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Nur fliegen ist schöner - manchmal zumindest.
© dpa

Neuer Streit um Verbraucherrechte: Wohl keine Entschädigung bei Flugpanne

Passagiere sollen künftig leer ausgehen, wenn ein Flug wegen technischer Defekte der Maschine abgesagt wird. Nach den geplanten Verspätungsregeln wäre das der zweiten Schlag gegen die Kunden.

Wieder Ärger in Brüssel. Nach dem Streit um geringere Entschädigungen bei Flugverspätungen droht nun ein weiterer Konflikt. Nach dem Verordnungsentwurf der EU sollen Passagiere künftig leer ausgehen, wenn ein Flug wegen technischer Defekte der Maschine abgesagt wird. Nach den geplanten neuen Verspätungsregeln wäre das der zweite Schlag gegen die Kunden, warnen Verbraucherschützer. „Bei einem technischen Defekt würde dann in aller Regel der Entschädigungsanspruch des Fluggastes entfallen“, prophezeit Otmar Lell vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. „Das Betriebsrisiko der Fluggesellschaften wird auf die Passagiere übertragen“, kritisiert auch Philipp Kadelbach, Geschäftsführer des Internetportals Flightright.

Seit Monaten verhandeln Experten in einer Arbeitsgruppe über eine Reform der EU-Fluggastverordnung. Diese regelt, wann Passagiere Geld bekommen und wie viel, wenn der Flieger verspätet oder gar nicht fliegt. Die EU-Kommission will die geltende, verbraucherfreundliche Regelung ändern. Deutschland hat dagegen Vorbehalte.

In der kommenden Woche tagt die Arbeitsgruppe zum letzten Mal. Dann wird auch über die Haftung für Maschinenschäden gesprochen. Nach dem Entwurf sollen die Airlines künftig dann nicht mehr zahlen müssen, wenn der technische Defekt ein Sicherheitsrisiko darstellt, erst kurz vor Abflug entdeckt wurde und trotz ordnungsgemäßer Wartung nicht erkannt worden ist. Aus Sicht der Luftfahrtbranche ist das ein „fairer Ausgleich zwischen den Belastungen von Passagieren und Fluggesellschaften“, meint Matthias von Randow vom Luftverkehrsverband BDL. Lell sieht das anders: „Ein Wartungsprotokoll, das eine ordnungsgemäße Wartung bestätigt, wird sich immer finden lassen.“

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