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Für den Kauf von Kryptowährungen sollten Anleger nur Spielgeld setzen, sagen Verbraucherschützer.
© imago/Ikon Images

Bitcoin und Co.: Was Anleger über Kryptobörsen wissen sollten

Der Kurs ist im Keller – und ausgerechnet jetzt kommen deutsche Kryptobörsen auf den Markt. Dabei ist der Handel riskant.

Ulli Spankowski hat sich viel vorgenommen: Er will den Deutschen die Angst vor Kryptowährungen wie Bitcoin nehmen. Für die Börse Stuttgart hat Spankowski in den letzten Monaten Bison aufgebaut – eine App, über die Anleger mit Kryptowährungen handeln können. Neben Bitcoin sind das Ethereum, Ripple und Litecoin. Die Börse Stuttgart ist damit der erste deutsche Börsenbetreiber, der in den Handel mit Kryptowährungen einsteigt. Die Finanzaufsicht Bafin hat das Geschäft abgesegnet.

Spankowski hofft auf einen großen Markt. Denn bislang war es für Anleger hierzulande recht kompliziert, Kryptowährungen zu kaufen. So brauchte man für die Aufbewahrung zum Beispiel stets eine Wallet, eine Art digitale Brieftasche. An die heranzukommen, ist für Laien kompliziert. Mit ihrer App nimmt die Börse Stuttgart den Anlegern diesen Schritt ab. Auch komplexe Charts, wie man sie meist auf den internationalen Kryptobörsen findet, gibt es bei Bison nicht. „Wir wollen den Handel mit Kryptowährungen so einfach wie möglich machen“, sagt Spankowski.

Der Handel mit Bitcoin und Co. soll auf diese Weise massentauglich werden – etwas, woran auch andere Anbieter aktuell arbeiten. Das Berliner Start-up Bitmeister zum Beispiel sammelt derzeit Geld bei Investoren ein, um das Startkapital für eine eigene Kryptobörse zusammenzubekommen. Bereits im Sommer möchten die Gründer mit ihrer Börse an den Start gehen. Bis dahin wollen sie dafür auch eine Lizenz bei der Finanzaufsicht haben. Wie die Börse Stuttgart zielt Bitmeister auf Kleinsparer ab, denen das Geschäft bislang zu kompliziert war: „Nutzer sollen bei uns binnen 15 Minuten ein Kryptokonto eröffnen können“, sagt Gründer Leonhard Zobel.

Doch ist das überhaupt sinnvoll? Sollten Kleinanleger Kryptowährungen kaufen? Zeit zu erklären, wie der Markt funktioniert. Und worauf Verbraucher sich einlassen, wenn sie Bitcoin, Ether oder Litecoin kaufen.

DER MARKT FÜR KRYPTOWÄHRUNGEN

Die erste Kryptowährung Bitcoin gibt es bereits seit mehr als zehn Jahren. Die Idee dahinter war damals, ein Geldsystem zu schaffen, das unabhängig von Staaten und Zentralbanken funktioniert. Inzwischen sind neben dem Bitcoin hunderte weitere Kryptowährungen entstanden – von denen manche aber auch schon wieder nahezu untergegangen sind und kaum noch gehandelt werden. Der Grund: Sie haben den Boom und anschließenden Crash der letzten zwei Jahre nicht gut verkraftet.

Auch die bekannteste Kryptowährung hat in dieser Zeit stark an Wert verloren: Ende 2017 war ein Bitcoin noch fast 20.000 Dollar wert – heute kostet er nur noch 3400 Dollar. In der Branche wird dieser extreme Kursrutsch vor allem mit der Entscheidung der US-Aufsicht begründet, vorerst keinen Bitcoin-ETF zuzulassen. Etliche Anleger hatten aber gerade auf einen solchen Fonds spekuliert: Wäre der auf den Markt gekommen, hätte das institutionelle Anleger angelockt und die Bitcoin-Kurse wären weiter gestiegen. Stattdessen hat die Absage der Aufsicht die Kurse abstürzen lassen. Gleichzeitig stellt sich die US-Justiz inzwischen aber auch die Frage, ob es bei dem Bitcoin-Rausch und dem späteren Crash tatsächlich mit rechten Dingen zugegangen ist – oder ob nicht doch Kurse manipuliert worden sind. Wissenschaftler der Universität Texas wollen im Kursverlauf als Beleg dafür auffällige Muster gefunden haben.

