Alle fünf Jahre wird geprüft: Wie die EU ihre Klimapolitik aktuell halten will
Die EU will ihre Klimaziele künftig alle fünf Jahre anpassen. Damit wurden einige, aber längst nicht alle NGO-Forderungen erfüllt.
Die EU-Kommission hat in ihrem Vorschlag für ein Klimagesetz einen Mechanismus eingebaut, mit dem die Klimaziele der Union alle fünf Jahre verschärft werden könnten. Das Gesetz soll an diesem Mittwoch offiziell vorgestellt werden und liegt Tagesspiegel Background vor. Ab 2030 soll die Kommission die Ziele in einem delegierten Rechtsakt festlegen dürfen. Für dessen Ablehnung wäre eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedsstaaten nötig, was eine Erleichterung gegenüber dem aktuellen Prozedere wäre.
Die Überprüfung der festgelegten Ziele alle fünf Jahre ist an das Pariser Abkommen angelehnt. Nach der Klimakonferenz 2033 wäre deshalb der erste Termin für eine Zielerhöhung in einem delegierten Rechtsakt. Aber auch schon ab 2023 und dann noch einmal 2028 ist im Gesetz eine Überprüfung vorgesehen. Sie soll jeweils auf die großen Bestandsaufnahmen im Rahmen des Klimaabkommens folgen.
Ein harter Brocken für die EVP
Die Erlaubnis für die delegierten Rechtsakte können die Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament jederzeit mit sofortiger Wirkung zurückziehen. Anders wären diese im jetzt anstehenden Gesetzgebungsverfahren der EU wohl auch nicht durchsetzbar. Genauso wenig wie ein Minderungsziel von mehr als 50 bis 55 Prozent. Darauf hatte sich Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vergangenen Sommer festgelegt. Für viele in der EVP-Fraktion – der christdemokratischen Parteienfamilie von der Leyens – war das ein harter Brocken. Ob es 50 oder 55 Prozent werden, soll im September diesen Jahres festgelegt werden. Auch das steht im Gesetz.
Außerdem soll die Governanceverordnung für die Energieunion mehrere Zusätze bekommen. Sie zielen darauf ab, Fortschritte oder Nachlassen beim Klimaschutz eng zu dokumentieren und Gegenmaßnahmen schnell einzuleiten. Alle Gesetze der EU sollen künftig darauf geprüft werden, ob sie klimakonform sind.
Das kommt Forderungen von Umweltorganisationen entgegen. Vertreter des Climate Action Network Europe, von WWF und Greenpeace hatten am Montag in Brüssel gesagt, dass das Klimagesetz „konsistent“ sein müsste. Darüber hinaus hatten sie ihre Forderung nach 65 Prozent Emissionsminderung bis 2030 bekräftigt. Das Ziel leiten sie aus dem UN Emissions Gap Report ab.
Genauer Fahrplan ab 2030
Was die Nichtregierungsorganisation forderten – was aber nicht im Gesetz steht – ist ein wissenschaftliches Gremium zur Überprüfung der Fortschritte beim Klimaschutz. Das Gesetz sieht hier lediglich eine Unterstützung der Kommission durch die Europäische Umweltagentur vor.
Für die Zeit nach dem Jahr 2030 will die Kommission einen genauen Fahrplan anlegen, der bis 2050 zur Klimaneutralität führen soll. Er muss neun Bedingungen erfüllen, darunter Kosteneffizienz, Fairness und die Berücksichtigung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse.
Über die Inhalte des Klimagesetzes hatte die „Financial Times“ am Sonntag zuerst berichtet. Bekannt war durch deren Bericht bereits, dass die Kommission negative Emissionen – Technologien zur Rückholung von Kohlenstoffdioxid aus der Atmosphäre – nach der Mitte des Jahrhunderts anstrebt. „2050 ist der Weg noch nicht zu Ende“, sagte dazu Imke Lübbecke, Klimaexpertin beim WWF in Brüssel.