of California lokal- und regionalhistorische Konferenzen zur Geschichte von Städten und Provinzen im historischen Siedlungsraum der Armenier, einschließlich ihrer jeweiligen Verfolgungsbesonderheiten.
Das schambesetzte Kapitel der Zwangsprostitution fehlt
Das über 1000 Buchseiten umfassende Opus Magnum zum Völkermord an den Armeniern stammt von dem französisch-armenischen Historiker Raymond H. Kévorkian und trägt den selbstbewussten Untertitel „eine vollständige Geschichte“ (2006; englische Ausgabe 2011).
Dennoch fehlen weiterhin genderspezifische Aspekte wie die schambesetzte, doch weitverbreitete Hunger- und Zwangsprostitution armenischer Frauen und Mädchen. Das gilt ebenso für den Vergleich mit beinahe zeitgleichen Massakern und Todesmärschen anderer christlicher Volksgruppen vor, während und nach dem Ersten Weltkrieg, insbesondere der Griechen in Ostthrakien, Ionien sowie im Schwarzmeergebiet (Pontos).
[Lesen Sie auch, wie auf einem Charlottenburger Friedhof der verfolgten und ermordeten christlichen Volksgruppen gedacht wird: Langer Kampf um das Gedenken; und hier geht es zu dem mit dem Gedenkort verbundenen englischsprachigen Virtual Genocide Memorial ]
Die zweite Lücke schließt nun die 650 Druckseiten starke Monografie „The Thirty-Year Genocide“ (2019) der israelischen Historiker Benny Morris und Dror Ze’evi, wobei sie von einem genozidalen Kontinuum im Zeitraum 1894 bis 1923 ausgehen. Der Fokus ihrer neunjährigen Forschungstätigkeit liegt dabei auf den bisher weniger berücksichtigten Zeitabschnitten vor und nach dem Ersten Weltkrieg.
Armenier, Griechen sowie syrische (aramäische, assyrische, chaldäische) Christen unterschiedlicher Denominationen „(…) erlitten massive Verluste an Leben, alle wurden gleichermaßen ihrer weltlichen Güter beraubt, und fast alle Überlebenden (…) wurden außer Landes gejagt. (…) Im Ergebnis wurde keine Denomination ,begünstigt‘, sondern alle erlitten dasselbe Schicksal“.
Juristisch entscheidend ist der Nachweis der Vernichtungsabsicht
Entscheidend für eine juristische Einstufung als Völkermord ist der Nachweis der Vernichtungsabsicht der Täter. Jahrzehnte vor der Verabschiedung der UN-Konvention haben armenische Journalisten diesen Zusammenhang erkannt und sich um Nachweise bemüht. Andere armenische Intellektuelle versuchten bereits während des Ersten Weltkrieges, die Verbrechen des Regimes durch Aussagen von Überlebenden zu dokumentieren.
Als der armenische Journalist, Romanschriftsteller und Publizist Aram Andonian (1875–1952) in das nordsyrische Durchgangslager Maskanah (türk. Meskene) geriet, lernte er dort Anfang 1916 Naim kennen, seit Mitte November 1915 bis Juni 1916 Chefsekretär von Abdulahad Nuri, dem stellvertretenden Direktor der Deportationsbehörde in dieser Region.
Spiel- und alkoholsüchtig, aber auch betroffen vom Ausmaß sowie der Brutalität der staatlich gewollten Vernichtungsaktion gehörte Naim zu den zahlreichen bestechlichen Beamten seiner Zeit.
Naim verhilft vielen zur Flucht - und verkauft wertvolle Dokumente
Vermutlich in gemeinsamer Planung mit Andonian verhalf Naim im Mai 1916 etlichen wohlhabenden Familien aus Adana zur Flucht nach Aleppo, ohne ihre Namen bei späteren Verhören preiszugeben. 1917 verkaufte er, zusammen mit eigenen Notizen sowie Anmerkungen, Andonian in Aleppo 26 Dokumente, die die Zwangsumsiedlung der Armenier als Vernichtungsmaßnahme belegen.
