Wie gut sind Vergleichsportale im Internet?: Verivox schlägt zurück
Verivox, Check24 & Co. kann man nicht trauen, sagen Verbraucherschützer. Nun legt Verivox seinerseits ein Gutachten vor. Verbraucherschützer haben keine Ahnung vom Geschäft, heißt es dort.
Rund zwei Monate hat Verivox verstreichen lassen, jetzt setzt sich das Internetportal zur Wehr. Am Montag präsentierte das Unternehmen in Berlin ein Gutachten des Passauer Kommunikationsprofessors Thomas Knieper, der hart mit den deutschen Verbraucherschützern ins Gericht geht. Die vom Bundesjustizministerium geförderten neuen „Marktwächter Digitale Welt“ hatten Ende Februar eine Untersuchung veröffentlicht, die ein schlechtes Licht auf die Internetvergleichsportale wirft. In vielen Fällen würden es Verivox, Check24, Toptarif, Idealo und andere nicht schaffen, Verbrauchern wirklich den günstigsten Tarif anzuzeigen, hatten die Verbraucherschützer moniert. Zudem würden die Anbieter nicht offenlegen, welche Provisionen sie für ihre Dienste von Versicherern, Versorgern, Banken oder Airlines erhalten. Außerdem seien viele Portale miteinander verbunden, ohne dass die Kunden das wissen.
„Die Untersuchung war sehr ärgerlich für uns“, sagt Chris Öhlund, Chef der internationalen Verivox-Gruppe. Verivox vergleicht Strom-, Kredit-, Versicherungs-, DSL- und Flugtarife und ist im Energiebereich Marktführer im Online-Geschäft. 25 Prozent aller Wechsel, die übers Internet erfolgen, erledigt das Portal und bekommt dafür eine Provision. 40 bis 60 Euro sind es – pro Wechsel – im Strombereich. Details nennt das Unternehmen öffentlich nicht, aus Vertragsschutzgründen wie Öhlund sagt. Dem Bundeskartellamt hat man aber – vertraulich – Auskunft gegeben.
"83 Prozent der Verbraucherschützer nutzen unsere Tarife selbst"
Verivox legt großen Wert auf Verbraucherschutz. Tarife des später insolventen Stromdiscounters Flexstrom hat das Portal trotz hoher Schadensersatzdrohungen nicht mehr vermittelt. Auf EU-Ebene arbeitet das Unternehmen – als einziges deutsches – mit, wenn es um neue verbraucherfreundliche Vorgaben für Portalbetreiber geht. Und: „83 Prozent der Verbraucherschützer nutzen in ihrer – kostenpflichtigen – Beratung unsere Tarife“, wundert sich Öhlund. So schlecht könne Verivox dann wohl nicht sein. Glaubt man Gutachter Knieper, hat die Studie der Marktwächter erhebliche Mängel. „Positive Leistungen werden nicht gewürdigt, schlechte Leistungen werden verallgemeinert“, kritisiert Knieper, der in Passau computervermittelte Kommunikation lehrt. „Zwischen den Portalen wird nicht ausreichend differenziert“. So würden seriöse Anbieter wie Verivox mit unseriösen Unternehmen in einen Topf geworfen. Auch der Vorwurf, die Portale würden bei der Preisfindung schwächeln, weist Knieper zurück. So sei es im Fluggeschäft üblich, dass die Preisrecherche zunächst mit Archivdaten gemacht werde. Eine Aktualisierung erfolge erst bei der Buchung, sonst würden die Server der Airlines zusammenbrechen. „Die Verbraucherschützer wissen das offenbar nicht“, kritisiert Knieper. Zuvor hatten die Portalbetreiber schon Fehler bei der Preisrecherche im Telekommunikationsbereich moniert.
Die Verbraucherschützer weisen die Kritik zurück. „Die Marktwächter arbeiten nach wissenschaftlichen Standards und die Untersuchungen haben ein klares Ziel: Marktbeobachtung aus Verbrauchersicht“, sagte Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern. „Wir haben festgestellt, dass die Suche über Portale Verbraucher nicht immer zum günstigsten Preis führt oder mit weiterem hohem Vergleichsaufwand verbunden ist. Diese Tatsache hat nach wie vor Bestand und stellt uns nicht zufrieden.“
Verivox will nun eine neue Studie in Auftrag geben und mehr über die Nutzer von Internetportalen herausfinden. Die Verbraucherschützer lud Verivox-Chef Öhlund am Montag für den Sommer zu einem Runden Tisch über die Untersuchung ein. Gesprächsbereitschaft signalisierte auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen. „Wir werden die Anbieter im Nachgang zu unserer Studie noch zu einem Gespräch einladen“, sagte ein Sprecher. Und noch ein Gutachten steht aus: Das Bundesjustizministerium hat eine Studie über Rechtsfragen rund um die Portale in Auftrag gegeben, die demnächst fertig sein soll.
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