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Folge der Coronakrise: Geschlossenes Geschäft in Eberswalde
© dpa/Patrick Pleul

Kurzarbeit in der Corona-Krise: Was Hunderttausende Arbeitnehmer jetzt wissen müssen

Gut eine halbe Million Unternehmen haben schon Kurzarbeit beantragt. Wer hat Anspruch darauf? Wie viel bleibt am Ende des Monats übrig? Ein Überblick.

Die Corona-Krise bringt viele Firmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten, sie beantragen Kurzarbeitergeld für die Angestellten. Hier haben wir wichtige Fragen und Antworten für Arbeitnehmer zusammengestellt.

Was ist Kurzarbeitergeld?
Kommt ein Betrieb in extreme wirtschaftliche Not, kann der Staat einen Teil seiner Lohnkosten übernehmen. Ziel ist es, Kündigungen zu vermeiden. Während der Finanzkrise 2008/2009 hat sich Kurzarbeit als ein sehr wirksames Mittel erwiesen: Ein starker Anstieg der Arbeitslosigkeit wurde vermieden. Viele Unternehmen konnten ihre Angestellten halten und die Produktion nach der Krise hochfahren, ohne erst neue Mitarbeiter suchen zu müssen.

Wer beantragt Kurzarbeit?
Darum kümmert sich der Arbeitgeber. Er kann das Kurzarbeitergeld online hier beantragen. Die Agentur für Arbeit entscheidet daraufhin, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Ist dem so, errechnet der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld, zahlt es an die Beschäftigten aus und reicht bei der Arbeitsagentur einen Antrag auf Erstattung ein. Das muss innerhalb von drei Monaten geschehen. In der Regel soll die Summe spätestens nach 15 Arbeitstagen an den Betrieb überwiesen werden. 

Welche Voraussetzungen müssen stimmen?
Rückwirkend zum 1.März gilt: Betriebe können die staatliche Leistung nutzen, wenn zehn Prozent der Beschäftigten von weniger Aufträgen oder komplettem Stillstand betroffen sind. Zuvor musste es ein Drittel sein. Der Arbeitsausfall muss auf wirtschaftlichen Gründen oder nicht abwendbaren Ereignissen basieren. Er muss vorübergehend und unvermeidbar sein.

Entscheidet der Chef allein über die Maßnahme?
Nein. Die Zustimmung des Betriebsrates ist nötig. Gibt es einen solchen im Unternehmen nicht, muss der Arbeitnehmer zustimmen. Die Kurzarbeit kann auch auf einzelne Abteilungen beschränkt sein - je nachdem wo der Ausfall am größten ist. 

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Wer kann Kurzarbeitergeld erhalten?
Anspruch haben sozialversicherungspflichtige Angestellte, die wegen der Kurzarbeit Gehaltseinbußen von mehr als zehn Prozent vorweisen. Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können das Geld seit kurzem bekommen. Selbstständige und geringfügig Beschäftigte mit einem Monatseinkommen von bis 450 Euro nicht.

Was gilt für Auszubildende?
Gibt es keine Alternative, kann ein Unternehmen auch Auszubildenden Kurzarbeitergeld zahlen - allerdings erst nach sechs Wochen. Industrie und Handwerk fordern von der Regierung, diese Regel zu ändern. Anderenfalls sähen sich Betriebe gezwungen, ihren Azubis zu kündigen.

Hintergründe zum Coronavirus:

Kann mich mein Chef erst zum Urlaub zwingen?
Während der Pandemie verzichtet die Arbeitsagentur bis Ende des Jahres darauf, dass man erst seinen gesamten Urlaub aufbrauchen muss, bevor Kurzarbeit gezahlt wird. Der Resturlaub aus dem vergangenen Jahr muss in der Regel erst genommen werden.

Wie stark kann die Arbeitszeit reduziert werden?
Ob der Arbeitsausfall Stunden, Tage oder Wochen umfasst, richtet sich nach der Auftragslage und Vereinbarungen im Unternehmen. Bei der "Kurzarbeit null" beträgt der Arbeitsausfall 100 Prozent. Heißt: Die Arbeit wird für eine vorübergehende Zeit komplett eingestellt.

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Wie viel Gehalt bleibt übrig?
Zur Zeit erhalten Beschäftigte 60 Prozent des entgangenen Nettoentgelts. Haben sie Kinder, sind es 67 Prozent. Wer beispielsweise statt wie üblicherweise fünf Tage nur noch vier Tage pro Woche arbeiten soll, bekommt 80 Prozent des Lohns weiterhin von seinem Unternehmen. Die fehlenden 20 Prozent kompensiert die Arbeitsagentur.

