Familienzwist bei Dussmann: Vorteil für die Mutter
Vieles spricht dafür, dass das zweite Testament von Peter Dussmann gültig ist und die Tochter den Rechtsstreit gegen die Mutter verliert. Catherine Dussmann würde demnach drei Viertel des Erbes bekommen.
Wie bewusst hat Peter Dussmann seine letzten Jahre erlebt? War er noch zur freien Willensbildung in der Lage und damit geschäftsfähig, wie die Juristen sagen? Diese Frage steht im Mittelpunkt der Auseinandersetzung zwischen Mutter und Tochter Dussmann, die demnächst vor dem Berliner Landgericht verhandelt wird. Angela Göthert, 1981 geboren und einziges Kind der Eheleute Peter und Catherine Dussmannn, klagt gegen ein Testament, das ihr Vater mit Hilfe eines Notars und eines Arztes verfasst hat. Dieses zweite Testament sieht, wie berichtet, nur noch den Pflichtanteil von 25 Prozent für die Tochter vor, 75 Prozent des Vermögens soll die Mutter bekommen. In einem ersten Testament aus dem Jahr 1981 hatte der Unternehmer noch eine Erbquote von 50:50 für Frau und Tochter vorgesehen.
Der Schwiegersohn veränderte alles
Der Sinneswandel zulasten der Tochter reifte offenbar in den Jahren nach 2006. Damals heiratete Angela den aus dem bayerischen Hof stammenden Esoteriker Ronald Göthert, nach eigenen Angaben „geistiger Urheber der Göthert’schen Methode“, die sich mit „feinstofflichen Gegebenheiten“ befasst. Peter Dussmann, ein handfester Mann aus dem schwäbischen Rottweil, durchsetzungsstark, bisweilen cholerisch und mit viel Sinn für reale Geschäfte, verstand wenig von den „Göthert’schen Methoden“. Er war vielmehr entsetzt über den Schwiegersohn, in dem er einen Scharlatan sah. Die Tragik am Ende eines herausragenden Unternehmerlebens: Peter Dussmann wollte den von ihm aufgebauten Konzern vor der eigenen Tochter und deren Mann schützen. Und hat deshalb das Testament zulasten Angelas geändert.
Das ist die Version von Catherine Dussmann und ihren Vertrauten, zu denen der frühere Schering-Chef Giuseppe Vita, Ex-Superminister Wolfgang Clement und Verlegerwitwe Friede Springer gehören. Die Seite von Angela Göthert wirft dagegen der Mutter mehr oder weniger Betrug vor und stellt die Erbwürdigkeit von Catherine Dussmann infrage: Peter Dussmann sei nach seinem zweiten Schlaganfall 2008 nicht mehr geschäftsfähig gewesen, das zweite Testament also ungültig. Und überhaupt sei es der Mutter schon seit Jahren darum gegangen, die Tochter auszubooten. So habe sie sich ein Strandhaus im kalifornischen Malibu im Wert von zwölf Millionen Dollar unter den Nagel gerissen, das der Vater zum 30. Geburtstag für Angela vorgesehen habe.
Vor Gericht gibt es einen Gutachterstreit
Solche und ähnliche Details aus dem Familienleben werden von den Prozessparteien nun in der Öffentlichkeit lanciert. Aber warum? Am Ende wird der Streit vor Gericht entschieden. Vermutlich wird es einen Gutachterwettbewerb geben über die Verfassung von Dussmann an jenem Tag im Mai 2010, als das zweite Testament verfasst wurde.
Die besseren Karten hat die Mutter. Denn die Anforderung an die Testierfähigkeit eines Erblassers sind grundsätzlich geringer als die Anforderungen an die Geschäftsfähigkeit. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Bei Geschäften ist ein höheres Maß an Einsichtsfähigkeit erforderlich, weil die Konsequenzen weiter reichen können als beim letzten Willen des Erblassers. Dann ist die Frage zu klären, ob der Erblasser, in diesem Fall Peter Dussmann, in der Lage war, seinen letzten Willen zu artikulieren. Das war offenbar der Fall: Ein langjähriger Arzt und ein Notar waren zugegen, die Ehefrau nicht, was zumindest ein glücklicher Zufall war für Frau Dussmann.
Mit Hilfe des Arztes hat sich der Notar von der Testierfähigkeit überzeugt, Peter Dussmann wurde der Text des Testaments vorgelesen, einzelne Passagen soll er mit „Ja“ goutiert haben, am Ende unterschrieb der Arzt als Zeuge das Testament, was juristisch nicht zu beanstanden ist. Dieses Testament anzufechten, wird nicht leicht sein für die Tochter. Zumal es schon ausreicht, wenn Peter Dussmann nur an jenem Tag und in jener Stunde einen lichten Moment hatte, als das Testament notariell beurkundet wurde. Die Gegenseite stellt das infrage und führt Krankenakten ins Feld, wonach der Patient am Vorabend das Pflegepersonal geschlagen und am Morgen, kurz vor dem Besuch von Arzt und Notar, die Mundhygiene verweigert habe. Kurzum: Peter Dussmann sei nicht mehr Herr seiner Sinne gewesen, das zweite Testament deshalb ungültig. In dem Fall bliebe es bei der Erbquote von 50:50 und die Tochter wäre zufrieden.
Der wichtigste Zeuge ist tot
Von den drei Personen, die bei der Verfassung des zweiten Testaments dabei waren, gibt es nur noch den Notar. Peter Dussmann starb im September 2013 und der Arzt ein Jahr später. Der Notar aber wird, genauso wie im Mai 2010, vor Gericht aussagen, dass Peter Dussmann testierfähig war. Das Testament wäre also wirksam und Angela müsste sich mit 25 Prozent abfinden. Wenn aber die Wahrheit in der Mitte liegt, also irgendwo zwischen 25 und 50 Prozent, dann gibt es einen außergerichtlichen Vergleich. Womöglich ist das der Zweck der aktuellen medialen Schlammschlacht.
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