Andonian veröffentlichte diese Erinnerungen Naim Beys zeitnah 1920 und 1921 in französischer, englischer und armenischer Sprache. In deutscher Übersetzung erschienen sie, ebenfalls 1921, im Anhang des von Armin T. Wegner herausgegebenen Prozessprotokoll des Berliner Strafverfahrens gegen Soromon Tehlerjan, der als armenischer Rächer am 15. März 1921 den vormaligen osmanischen Innenminister Mehmet Talat auf der Charlottenburger Hardenbergstraße erschossen hatte.
Jahrzehntelang hatten türkische Regierungen zu den Verbrechen ihrer osmanischen Vorgänger geschwiegen sowie Teile des belastenden Archiv- und Aktenmaterials verschwinden lassen. Als ab 1980 die akademische und nicht-akademische Publizistik zum Genozid an den Armeniern rasch zunahm, erschienen wirkmächtige türkische Gegenpublikationen.
Şinasi Orel und Süreyya Yuca bezichtigten 1983 Andonian der Fälschung, indem sie unter anderem erklärten, es habe keinen osmanischen Beamten Naim gegeben. Der angeblichen armenischen „Verleumdungskampagne“ setzten sie so erfolgreich ihre Diskriminierungsstrategie und „alternativen Fakten“ entgegen, dass kein „kritischer Historiker“ mehr die von Andonian herausgegebenen Memoiren als Quelle zu zitieren wagte. Dank des US-türkischen Soziologen Taner Akçam sind sie jetzt wieder zitierbar.
Das Werk "Tötungsbefehle"
Akçam kam während seiner wissenschaftlichen Tätigkeit für das private Hamburger Institut für Sozialforschung in nähere Berührung mit der spätosmanischen Geschichte. 1996 publizierte er über die Militärgerichtsprozesse, die 1919 bis 1921 im Osmanischen Reich gegen die Haupttäter und politischen Urheber des Völkermords an den Armeniern geführt wurden.
Obwohl das Wort Genozid noch nicht erfunden war, bildeten diese Verfahren den historisch ersten Versuch einer Aufarbeitung von Völkermord mit den Mitteln des nationalen Strafrechts. In seinem seit 2019 auch in deutscher und französischer Fassung vorliegenden Werk „Tötungsbefehle“ setzt sich Akçam sehr gründlich und ausführlich mit den Behauptungen seiner Landsleute Orel und Yuca auseinander.
Im Ergebnis intensiver, vergleichender Archivforschungen weist er nicht nur die Existenz des osmanischen Beamten Naim nach, sondern auch die von Orel/Yuca bestrittene Verwendung bestimmter Chiffrierverfahren sowie liniierten Papiers zum Zeitpunkt der Abfassung der umstrittenen Telegramme.
[Ein weiteres Berliner Online-Archiv erinnert an den Alltag vor dem Völkermord]
Darüber hinaus erlangte Akçam Zugang zu den Archiven des katholischen armenischen Priesters Krikor (Gregory) Guerguerian (1911–1988). Dieser hatte 1950 in der Pariser Noubar-Pasha- Bibliothek die Originale der Naim-Memoiren und dessen Abschriften decodierter Telegramme sowie deren chiffrierte Originale fotografiert. 2018 stellte Akçam der Clark University das Archiv zur Veröffentlichung im Internet zur Verfügung (https://wordpress.clarku.edu/guerguerianarchive/).
Damit erfüllte sich ein weiteres Mal das türkische Sprichwort „Wahrheiten haben die schlechte Angewohnheit, irgendwann ans Licht zu kommen!“. Und sei es auch nach über einhundert Jahren und vielen Umwegen.
Tessa Hofmann
- bbbbbb
- Brandenburg neu entdecken
- Charlottenburg-Wilmersdorf
- Content Management Systeme
- Das wird ein ganz heißes Eisen
- Deutscher Filmpreis
- Die schönsten Radtouren in Berlin und Brandenburg
- Diversity
- Friedrichshain-Kreuzberg
- Lichtenberg
- Nachhaltigkeit
- Neukölln
- Pankow
- Reinickendorf
- Schweden
- Spandau
- Steglitz-Zehlendorf
- Tempelhof-Schöneberg
- VERERBEN & STIFTEN 2022
- Zukunft der Mobilität