Reform der W-Besoldung in Berlin: Die FU will Juniorprofessoren helfen
Der Senat bleibt dabei: Nur wenige Professoren sollen mehr verdienen. Jetzt bietet die FU an, ihre Juniorprofs aus eigener Tasche besser zu bezahlen.
Der Protest der Berliner Universitäten und Fachhochschulen gegen die geplante Reform der Professoren-Besoldung droht ins Leere zu laufen. Der Senat will offenbar Einwände der Landesrektorenkonferenzen und des Deutschen Hochschulverbandes (DHV) ignorieren. „Das wäre für uns eine große Enttäuschung“, sagt Ulrike Gutheil, die Kanzlerin der Technischen Universität. Die Hochschulen hätten sehr differenziert argumentiert und eigens ein Rechtsgutachten eingeholt.
Nach einem Referentenentwurf, der im Frühsommer bekannt wurde, will das Land wie berichtet die Grundgehälter in der W-Besoldung zwar um bis zu 659 Euro (W2) beziehungsweise 473 Euro (W 3) aufstocken. Das soll aber nur für Professoren gelten, die bislang keine oder nur geringe Leistungszulagen für Erfolge etwa in Forschung und Lehre bekommen. Stattdessen hatten die Berliner Präsidenten gefordert, dass alle Professoren ungeachtet ihrer Zulagen die maximalen Aufstockungsbeträge erhalten sollten.
Unis befürchten, dass Berlin nicht mehr konkurrenzfähig ist
Damit kämen W2-Professoren auf 4975 Euro monatlich und W3-Professoren auf 5713 Euro, wie aus einem offenen Brief der Berliner DHV-Vorsitzenden Susanne Fontaine (Universität der Künste) hervorgeht (hier geht es zum offenen Brief). Fontaine hatte kürzlich noch einmal an die Senatoren für Inneres, Frank Henkel (CDU), und Wissenschaft, Sandra Scheeres (SPD), appelliert, auf die Verrechnung der Leistungszulagen zu verzichten. Ansonsten könne Berlin, das seine Professoren bundesweit am niedrigsten besoldet, auf dem Berufungsmarkt nicht mehr konkurrieren.
Eine Verletzung des Leistungsprinzips wird in Kauf genommen
Den Einwand der Hochschulen, die vollständige Verrechnung widerspreche dem Leistungsprinzip der W-Besoldung, weist die Wissenschaftsverwaltung zurück – und damit das Rechtsgutachten, an dem der Verwaltungsrechtler Ulrich Battis beteiligt war. Ausschlaggebend sei die Entscheidung des Verfassungsgerichts von 2012, nach der die Alimentation in der Besoldungsgruppe W2 unzureichend ist, teilt ein Verwaltungssprecher auf Anfrage mit. „Folgerichtig“ ziele der Gesetzentwurf darauf, durch die Aufstockung der Grundgehälter „das Alimentationsprinzip zu stärken“. Die Verwaltung gibt aber zu, dass Alimentationsprinzip und Leistungsprinzip „in einem Spannungsverhältnis stehen“ – der Protest gegen die Verrechnung sei „nachvollziehbar“. Auch in den meisten anderen Ländern werden die nach dem Urteil der Verfassungsrichter gewährten Steigerungen beim Grundgehalt durch bestehende Leistungszulagen „konsumiert“. Die Berliner Hochschulen hatten jedoch gehofft, dass der Senat die Reform nutzt, um Unterschiede beim Grundgehalt zu Bayern und Baden-Württemberg von über 1000 Euro wenigstens ansatzweise auszugleichen, sagt Kanzlerin Gutheil. Doch damit sei nun nicht mehr zu rechnen.
Die FU verspricht: Mehr Geld für Juniorprofessoren
Auch die Forderung, die Grundgehälter der Juniorprofessoren (W 1) um 500 Euro anzuheben, weist die Wissenschaftsverwaltung zurück. Ein Vergleich der Innenverwaltung mit „Berufsanfängern in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes“ habe ergeben, „dass die Gehälter angemessen sind“. Rechtlich sei eine Anhebung ohnehin „nicht zwingend geboten“.
Das Kuratorium der Freien Universität sieht es ganz anders. Weil wissenschaftliche Mitarbeiter in anderen Bundesländern netto mehr verdienten als Juniorprofessoren in Berlin, könnten Stellen an der FU "nur schwer mit herausragend qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern besetzt werden". Das schrieb der Vorsitzende des Kuratoriums, Hans-Uwe Erichsen, kürzlich an Innensenator Frank Henkel; der Brief liegt dem Tagesspiegel vor. Die FU sei bereit, eine Erhöhung des W1-Grundgehalts "aus ihrem Haushalt zu tragen", heißt es. Dem Berliner Senat verspricht Erichsen, dies würde die Uni nicht mit der Forderung nach einer Erhöhung des Landeszuschusses verbinden.
Ein Juniorprofessor der FU klagt gegen geringe Bezahlung
Der Hochschulverband will indes eine rechtliche Klärung erzwingen. Er unterstützt die Klage eines Berliner Juniorprofessors beim Verwaltungsgericht. Der an der Freien Universität tätige Wissenschaftler wehre sich gegen die Höhe seines Grundgehalts, die mit 3778 Euro „nicht amtsangemessen“ sei, sagte ein Justiziar des DHV auf Anfrage. Damit orientiert sich die Klage an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Fall eines W2-Professors aus Hessen, der nach Auffassung der Richter nicht ausreichend alimentiert war. Bislang hat allein Baden-Württemberg auch seine Juniorprofessoren bedacht – mit einem pauschalen Aufschlag von 300 Euro monatlich.
Noch stimmt sich der Senat intern über das Gesetz ab
In der Klageschrift werde argumentiert, dass die Junioren eine vollwertige professorale Tätigkeit ausüben, Personalverantwortung haben und dieselben Pflichten erfüllen müssen wie W2- und W3-Professoren, sagt der DHV-Justiziar. Die geforderte „Mindestalimentation“ entspreche der von den Berliner Hochschulen verlangten Zulage von 500 Euro.
Wann das Berliner Gesetz zur W-Besoldung beschlossen wird, ist unklar. Es befinde sich noch in der senatsinternen Abstimmung, teilt die Innenverwaltung mit.
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