DIE RISIKEN FÜR ANLEGER

Allein diese Entwicklung zeigt schon, wie viel Geld man mit Kryptowährungen verbrennen kann und wie riskant das Geschäft für Kleinanleger ist. Verbraucherschützer raten deshalb auch zur Vorsicht. „Für den Kauf von Kryptowährungen sollte man nur Geld einsetzen, auf das man im Zweifel verzichten kann“, sagt Wolf Brandes, Teamleiter Marktwächter Finanzen bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Im schlimmsten Fall muss man mit dem Totalverlust der eingesetzten Summe rechnen.“ Nicht nur kann es passieren, dass der Kurs drastisch fällt. Vielmehr muss man auch damit rechnen, dass die Kryptowährung, in die man da investiert, nicht überlebt oder Kriminelle das System angreifen.

„Gerade im Markt für Kryptowährungen sind viele Betrüger unterwegs“, sagt Brandes. Vor allem bei ausländischen Plattformen könnten Verbraucher kaum „zwischen seriösen und kriminellen Anbietern unterscheiden“. So hat es in der Vergangenheit auch immer wieder Fälle gegeben, in denen Anleger ihr Geld verloren haben. 2015 etwa verhafteten japanische Behörden den Betreiber der Handelsplattform „Mt.Gox“ wegen des Verdachts der Untreue. Ein von dem Unternehmen verwaltetes Volumen von 650000 Bitcoins ist bis heute unauffindbar. Vor wenigen Tagen erst starb dann überraschend der Betreiber der Börse „Quadrigacx“ und nahm das Passwort für Einlagen von etwa 100000 Kunden mit ins Grab. Es gilt als unwahrscheinlich, dass die Anleger ihre investierten Vermögen, insgesamt 137 Millionen US-Dollar, zurückbekommen.

Deshalb begrüßt es Verbraucherschützer Brandes durchaus, dass nun mit der Börse Stuttgart ein etablierter Börsenbetreiber in den Markt eingestiegen ist. Eine hundertprozentige Sicherheit verspricht aber auch das nicht. So etwas wie eine Einlagensicherung, wie es sie zum Beispiel für Bankguthaben gibt, gibt es für Kryptowährungen schlicht nicht.

Wer dennoch in den Markt einsteigen will, sollte sich daher Gedanken darüber machen, wie er seine Kryptoeinheiten aufbewahrt. Zwar bieten Börsen wie Bison an, das für den Kunden zu übernehmen – sicherer ist es allerdings, sich da selbst drum zu kümmern. Auch sollten Anleger sich darüber klar sein, dass sie ihre Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen im Zweifel versteuern müssen.

DIE STEUERFRAGE

2018 hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) entschieden, dass Bitcoin und andere Kryptowährungen von der Umsatzsteuer befreit sind. Damit folgt Deutschland einer EU-Entscheidung aus dem Jahr 2015. Dass Firmen für Zahlungen und Handel von Kryptowährungen keine gesonderte Umsatzsteuer abführen müssen, bedeutet allerdings nicht, dass Privatanleger ohne Gedanken ans Finanzamt mit allen virtuellen Währungen handeln können.

Offen ist zum Beispiel noch die Frage, ob der Tausch von Euro in Bitcoin, Ethereum und Co als Spekulationsgeschäft gilt und Gewinne daraus bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden müssen. Gleichzeitig ist es für das Finanzministerium aber auch ein Problem, dass Kryptokonten anonym geführt werden können. Die Behörden dürfen dadurch erhebliche Schwierigkeiten bekommen, diese Konten Bürgern zuzuordnen, sofern die Beträge nicht auf ein herkömmliches Bankkonto überwiesen werden.

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