Fitnessclubs: Vor Vertragsabschluss Service und Laufzeiten vergleichen
Hunderte von Fitnessstudios konkurrieren in Berlin um neue Kunden – Verbraucher können vom harten Wettbewerb profitieren.
Sport dient erwiesenermaßen dem Stressabbau und fördert die Gesundheit. Für Kundinnen und Kunden der insolventen Hard Candy-Kette hat ihre Mitgliedschaft zuletzt mehr Stress gebracht als Druck abgebaut. Sie müssen sich nach der Pleite nun ein neues Studio suchen – die meisten wollen nämlich durchaus weiter trainieren. Nach Zahlen des Arbeitgeberverbandes für die Fitnesswirtschaft (DSSV) sind mittlerweile fast zehn Millionen Deutsche Mitglieder in Fitnessclubs. Vor allem in den Großstädten treffen Kunden auf ein großes Angebot: Allein in Berlin gibt es derzeit mehr als 400 Studios, in denen man an Geräten trainieren oder Kurse wie Yoga, Spinning, Aerobic oder ähnliches besuchen kann. Das Angebot ist dabei meistens an eine Mitgliedschaft gebunden und richtet sich je nach Fitnessunternehmen an eine sehr unterschiedliche Klientel. Doch wie findet man das passende Studio und was ist bei Vertragsabschluss zu beachten? Der Tagesspiegel hat einige Tipps zusammengestellt.
Service und Laufzeiten vergleichen
Studio ist nicht gleich Studio. Wer sich für eine Mitgliedschaft entscheidet, sollte sich vor Vertragsabschluss genau überlegen, wie und in welchem Ambiente man trainieren möchte und ob man Service will, der über den Sport hinausgeht. Bei zahlreichen Anbieter in Berlin findet man Wellness mit Schwimmbad, Sauna, Massagen oder Schönheitspflege. Bevor man unterschreibt, sollte man unbedingt ein kostenloses Probetraining in Anspruch nehmen, das die meisten Studios offerieren. Wer die Möglichkeit hat, sich eine kürzere Laufzeit als die üblichen ein oder zwei Jahre an das Unternehmen zu binden, sollte davon Gebrauch machen.
Verschiedene Preisklassen
Grundsätzlich lassen sich die Fitnessanbieter in drei Preisklassen einteilen: Einfach, durchschnittlich und gehoben. Wer keinen großen Wert aufs Ambiente legt und weitgehend in Eigenregie trainieren möchte, findet im unteren Preissegment Unternehmen, die eine Mitgliedschaft schon unter 20 Euro pro Monat anbieten. Bei der Kette McFit etwa kostet diese bei einer Laufdauer von zwölf Monaten 19,90 Euro im Monat. Hinzu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 19 Euro. Das Unternehmen betreibt in der Stadt 21 Fitnessstudios, in denen man Ausdauer und Kraft ausschließlich selbstständig trainieren kann. Trainer stehen lediglich zur Einweisung an den Geräten oder bei Fragen zur Verfügung. Auch die Fitnesskurse kommen ohne persönliche Anleitung aus: Ein virtueller Instructor turnt die Übungen auf einer Leinwand vor.
Sport mit Trainer und Pool
In der mittleren Preisklasse tummeln sich Fitnessketten wie Fitness First. Die deutsche Tochter des britischen Unternehmens betreibt in der Hauptstadt insgesamt zehn Studios in vier unterschiedlichen Kategorien (Women, Lifestyle, Platinum und Black Label). Mitglieder können an sieben Tagen in der Woche sowohl an Ausdauergeräten wie Crosstrainern oder Steppern als auch mit Gewichten trainieren. Hinzu kommen je nach Lokalität gut zwei Dutzend Kurse vom Rückentraining über „Bauch Spezial“ und Pilates bis zur Aerobic, die im Basispreis inbegriffen sind. Dieser bewegt sich je nach Studiokategorie bei einer Laufzeit von 24 Monaten zwischen 44,99 Euro und 84,99 Euro pro Monat. Zusätzlich fallen einmalig die Verwaltungsgebühr in Höhe von 54,99 Euro sowie die Clubgebühr an, die zwischen 75 Euro und 100 Euro kostet. Wer in einem Club mit Pool trainieren möchte, muss mit einem Preisaufschlag rechnen. Achtung: Kunden von Fitness First, die einen Vertrag mit einem einfacheren Studio haben, können nicht in einem der Luxusclubs trainieren.
