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Das Logo von Check24 sowie zahlreiche Slogans des Unternehmens.
© dpa

Verivox, Check24 und Co.: EU-Kommission setzt Vergleichsportalen Grenzen

Die EU-Kommission einigt sich mit Anbietern und Verbraucherschützern auf ein Zehn-Punkte-Programm für Vergleichsportale. Der Druck auf die Branche wächst.

Mit einer Transparenzoffensive wollen die Europäische Kommission, Verbraucherschützer, Regulierer und Betreiber von Internet-Vergleichsportalen für mehr Verbraucherschutz auf dem Markt der Portale sorgen. Nach mehrjährigen Verhandlungen haben sie sich auf einen Zehn-Punkte-Katalog geeinigt. Die dort festgelegten Regeln sollen unlautere Geschäftspraktiken eindämmen sowie Transparenz und Benutzerfreundlichkeit der Vergleichsportale verbessern.

Millionen von Verbraucher verlassen sich allein in Deutschland auf die Daten von Internet-Vergleichsportalen wie Verivox, Check24, Kayak oder Toptarif, wenn sie ihren Stromanbieter wechseln wollen, einen günstigen Flug oder einen billigen Kredit suchen. Eine neue Untersuchung von Verbraucherschützern hat jedoch jüngst Zweifel an der Glaubwürdigkeit und Unabhängigkeit der Portale aufgeworfen.

Glaubt man der kürzlich veröffentlichten Studie der neuen „Marktwächter Digitales Leben“, gibt es große Preisspannen zwischen den verschiedenen Portalen. Gelegentlich seien die Portalpreise sogar höher als die Tarife, die Unternehmen wie die Telekom oder Lufthansa auf ihren Webseiten anbieten. Bei Flugreisesuchmaschinen bemängeln die Verbraucherschützer zudem hohe Preisaufschläge im Laufe der Suche, so dass der Endpreis oft deutlich höher sei als der Preis am Anfang der Suche.

Die Branche bemüht sich um Reformen

Große Portalbetreiber wie Verivox und Check24 weisen die Kritik der Verbraucherschützer zurück. Dennoch bemüht sich die Branche um Reformen. Schon vor Jahren haben die Portalbetreiber nach der Pleite der Billigstromanbieter Teldafax und Flexstrom ihre voreingestellten Kriterien für die Energie-Preissuche reformiert und Bedenken von Verbraucherschützern Rechnung getragen. Nun streben Unternehmen wie Verivox und Booking, die an den Verhandlungen in Brüssel beteiligt waren, gemeinsam mit der EU-Kommission europaweite Prinzipien für das Geschäftsgebaren der Branche an.

Nach den jetzt verabschiedeten Kriterien sollen die Internet-Portale Vergleiche objektiv durchführen und Werbung deutlich kennzeichnen. Das Geschäftsmodell soll transparent dargestellt werden, wesentliche Verbindungen zu anderen Händlern sollen offengelegt werden. Die Informationen der Suchmaschinen müssen richtig sein, das betrifft nicht nur den Preis, sondern auch die verfügbare Menge. Auf keinen Fall dürfe ein falscher Eindruck von Knappheit erzeugt werden.

Klar und deutlich angeben müssen die Portale auch, wie sie ihre Daten erheben und nach welchen Kriterien sie ihr Ranking gestalten (Preis, Nutzerkommentare, individuelle Kriterien). Sollten sie Nutzerkommentare veröffentlichen, müssen sie sicher stellen, dass diese echt sind, bezahlte Kritiken müssen deutlich gekennzeichnet werden.

Heiko Maas hat eine Studie in Auftrag gegeben

Um Verbrauchern den Umgang mit den Portalen zu erleichtern, sollen die Dienstleister Kontaktinformationen inklusive Postanschrift und E-Mail-Adresse angeben, ein effektives Beschwerdemanagement aufbauen, die Informationen im Internet einfach und verständlich aufbereiten und ihre Seiten so gestalten, dass auch Ältere, wenig erfahrene Nutzer und Menschen mit Behinderungen die Angebote nutzen können.

Die Prinzipien sollen in die EU-Richtlinie gegen unlauteren Wettbewerb einfließen, „das Ziel ist, die Durchsetzung dieser Richtlinie zu verbessern“, sagte eine Sprecherin der EU-Kommission dem Tagesspiegel. Einige Suchmaschinenbetreiber und Wirtschaftsvereinigungen hätten bereits erklärt, die neuen Prinzipien umzusetzen. Eine Verivox-Sprecherin betonte, das Portal erfülle schon heute die EU-Kriterien.

Ob die zehn Prinzipien auch Gesetzeskraft in Deutschland erlangen werden, ist noch unklar. Bundesverbraucherminister Heiko Maas (SPD) hat eine Studie in Auftrag gegeben, die klären soll, ob es im Bereich der Vergleichsportale Handlungsbedarf für den Gesetzgeber gibt. „Die neuen europäischen Kriterien werden Teil dieser Studie sein“, sagte ein Sprecher des Ministeriums dem Tagesspiegel auf Anfrage. Die Ergebnisse der vom Ministerium veranlassten Untersuchung sollen in wenigen Wochen vorliegen.

Auch Google hatte den Markt für sich entdeckt

Die Bedeutung der Preissuchmaschinen wächst. Längst tummeln sich in dem Markt neben unabhängigen Anbietern wie Check24 oder Teltarif auch große Konzerne wie ProSiebenSat.1. Zu dem Medienhaus gehören Portale wie Verivox, Toptarif oder Billigertelefonieren.de. Aber auch andere große Medienhäuser sind in dem Markt aktiv. Der Springer-Konzern ist an Idealo beteiligt, Burda an Chip.de.

Auch Google hatte den Markt für sich entdeckt. In den USA und Großbritannien hatte der US-Konzern Vergleichsportale für Kfz-Versicherungen, Kreditkarten und Hypotheken betrieben. Deutsche Portalbetreiber hatten befürchtet, dass die Amerikaner ihnen in Deutschland Konkurrenz machen könnten, doch zumindest vorerst scheint sich dieses Thema erledigt zu haben. Seine Vergleichsportale stellt Google nämlich nun ein. Warum? „Das Unternehmen verdient mehr an den Anzeigen auf seiner Suchseite als an der Vermittlung der Kunden“, glaubt man in der Branche – und will damit die Kritik der Verbraucherschützer am Provisionsmodell der Suchmaschinenbetreiber ausräumen.

Druck kommt aber auch von anderer Seite. Der Bundesverband der Versicherungskaufleute hat Check24 in einem Musterprozess verklagt. Auch das Internetportal, so sagen die Versicherungsmakler, sei ein Makler und müsse sich daher an sämtliche Vorschriften halten, die stationäre Vertreter erfüllen müssen. Die erste Verhandlung hat bereits stattgefunden, im Mai geht es weiter.

Heike Jahberg

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