Kurzarbeitergeld wird nicht erhöht: DGB beklagt soziale Ungerechtigkeit
Die Lohnlücke bleibt: Kurzarbeiter bekommen nur 60 Prozent des letzten Nettoeinkommens.
Sozialpartner und Bundesregierung haben sich nicht auf ein höheres Kurzarbeitergeld verständigen können. Die von der Regierung am 13. März im Eilverfahren beschlossene Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeit sei „sozial nicht gerecht“, heißt es in einer Stellungnahme des DGB vom Donnerstagabend.
Am Mittwoch noch hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nach einem Treffen mit Arbeitgebern und Gewerkschaften gesagt, „wir werden gemeinsam Lösungen finden, um Lohnlücken abzufedern“.
Das ist nicht gelungen: Die Arbeitgeber weigerten sich, das Arbeitslosengeld aufzustocken, und in der CDU gab es Widerstand gegen ein höheres Kurzarbeitergeld aus dem Beitragstopf der Bundesagentur für Arbeit (BA).
In der Konsequenz werden nun viele Kurzarbeiter Leistungen der Grundsicherung (Hartz IV) in Anspruch nehmen müssen, was Mehraufwand für die Arbeitsagenturen beziehungsweise Jobcenter bedeutet.
In seiner Stellungnahme, die dem Tagesspiegel vorliegt, begrüßt der DGB die im neuen Gesetz vorgesehene Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die BA.
„Einseitige Entlastung der Arbeitgeber“
„Völlig inakzeptabel ist hingegen, dass diese Entlastung nunmehr einseitig den Arbeitgebern zugute kommen soll“, schreibt der Gewerkschaftsbund, zumal die Sozialversicherungsbeiträge paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gezahlt würden. "Daher müssen auch Arbeitnehmer in gleichem Umfang entlastet werden", schlussfolgert der DGB und fordert die Bundesregierung auf, "die Verordnung so zu ändern, dass die Arbeitgeber einen Teil der erstatteten Sozialversicherungsbeiträge dazu nutzen, den Lohn der Beschäftigten auf 80 Prozent aufzustocken". Die Chancen dafür sind gering, SPD-Arbeitsminister Heil bräuchte dafür einen Kabinettsbeschluss, den es aber aufgrund des Widerstands in der Union nicht geben wird, ist selbst in DGB-Kreisen zu hören.