Lebensmittelmarkt: Tengelmann und Edeka klagen gegen Kartellamt
Eigentlich ist das Thema erledigt: Kaiser's Tengelmann wird aufgeteilt. Doch das Bundeskartellamt rechnet mit Schadensersatzforderungen.
Der Fall Kaiser’s Tengelmann könnte für das Bundeskartellamt noch ein teures Nachspiel haben. In der Behörde rechnet man mit Schadensersatzforderungen von Tengelmann und Edeka, weil die Wettbewerbsbehörde die geplante Übernahme ursprünglich verboten hatte. „Edeka und Tengelmann klagen nach wie vor gegen unsere Untersagungsverfügung“, sagte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, dem Tagesspiegel. „Als Grund werden auch mögliche Amtshaftungsforderungen angeführt“. Das sei kein Einzelfall, betonte Mundt. So hatten etwa die Hörgerätehersteller Phonak und Resound das Amt nach dem Verbot einer geplanten Fusion auf eine Milliarde Euro Schadensersatz verklagt, waren mit der Klage aber gescheitert.
Auf dem Markt gibt es nur vier große Anbieter
Mundt beklagte, dass der Lebensmittelmarkt nach dem Wegfall von Kaiser’s Tengelmann noch konzentrierter geworden sei. Sollte Amazon seinen Lebensmittellieferdienst tatsächlich bundesweit ausbauen, würde Mundt das begrüßen. „Bei einem Markt, den vier große Anbieter unter sich aufteilen, ist jeder neue Wettbewerber willkommen“, sagte der Kartellamtspräsident dem Tagesspiegel.
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