Es gibt zudem tarifvertragliche und betriebliche Vereinbarungen, das Kurzarbeitergeld von der Unternehmensseite her aufzustocken. Für Beschäftigte in der Systemgastronomie wird das Geld beispielsweise auf 90 Prozent des Nettolohns erhöht.

[Mehr zum Thema: Steuern auf Zuverdienst – für wen es sich lohnt, das Kurzarbeitergeld aufzustocken]

Je nachdem wie die nächsten Wochen werden, schließt Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) eine generelle Erhöhung des Kurzarbeitergeldes nicht aus. Darüber diskutiere er aber noch mit Arbeitgebern und Gewerkschaften. Hier finden Sie eine Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes.

Was ist, wenn das Geld trotzdem nicht reicht?
Wenn das verbliebene Einkommen nicht mehr reicht, um die Lebenshaltungskosten zu decken, können Leistungen der Grundsicherung (Hartz IV) beantragt werden. In der Regel werden rund 20 Prozent des Einkommens nicht auf Hartz IV angerechnet. Der Zugang zu Hartz IV wurde vor kurzem gesetzlich erleichtert: Bis Ende Juni wird auf eine Vermögensprüfung verzichtet. Die Betroffenen müssen ihr Erspartes also nicht antasten. 

Außerdem werden die Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten übernommen. In der Coronakrise wird nicht kontrolliert, ob die Wohnung von Größe und Preis her angemessen ist. Das bedeutet: Niemand, der in den nächsten Monaten einen Antrag auf Grundsicherung stellt, muss deshalb umziehen. Auch Soloselbständige können Leistungen der Grundsicherung erhalten, wenn sie gerade keine Aufträge mehr erhalten.

Darf ich nebenher etwas dazu verdienen?
Vom 1. April an können Arbeitnehmer Geld dazuverdienen, wenn sie nebenher was in einem systemrelevanten Bereich tun. Die Regelung gilt bis Ende Oktober und soll dafür sorgen, dass sehr wichtige Branchen wie das Gesundheitswesen, die Produkten von Medizinprodukten- und -geräten, Apotheken, der Güterverkehr, Lebensmittelhandel sowie Lieferdienste unterstützt werden. Der Lohn muss in dem Fall nicht mit dem Kurzarbeitergeld verrechnet werden. Die Grenze ist das vorherige Nettoeinkommen.

Gibt es eine Höchstgrenze beim Kurzarbeitergeld?
Kurzarbeitergeld ist eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung. Hier liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei einem Einkommen von 6900 Euro (Ost: 6450 Euro) brutto im Monat. Liegt ein Arbeitnehmer trotz der Kurzarbeitergeld-Kürzung noch über diesem Betrag, wird kein Kurzarbeitergeld gezahlt.

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Darf ich mich weiterbilden?
Die Zeit der Kurzarbeit kann theoretisch für die eigene Qualifizierung genutzt werden. Je nachdem wie groß der Betrieb ist, können die Kosten teilweise oder ganz von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden. Wichtig dafür ist unter anderem, dass der Beschäftigte vom Strukturwandel betroffen ist oder eine Weiterbildung in Engpassberufen anstrebt.

Wie lange gilt Kurzarbeit?
Der Staat zahlt bis zu einem Jahr lang Kurzarbeitergeld. Liegen auf dem gesamten Arbeitsmarkt außergewöhnliche Verhältnisse vor, kann das Arbeitsministerium die Maßnahme um ein weiteres Jahr verlängern.

Kann ein Angestellter in der Zeit gekündigt werden?
Im besten Fall macht die Kurzarbeit eine Kündigung überflüssig. Werden Mitarbeiter auf Dauer nicht gebraucht, sind Entlassungen aber nicht ausgeschlossen.

Gibt es Konsequenzen für die Rente?
Arbeitnehmer sind zwar weiterhin rentenversichert. Die Beiträge werden während der Kurzarbeit allerdings auf Basis des reduzierten Verdienstes gezahlt. Es reduziert sich also nicht nur das Gehalt, sondern auch die spätere Rente. 

Bei den übrigen Sozialversicherungen ändert sich nichts. Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung bleiben bestehen. Neu geregelt ist nur: Unternehmen bekommen die Sozialbeiträge erstattet.

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