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Hand mit Corona-Test-Kit.
© Zacharie Scheurer/dpa

Unternehmen müssen Abstriche anbieten: Berliner Mittelständler zieht gegen Testpflicht vor Gericht

Berlins Unternehmen sind verpflichtet, Mitarbeitern, die nicht im Homeoffice sind, zweimal pro Woche Corona-Tests anzubieten.

Die Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB) unterstützen den Vorstoß eines mittelständischen Industrieunternehmens aus Berlin, das heute beim Verwaltungsgericht Berlin ein Eilverfahren gegen die Testpflicht für Unternehmen anhängig gemacht hat. Danach sind die Unternehmen in der Hauptstadt verpflichtet, allen Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Homeoffice beschäftigt werden, zweimal in der Woche einen PoC-Antigen-Schnelltest anzubieten.

Die Tests sind zwar auch als Selbsttests zulässig, aber unter Aufsicht und damit in aller Regel im Betrieb durchzuführen. Auf Verlangen müssen die Betriebe den Beschäftigten Bescheinigungen über das negative Testergebnis aushändigen, die zum Besuch etwa von Kaufhäusern oder Friseurgeschäften berechtigen sollen.

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UVB-Hauptgeschäftsführer Christian Amsinck sagte: „Gegen die vom Berliner Senat verordnete Testpflicht bestehen nach unserer Auffassung erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Das Interesse der Unternehmen, Infektionen aus den Betrieben fernzuhalten, wird ins Gegenteil verkehrt, denn die Pflicht, Selbsttests unter Aufsicht im Betrieb durchzuführen, führt zu vielen zusätzlichen Kontakten. Diese Kontakte wären vermeidbar, wenn die Selbsttests zuhause durchgeführt würden.“

Man hoffe, dass das Verwaltungsgericht Berlin schnell einen Termin anberaumt. Am frühen Donnerstagnachmittag bestätigte das Gericht den Eingang eines Eilantrags eines Unternehmers.

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