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Die Rieser-Rente ist seit jeher umstritten.
© imago / Blickwinkel

Altersvorsorge: Wer von der Riester-Reform profitiert

Die Regierung will mit den jüngsten Änderungen Geringverdiener und Alleinerziehende vor Altersarmut bewahren. Doch Verbraucherschützer warnen.

Besonders Geringverdiener und Alleinerziehende sind von Altersarmut bedroht, denn sie müssen mit sehr niedrigen gesetzlichen Renten rechnen, können dabei aber kaum privat sparen. Die Regierung hatte vor allem diese Gruppen im Blick, als sie jüngst das Riester-Sparen reformierte. Danach wird vom nächsten Jahr an einerseits die staatliche Grundzulage fürs Riestern von 154 auf 175 Euro pro Jahr angehoben, zum anderen wird die spätere Rente nur noch zum Teil auf die staatliche Grundsicherung im Alter angerechnet. Je nach Einzelfall bleiben so maximal 204,50 Euro im Monat anrechnungsfrei. Als Rentner erhält der Riester-Sparer diese Summe on top, auch wenn er in der Grundsicherung ist.

Wer Riester abschließen kann

Eine Riester-Rente abschließen können vor allem Angestellte und Beamte. Sie müssen vier Prozent ihres Bruttoeinkommens in einen Vertrag einzahlen, um die vollen Zulagen zu erhalten. Wählen können sie zwischen einer Rentenversicherung, einem Fondssparvertrag, Banksparverträgen (die allerdings kaum noch angeboten werden) und dem Wohn-Riester. Für jedes Kind, das ab 2008 geboren wurde, überweist der Staat zusätzlich 300 Euro, bei älteren Kindern sind es nur 185 Euro pro Jahr. Alle Anbieter müssen garantieren, dass Einzahlungen und Zulagen bis zum Rentenbeginn zumindest gewahrt sind. Verluste können also nicht entstehen.

Eigenbetrag reduzieren

Wissen muss man dabei, dass die staatlichen Zulagen den notwendigen Eigenbeitrag reduzieren. Gerade Geringverdiener müssen bei höheren Zulagen also weniger selbst aufbringen. Ein Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter von zwei Kindern, die drei und fünf Jahre alt sind, verdient 30.000 Euro brutto im Jahr. Davon müsste sie 1200 Euro in einen Riester-Vertrag abzweigen, um die volle Förderung zu erhalten. Derzeit kann sie die Einzahlung durch die Zulagen (eine Grundzulage von 154 Euro, dazu zwei Kinderzulagen von je 300 Euro, also insgesamt 754 Euro) auf 446 Euro im Jahr reduzieren, das sind gut 37 Euro im Monat. Ab 2018 kann sie ihren eigenen Beitrag bei unverändertem Einkommen auf 35 Euro reduzieren.

Wer nicht profitiert

Für Riester-Sparer mit mittlerem und höherem Einkommen gilt das Gegenteil. Sie profitieren von den Änderungen in den meisten Fällen nicht. Denn je mehr ein Arbeitnehmer verdient, desto eher greift bei ihm der Steuervorteil. Das Finanzamt rechnet mit der Steuerklärung aus, was für den Riester-Sparer günstiger ist, die Zulagen oder eine Steuerersparnis.

Beispiel: Eine Arbeitnehmerin verdient 50.000 Euro und hat ein Kind, für das sie eine Kinderzulage erhält. 2000 Euro zahlt sie in den Vertrag ein, die Zulagen liegen bei 454 Euro beziehungsweise ab 2018 bei 475 Euro. Mit einem angenommenen Steuersatz von 40 Prozent läge ihre Ersparnis bei 800 Euro, denn für die 2000 Spar-Euro entfällt die Einkommensteuer. Davon werden die bereits gezahlten Zulagen abgezogen.

Viele verbessern sich nicht

Das bedeutet letztlich: Je höher die Zulage, desto weniger Steuern spart der Riester-Kunde. Dies ändert sich erst, wenn der Steuersatz niedriger ist: Ein Paar mit ebenfalls 50.000 Euro Jahreseinkommen und zwei Kindern muss vielleicht 30 Prozent seines Einkommens an Steuern abzweigen, würde also bei einer Eigenleistung von 2000 Euro nur 600 Euro sparen. Die Zulagen summierten sich aber auf 754 Euro beziehungsweise ab 2018 auf 775 Euro. Die Familie profitiert also davon, dass der Staat demnächst mehr überweist.

Da das deutsche Durchschnittseinkommen bei 37.103 Euro liegt, viele Paare keine Kinder und Familien in 42 Prozent der Fälle nur ein Kind haben, dürfte eine erheblicher Anteil der Riester-Sparer aber unter dem Strich nicht profitieren.

