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Ein junger Professor steht vor Studierenden im Hörsaal.
© dpa

Besoldung von Professoren: „Juniorprofessoren verdienen zu wenig“

Der Deutsche Hochschulverband macht sich für die Juniorprofessoren stark: Dass sie bei der Anhebung der Professoren-Gehälter nicht berücksichtigt werden, sei "verfassungsrechtlich bedenklich".

„Verfassungsrechtlich bedenklich niedrig“ nennt der Deutsche Hochschulverband (DHV) die Grundgehälter für Juniorprofessuren. Das niedrigste Gehalt in der Besoldungsgruppe W1 wird mit 3551,37 Euro brutto im Saarland gezahlt, das höchste mit 4171,56 Euro in Bayern. In Berlin verdienen Juniorprofessoren 3667,98 Euro. Der DHV bemängelt, dass Bund und Länder in dieser Gruppe nicht die Gehälter anheben wollen.

Für W2- und W3-Professuren war das nötig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2012 das Grundgehalt von W2-Professoren für „evident unzureichend“ erklärt hatte. In etlichen Ländern regeln neue Gesetze eine Anhebung der Gehälter, allerdings werden vielerorts Leistungszulagen auf das Grundgehalt, die die Professoren bisher erhalten hatten, vollständig oder teilweise mit der Gehaltserhöhung verrechnet. In Berlin sei ein Gesetzentwurf in der „Endabstimmung zwischen den Senatsverwaltungen“, hieß es am Montag auf Anfrage.

Juniorprofessoren haben ohnehin weniger Möglichkeiten, ihr Grundgehalt durch Leistungszulagen zu erhöhen, kritisiert der DHV. Doch sie bekommen fast durchgehend nach einer positiven Zwischenevaluation eine „Bewährungszulage“ von 270 Euro monatlich, in einigen Ländern gibt es auch Zuschläge für besonderes Engagement in Forschung und Lehre oder Erfolge bei der Einwerbung von Drittmitteln. Gleichzeitig müssen Juniorprofessoren aber etwa in Baden-Württemberg und dem Saarland in den ersten zwei beziehungsweise drei Jahren abgesenkte Grundgehälter hinnehmen.

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