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Ab sofort müssen alle Arbeitgeber in Deutschland ihren Beschäftigten regelmäßig Corona-Tests anbieten.
© Robert Michael/dpa

Gewerkschaftsbund begrüßt Verschärfung: Testpflicht für Unternehmen tritt in Kraft

Ab Dienstag müssen alle Arbeitgeber in Deutschland ihren Beschäftigten regelmäßig Corona-Tests anbieten. Die Kosten tragen die Betriebe.

Ab sofort müssen alle Arbeitgeber in Deutschland ihren Beschäftigten regelmäßig Corona-Tests anbieten. Für alle Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten, muss es einmal pro Woche ein Test-Angebot geben; für besonders gefährdete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die tätigkeitsbedingt häufige Kundenkontakte haben oder körpernahe Dienstleistungen ausführen, mindestens zweimal pro Woche. Auch Beschäftigte, die vom Arbeitgeber in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, müssen zweimal wöchentlich ein Testangebot erhalten.

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Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte die Verordnung am vergangenen Dienstag vom Kabinett absegnen lassen, sie tritt nun fünf Tage nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Die Art der Tests ist egal - es können Schnell- oder Selbsttests sein. Die Kosten tragen die Arbeitgeber. Für Arbeitnehmer ist das Testen freiwillig. Die Verordnung gilt zunächst bis Ende Juni.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) unterstützt die Änderungen und vor allem die stärkere Einbindung der Betriebe. DGB-Chef Reiner Hoffmann sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung", nachdem die privaten Kontakte bereits seit Monaten stark reguliert und kontrolliert worden seien, müsse nun auch die Wirtschaft "stärker in die Verantwortung genommen werden".

Die Koalitionsfraktionen hatten sich bis zum Montag noch auf zahlreiche Änderungen an der geplanten Bundes-Notbremse verständigt. Demnach soll unter anderem die Homeoffice-Pflicht, die bisher per Verordnung geregelt ist, nunmehr im Infektionsschutzgesetz verankert werden.(dpa)

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