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Kostet bald: Ab dem 11. Oktober müssen Menschen, die sich impfen lassen könnten, aber das nicht tun, für Corona-Schnelltests zahlen.
© Matthias Bein/picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Corona-Tests, Quarantäne und vieles mehr: Was im Oktober billiger wird - und was teurer

Für Ungeimpfte wird das Leben schwieriger: Tests kosten jetzt, Quarantäne geht auf eigene Kosten. Für Schuldner und Autofahrer wird aber vieles besser.

Für Ungeimpfte brechen mit dem neuen Monat unangenehme Zeiten an. Ab dem 11. Oktober müssen Menschen, die sich gegen Corona impfen lassen könnten, das aber nicht tun, für Schnelltests etwa für Restaurant- oder Fitnessstudiobesuche zahlen. Für Kinder unter zwölf Jahren, für die es bislang keine Impfempfehlung gibt, bleiben die „Bürgertests“ dagegen kostenlos.

Auch die Quarantäne – etwa nach der Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet - wird für ungeimpfte Bundesbürger zu einem finanziellen Problem: Für Verdienstausfälle wegen einer angeordneten Corona-Quarantäne werden sie nicht mehr entschädigt. Das gilt – laut Bund-Länder-Beschluss – spätestens ab dem 1. November, die Bundesländer wollen diese Regelung aber bereits im Laufe des Oktobers umsetzen.
Doch das sind nicht die einzigen Änderungen, die der Oktober bringt.

Krankschreibung wird jetzt digital, zumindest etwas

Jedes Jahr stellen Ärzte rund 77 Millionen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus, bisher mit Hilfe des gelben Ausdrucks. Gesetzlich Versicherte müssen ein Exemplar an ihre Krankenkasse schicken, einen Ausdruck bekommt der Arbeitgeber. Zumindest für die Kommunikation mit der Kasse können sich Kassenpatienten nun auf eine Erleichterung freuen.

Ab dem 1. Oktober kommt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Ärzte schicken die Krankenschreibung direkt und digital an die Kasse. Allerdings haben die Praxen bis Jahresende Zeit für die Umstellung, also fragen Sie sicherheitshalber nach. Dem Arbeitgeber muss man dagegen zunächst die Krankschreibung noch in der althergebrachten Form schicken. Die elektronische Übermittlung ist hier erst ab Juli nächsten Jahres vorgesehen.

Auslaufmodell. Der gelbe Schein hat bald ausgedient.
Auslaufmodell. Der gelbe Schein hat bald ausgedient.
© imago/Eibner

Rezepte elektronisch

Nach einer Testphase in Berlin und Brandenburg können Arztpraxen von diesem Freitag an auch bundesweit elektronische Arzneimittelrezepte ausstellen, noch ist das jedoch freiwillig. Ab Januar wird das für verschreibungspflichtige Medikamente aber ein Muss.

Inkassokosten sinken

Schuldner werden jetzt besser vor zu hohen Inkassogebühren geschützt. Bisher haben Inkassofirmen – angelehnt an die Gebühren der Rechtsanwälte – selbst bei Kleinforderungen bis 50 Euro in der Regel 76,44 Euro berechnet, kritisiert die Verbraucherzentrale NRW. Künftig dürfen es maximal 32,40 Euro sein. Auch bei höheren Forderungen hat der Gesetzgeber den Kostendeckel reduziert. Bei einer Forderung von 500 Euro werden im Regelfall jetzt nur noch 53 Euro an Inkassokosten fällig.

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Schärfere Regeln für Telefonwerbung

Erste Teile des neuen Gesetzes für faire Verbraucherverträge treten im Oktober in Kraft. So kann die Bundesnetzagentur jetzt leichter gegen ungebetene Werbeanrufe vorgehen. Unternehmen, die übers Telefon Produkte oder Dienstleistungen verkaufen wollen, müssen die vorherige Zustimmung des Verbrauchers zu dem Anruf dokumentieren und fünf Jahre lang aufbewahren. Bereits seit Ende Juli dürfen Strom- und Gasverträge nicht mehr am Telefon abgeschlossen werden und bedürfen der Schriftform.

Auch das Verbot des Abtretungsausschlusses tritt am Freitag in Kraft. Damit können etwa Airlines nicht mehr in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen festschreiben, dass Kunden ihre Entschädigungsansprüche nicht an Fluggastrechteportale oder sogenannte Legal-Tech-Anbieter abtreten dürfen.
Weitere, wichtige Verbesserungen etwa zur automatischen Verlängerung von langlaufenden Verträgen und der Möglichkeit, sie zu kündigen, werden dagegen erst im nächsten Jahr wirksam.

Was kostet das? Größere Tankstellen müssen künftig Vergleichsrechnungen veröffentlichen.
Was kostet das? Größere Tankstellen müssen künftig Vergleichsrechnungen veröffentlichen.
© Jens Büttner/dpa

Preisvergleich an der Tankstelle

Größere Tankstellen mit sieben oder mehr Zapfsäulen müssen jetzt einen Preisvergleich verschiedener Antriebsarten aushängen. Darauf sollen Autofahrer nachlesen können, was sie eine 100 Kilometer lange Fahrt kostet, je nachdem ob sie mit Strom, Gas, Wasserstoff oder Sprit unterwegs sind. Das soll die Bürger dazu bewegen, auf sparsamere Energieträger umzusteigen. Nach dem aktuellen Plakat fallen für einen Mittel- oder Oberklassewagen etwa 11,42 Euro bei Superbenzin an, elf Euro bei Super E10, 7,48 Euro bei Diesel, ein Stromer würde 4,84 Euro, Erdgas H 6,39 Euro, Autogas 4,96 Euro und Wasserstoff 7,60 Euro kosten.

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Das Problem: Die Kosten an der Stromladesäule sind in der Realität höher, weil bei deren Berechnung in der Richtlinie der billigere Haushaltsstrom zugrunde gelegt wird. Zudem werden die Daten nur vierteljährlich aktualisiert. Diesel ist heute aber um elf Cent pro Liter teurer als im aktuellen Vergleich.

Babys werden gründlicher untersucht

Das Neugeborenen-Screening wird auf seltene angeborene Krankheiten bei Babys erweitert. Es umfasst jetzt auch die Sichelzellenkrankheit und die spinale Muskelatrophie.
Gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren können sich auf Kassenkosten einmalig auf Hepatitis B und C testen lassen. Dieses Angebot ist Bestandteil des kostenlosen Gesundheits-Checkups, den Kassenpatienten alle drei Jahre machen lassen können.
Bei Psychotherapien können Probesitzungen, in denen Patienten über mögliche Therapien aufgeklärt werden und in denen eine erste Symptomlinderung versucht wird, auch als Gruppensitzung durchgeführt werden. (mit dpa)

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