Gut für Geringverdiener

Vor allem für Menschen mit niedrigem Einkommen werde „Riester nun noch attraktiver“, sagt Peter Schwark, Mitglied der Geschäftsführung des Versicherungsverbands GDV. Dass die private Vorsorge künftig nur teilweise auf die Grundsicherung angerechnet wird, mache das Riestern auch für Minijobber und Teilzeitbeschäftigte interessant beziehungsweise für alle, die wegen geringer Einzahlungen in die gesetzlichen Rentenkassen im Alter vermutlich nur knapp das Sozialhilfeniveau erreichen.

Der Branchenverband der Fondsgesellschaften BVI empfiehlt vor allem Alleinerziehenden, über einen Riester-Sparplan nachzudenken. Auch jedes Elternteil, das in Elternzeit gehe oder länger Teilzeit arbeite, solle möglichst früh mit dem Aufbau einer privaten Altersvorsorge beginnen. Eltern müssten zwar im ersten Jahr der Elternzeit noch den vollen Mindestbeitrag (minus Zulagen) zahlen, da das Vorjahreseinkommen entscheidend sei. Im zweiten Jahr genüge jedoch schon der Sockelbetrag von 60 Euro, um die vollen Zulagen einzustreichen.

Der Mann, nach dem die Rente benannt ist: Ex-Bundesarbeitsminister Walter Riester.
Der Mann, nach dem die Rente benannt ist: Ex-Bundesarbeitsminister Walter Riester.
© Peter Grimm/ dpa

Verbraucherschützer raten ab

Niels Nauhauser, Altersvorsorge-Experte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, kann der Erhöhung der Zulagen dennoch wenig abgewinnen. „Noch mehr Subventionen sind keine Lösung, solange Produkte und Beratung schlecht beziehungsweise nicht im Verbraucherinteresse sind“. Die alten Probleme der Riester-Rente seien unverändert vorhanden: Hohe Kosten, Provisionen und die teure Beitragsgarantie, die die Renditen oft auf oder nahe an die Nulllinie drosselten. Von einer Rentenversicherung rät Nauhauser wie andere Verbraucherschützer deswegen komplett ab.

Wer jung sei und vor Aktien keine Angst habe, der sei in einem Riester-Vertrag ohnehin falsch. Nauhauser belegt dies mit einem Beispiel aus der aktuellen Beratung der Verbraucherzentrale: Eine Sparerin habe im Jahr 2005 eine Riester-Versicherung abgeschlossen. Fünf Jahre später bemerkte sie, dass der Vertrag immer noch 600 Euro im Minus war. Sie stellte die Versicherung beitragsfrei und wechselte auf Anraten des Maklers zu einem anderen Anbieter: Inzwischen sind in der neuen Versicherung Eigenbeiträge von 6955 Euro eingezahlt, dazu Grund- und Kinderzulagen von 4470 Euro. Der Wert des Riester-Kontos liegt aber nur bei 9247 Euro, so dass Verluste von 2078 Euro aufgelaufen sind. Mit einem normalen Fondssparvertrag ohne Riester-Zulagen, sagte Nauhauser, hätte die Kundin ihr Geld seit 2005 jedoch „locker verdoppeln können“.

Bloß nicht kündigen

Wer unzufrieden mit seiner Police ist, kann jedoch als Versicherungskunde nicht einfach zur Konkurrenz wechseln, denn damit müsste das häufig hohe Minus in der ersten Spardekade realisiert werden. Bei einer Kündigung verlangt der Staat sogar die gezahlten Zulagen zurück. Sinnvoller ist es vielmehr, die Police beitragsfrei zu stellen und einen neuen Vertrag mit einem besseren Produkt mit niedrigen Provisionen zu beginnen, rät der Bund der Versicherten unzufriedenen Riester-Kunden.

Wer eine fondsgebundene Rentenversicherung hat, kann den besparten Fonds austauschen. Problemlos zur Konkurrenz oder in ein anders Produkt wechseln können auch Fondssparer.

Wer Riestern sollte

Trotz aller Probleme raten die Verbraucherschützer aber nicht grundsätzlich von sämtlichen Riester-Produkten ab. Gerade mit den neuen, von der schwarz-roten Koalition beschlossenen Regelungen sei ein Riester-Vertrag für Geringverdiener mit Kindern „ein gutes Geschäft, nicht wegen guter Produkte, sondern wegen hoher Zulagen“.

Die Hannoversche, deren Riester-Policen in einigen Tests Bestraten erzielt haben, hat ausgerechnet, dass aber auch Besserverdiener mit zwei Kindern im Optimalfall über 40.000 Euro an Zulagen und Steuerersparnis herausholen können. Allerdings: Die staatlichen Zulagen sind kein Geschenk, sondern zum großen Teil nur eine Steuerstundung. Denn die Riester-Rente muss im Alter komplett versteuert werden. Da die meisten Ruheständler mit niedrigeren Steuersätzen kalkulieren können, ergibt sich dennoch ein steuerlicher Gewinn.

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