Gesundheitsminister haben entschieden: Keine Impfung, kein Gehalt in der Quarantäne
Ungeimpfte Beschäftigte, die sich isolieren müssen, erhalten ab 1. November keine finanzielle Unterstützung vom Staat mehr. Viele wird das nicht sehr treffen.
Die Entscheidung ist gefallen: Die Gesundheitsministerkonferenz hat am Mittwoch ein Ende der Entschädigungszahlungen für Ungeimpfte in Quarantäne beschlossen. Spätestens zum 1. November erhalten Mitarbeiter, die nicht gegen Corona geimpft sind und in Quarantäne gehen müssen, für diese - in der Regel bis zu zehn Tage - kein Gehalt mehr. Das gab das bayerische Gesundheitsministerium bekannt, das aktuell den Vorsitz der Konferenz hat.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wies darauf hin, dass die Regelung das geltende Infektionsschutzgesetz umsetze. Die Frist bis zum 1. November sei statt des zunächst geplanten 11. Oktober gesetzt worden, „weil bis dahin jeder die Chance gehabt hat zur Zweitimpfung“, erklärte der CDU-Politiker. Betroffen seien potenziell nur ungeimpfte Personen, die Kontakt zu einem Infizierten gehabt hätten oder aus einem Hochrisikogebiet nach Deutschland zurückgekehrt seien. Geimpfte und Genesene müssten generell nicht in Quarantäne.
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Bisher gilt: Wird ein Beschäftigter vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt, zahlt ihm der Arbeitgeber weiter sein Gehalt, falls er tatsächlich erkrankt ist, bis zu sechs Wochen lang. Das gezahlte Geld kann sich der Arbeitgeber vom Staat erstatten lassen, in Berlin ist dafür die Senatsverwaltung für Finanzen zuständig. Die Quarantäne dauert zehn Tage, kann aber durch Testungen verkürzt werden, nach fünf Tagen per negativem PCR-Test und nach sieben Tagen durch einen negativen Antigenschnelltest, den so genannten Bürgertest.
Bisher zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter - und holt sich das Geld zurück
Ob die neue Regelung für viele ungeimpfte Berufstätige große Folgen haben wird, ist indes fraglich. Denn auch in Quarantäne müssen sie arbeiten, soweit das möglich ist: „Haben Beschäftigte eine homeofficefähige Arbeit, müssen sie, soweit sie nicht tatsächlich an Covid-19 erkrankt und „arbeitsunfähig“ sind, auch Zuhause ihren Job machen“, erklärt die Berliner Arbeitsrechtlerin Anja Mengel. „Und machen sie ihren Job, dann müssen sie für die erbrachte Leistung natürlich auch bezahlt werden“, so die Juristin.
Werde die Arbeitsleistung nur zum Teil erbracht, habe ein Mitarbeiter Anspruch auf entsprechend weniger Gehalt. Das eine oder andere dürfte für die Mehrheit aller Beschäftigten gelten. Laut einer Erhebung des ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung an der Uni München könnte mehr als jeder zweite Beschäftigte (56 Prozent) zumindest teilweise im Homeoffice arbeiten.
Wie oft die Entschädigungszahlungen bisher bereits in Anspruch genommen wurden, dazu gibt es offenbar keine deutschlandweiten Zahlen, das Bundesgesundheitsministerium verweist an die zuständigen Stellen der Länder. Die Berliner Finanzverwaltung erklärt gegenüber dem Tagesspiegel, in diesem und im vergangenen Jahr insgesamt 5,8 Millionen Euro erstattet zu haben. In 6430 Fällen seien Gehalts-Entschädigungszahlungen an Unternehmen überwiesen worden, in 340 Fällen an Selbstständige.
"Eine Impflicht durch die Hintertür", kritisiert Verdi
Die Streichung des Entgeltersatzes war im Vorfeld heftig diskutiert worden. Es sei falsch zu versuchen, eine „Impfpflicht durch die Hintertür einzuführen“, sagte der Vorsitzende der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, Frank Werneke, gegenüber der Funke Mediengruppe. Die Politik stehe im Wort, dass Impfen freiwillig bleibe. Der Konflikt würde jetzt in Betriebe und Belegschaften verlagert und sorge für Verunsicherung.
Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach erklärte: Eine bundeseinheitliche Regelung sei zwar grundsätzlich „richtig und wichtig“. Im Fall von Verdienstausfällen für Ungeimpfte rechne er aber mit breiter Quarantäneverweigerung und sinkender Testbereitschaft.
Bei den betroffenen Arbeitnehmern dürfte der Beschluss der Gesundheitsminister jedenfalls für Unmut sorgen. Laut einer Yougov-Umfrage für die Jobbörse Indeed, an der gut 500 Ungeimpfte teilnahmen, gaben 81 Prozent der Befragten an, dass eine solche Maßnahme für sie keine Motivation sei, sich schneller oder überhaupt gegen das Coronavirus impfen zu lassen.
Außerdem: 44 Prozent würden die Quarantäne gegenüber ihrem Arbeitgeber verschweigen, um weiterhin Lohn zu erhalten. Das allerdings könnte Folgen haben: Verstöße gegen eine angeordnete Quarantäne können mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
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