Training und Wellness in einem
Die Königsklasse der Fitnessanbieter setzt auf ein gediegenes Ambiente in exquisiten städtischen Lagen wie dem Ku’damm oder dem Gendarmenmarkt und zielt auf eine zahlungskräftige Klientel. Die Nutzung eines Schwimmbad mit 25-Meter-Bahn (oder länger) gehört in den Clubs dieser Kategorie zum Standard und ist im Basispreis inbegriffen. Das Aspria am Ku’damm beispielsweise bietet seinen Mitgliedern neben Indoor-Trainingsplätzen auch Raum für Training im Freien. Kunden können in jeder Woche aus mehr als 190 Sportkursen auswählen und dabei auch auf persönliche Trainer zurückgreifen. Mitgliedern stehen außerdem ein Restaurant sowie ein Café zur Verfügung. Der Service hat seinen Preis: Regulär werden für die Mitgliedschaft mindestens 100 Euro pro Monat fällig.
Rabatte nutzen
Vor allem die Fitnessstudios im mittleren Preissegment bieten ihren Kunden diverse Rabatte an. Wer als Angestellter beschäftigt ist, sollte sich vor Vertragsabschluss unbedingt danach erkundigen, ob die Firma mit einem Fitnessanbieter kooperiert, der den Beschäftigten günstigere Tarife anbietet. Auch Studenten, die einen gültigen Studentenausweis vorlegen können, gehören in der Regel zu den Nutznießern von Rabatten.
Verhandeln lohnt sich
Da die Konkurrenz auf dem Fitnessmarkt groß ist und die Anbieter um jeden Kunden kämpfen, lohnt es sich immer, vor Vertragsabschluss zu verhandeln. Viele Fitnessunternehmen sind etwa bei Vorkasse bereit, den Preis für die Mitgliedschaft zu senken. Aber auch, wenn gleich mehrere Personen einer Familie Mitglied im Fitnessclub werden wollen, lassen sich die Firmen oft eine Beitragssenkung ein. Wer sofort das Studio wechseln möchte, aber wegen Kündigungsfristen noch Beiträge an einen anderen Anbieter überweist, sollte mit dem Fitnessclub über die Übernahme der Kosten verhandeln.
Kündigungsfristen einhalten
Die meisten Fitness-Verträge haben eine Laufzeit von zwei Jahren. Sie verlängern sich in der Regel automatisch, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden. Rechtzeitig bedeutet: Der Kunde muss unter Einhaltung der vereinbarten Frist zum Vertragsende kündigen. Beide Termine stehen im Vertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Fitnessanbieter. Die Verbraucherzentrale Hamburg empfiehlt, die Kündigung per Einschreiben zu verschicken. Relevant für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang beim Empfänger.
Vorzeitiger Ausstieg ist möglich
Keine Lust mehr auf Fitnessstudio? Ein Kündigungsgrund ist das nicht. Es gibt nur wenige Fälle, die zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen. Einer davon ist eine dauerhafte Erkrankung: Sie muss gegebenenfalls mit einem Attest des Hausarztes belegt werden. Das Kündigungsrecht besteht allerdings nicht, wenn die Krankheit bei Vertragsabschluss bereits bekannt war. Dagegen sind der Umzug in eine andere Stadt, Urlaub oder Arbeitslosigkeit kein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Für den Fall einer Schwangerschaft sehen die meisten Fitnessverträge vor, dass die Mitgliedschaft für den Zeitraum der Schwangerschaft ruht. Bleibt ein Studio länger als vier Wochen geschlossen, kann man vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen. Ein Inhaberwechsel ist dagegen kein Kündigungsgrund.
Unzulässige Klauseln
Klauseln, die das Studio zur Erhöhung der Beiträge berechtigen, sind nur in sehr engen Grenzen zulässig. Im Zweifel sollte man die entsprechende Passage einem Juristen vorlegen. Eindeutig ist die Rechtsprechung bei Klauseln, die einseitige Änderungen der Trainings- und Öffnungszeiten erlauben: Sie sind unwirksam. Das gleiche gilt für die von manchem Fitnessanbieter verlangte Bestätigung des Gesundheitszustandes der Kunden. Am allerwichtigsten aber: Fitnessstudiobetreiber haben die Sicherheit der Einrichtung regelmäßig zu überprüfen und die Kunden während des Trainings im Auge zu behalten. Ein Ausschluss der Haftung ist daher unzulässig.
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