"Vorsätzlicher Bankrott": Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Anton Schlecker
Der Gründer der Drogeriekette Anton Schlecker wird wegen vorsätzlichen Bankrotts angeklagt. 2012 meldete Schlecker Insolvenz an. Etwa 25.000 Menschen verloren ihren Job.
Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den Ex-Drogeriemarktkönig Anton Schlecker wegen vorsätzlichen Bankrotts erhoben. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft Stuttgart am Mittwoch. Der 71 Jahre alte Schlecker und seine Frau und seine beiden Kinder sollen kurz vor der Schlecker-Pleite Millionen beiseite geschafft haben. Über die Anklage berichteten auch die "Stuttgarter Zeitung", "Stuttgarter Nachrichten" und das "Handelsblatt".
Die beiden Stuttgarter Zeitungen berichteten am Mittwoch vorab, es gehe dabei um insgesamt 20 Millionen Euro. Laut dem "Handelsblatt" werfen ihm die Ermittler auch falsche Angaben in den Bilanzen vor. Schleckers Anwälte hätten sich dazu nicht äußern wollen.
Wenn die Insolvenz droht oder kurz bevorsteht, darf ein Eigentümer dem Unternehmen keine Finanzmittel mehr entziehen. Schlecker hatte seinen Milliarden-Konzern in Ehingen bei Ulm als "eingetragener Kaufmann" geführt, Privat- und Firmenvermögen waren damit nicht getrennt.
Auch zwei Wirtschaftsprüfer des damaligen Drogerieimperiums sind angeklagt worden. Die Prüfer sollen in den Jahren vor der Insolvenz Schleckers Jahresabschlüsse geprüft haben.
Schlecker hatte in den Jahren vor der Pleite Immobilien und andere Firmenteile an seine Kinder Lars und Meike und an seine Ehefrau verkauft oder verschenkt. Ein Logistikzentrum im österreichischen Pöchlarn war nur sechs Tage vor Anmeldung der Insolvenz Ende Januar 2012 für 2,5 Millionen Euro an die Kinder verkauft worden.
Nach dem Insolvenzrecht müssen solche Geschäfte in der Regel rückgängig gemacht werden, wenn sie innerhalb von vier Jahren vor der Insolvenz über die Bühne gehen. Schleckers hatten auf Betreiben von Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz 2013 10,1 Millionen Euro gezahlt, die an die Gläubiger flossen. Im Gegenzug durfte die Familie unter anderem ihr luxuriöses Anwesen in Ehingen behalten.
Die Stuttgarter Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität ermittelte drei Jahre lang im Fall Schlecker. Auf Bankrott steht eine Strafe von bis zu fünf Jahren Haft. Bei besonderes schweren Fällen bis zu zehn Jahren Haft - das trifft nach dem Bericht des „Handelsblatts“ auf gleich dreizehn „Bankrott“-Straftaten Schleckers zu. Derzeit prüfe demnach das Landgericht Stuttgart, ob es ein Hauptverfahren eröffnet. „Es ist sehr begrüßenswert, dass eine juristische Aufarbeitung erfolgt, weil der Schaden, den Schlecker mit der Pleite angerichtet hat, ist sehr groß“, sagte Bernhard Franke, Leiter des Landesfachbereichs Handel in von Verdi Baden-Württemberg. „Dass Dinge schief und krumm gelaufen sind, haben wir schon vermutet.“ Franke führte für die Gewerkschaft bei der Pleite die Verhandlungen mit der Insolvenzverwaltung.
Europas ehemals größte Drogeriekette Schlecker hatte im Januar 2012 Insolvenz angemeldet. Etwa 25.000 Menschen verloren ihren Arbeitsplatz. Die Gläubiger forderten rund eine Milliarde Euro. Das Handelsunternehmen aus Baden-Württemberg hatte zu seinen Bestzeiten rund 9000 Märkte im In- und Ausland. Alleine in Berlin wurden 187 Filialen geschlossen. Inzwischen gibt es sogar mehrere Spielfilme über die Schlecker-Insolvenz.
Der Versuch eines österreichischen Investors, einen Teil der Filialen mit dem Konzept eines modernen Tante-Emma-Ladens wiederzubeleben, scheiterte 2013.
(Tsp/dpa)