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Rauch eines Buschfeuers steigt südwestlich von Sydney auf.
© Dean Lewins/AAP/dpa

Schwere Buschbrände, Rauch in Sydney: Wann Australien-Urlauber ihre Reise absagen können

Der Winter ist auch für viele Deutsche die beliebteste Reisezeit für einen Australien-Trip. Dort wüten nun heftige Feuer. Welche Rechte haben Pauschalurlauber?

Wenn die Hauptattraktion einer Australien-Reise wegen Buschbränden nicht zugänglich ist, dürfen Pauschalurlauber die ganze Reise gebührenfrei stornieren. Sie bekommen dann vom Veranstalter ihr Geld zurück. Darauf weist der Reiserechtsexperte Paul Degott aus Hannover hin. „Wenn zum Beispiel Sydney der Höhepunkt ist, kann ich kostenlos vom Reisevertrag zurücktreten.“

Der Anwalt verweist auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Januar 2018. Demnach können Urlauber kostenfrei von einer Reise zurücktreten, wenn das wesentliche Highlight wegfällt - damals ging es um die Verbotene Stadt und den Platz des Himmlischen Friedens in Peking auf einer China-Reise (Az.: X ZR 44/17). Das Ehepaar, das geklagt hatte, trat die Reise nicht an und bekam das Geld zurück.

In Australien toben seit Wochen heftige Feuer. Betroffen ist vor allem New South Wales mit der Metropole Sydney - für viele Australien-Urlauber zumindest ein Highlight ihrer Reise. In dem Bundesstaat wurde der Notstand ausgerufen. Bei der Frage, wann die Absage der gesamten Reise gerechtfertigt ist, kommt es auf den genauen Reiseverlauf an. Muss der Veranstalter wegen der Brände einen Teil des Programms streichen oder ändern, steht Urlaubern zumindest eine Minderung des Reisepreises zu. „Denn ein Teil der Reise ist dann mangelhaft“, erklärt Degott. (dpa)

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