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Für Äpfel zahlt man nur sieben Prozent Mehrwertsteuer, für Apfelsaft hingegen 19 Prozent.
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Sieben oder 19 Prozent?: So skurril sind die Mehrwertsteuer-Regeln

Politiker fordern aus Tierschutzgründen eine höhere Mehrwertsteuer für Fleisch. So manche Regelungen zum Steuersatz sind durchaus bedenkenswert. Eine Übersicht.

Wer Katzenfutter kauft, zahlt nur sieben Prozent Mehrwertsteuer. Bei Babynahrung hingegen fällt der volle Steuersatz von 19 Prozent an. Ähnlich bizarr: Leitungswasser wird mehrwertsteuerbegünstigt, Mineralwasser nicht. Und frisch gepresster Orangensaft? 19 Prozent. Es sei denn, man mag sein Obst lieber püriert. Dann heißt es Smoothie und wird mit sieben Prozent besteuert.

Beim Coffe-to-go auf dem Weg zur Arbeit fallen 19 Prozent Mehrwertsteuer an, beim Latte Macchiato nur sieben. Zumindest solange der Milchanteil des Getränks bei über 75 Prozent liegt. Denn Milch zählt als Grundnahrungsmittel und wird damit begünstigt. Allerdings nur, wenn man nicht laktoseintolerant ist. Denn für Hafer- oder Sojamilch zahlt man den Regelsteuersatz von 19 Prozent.

Neben Fleisch und Wurst gehören auch Pralinen, Eis, Gummibärchen und Kartoffelchips zu den gering besteuerten Lebensmitteln. Selbst für Luxus-Produkte wie Garnelen, Froschschenkel und Wachteleier gelten nur sieben Prozent Mehrwertsteuer. Beim nächsten Imbissbesuch sollte man sich übrigens gut überlegen, ob man zum Mitnehmen bestellt oder vor Ort isst. Für eine Bratwurst am Tresen fallen 19 Prozent Mehrwertsteuer an, isst man sie unterwegs, nur sieben.

Absurd ist die Besteuerung auch beim Weihnachtsschmuck: Für einen Adventskranz mit frischen Zweigen zahlt man sieben, für einen mit getrockneten 19 Prozent Mehrwertsteuer. Während Schnittblumen, Theaterkarten und Taxifahrten ebenfalls zum täglichen Bedarf zählen, ist bei Strom, Gas und Heizöl der volle Steuersatz anzuwenden. Schuhe? 19 Prozent. Zeitschriften? Sieben. Ein Kaninchen als Haustier? 19 Prozent. Ein Meerschweinchen? Nur sieben Prozent Mehrwertsteuer. Die Begründung: Kaninchen könnte man theoretisch essen. 

Arztbesuche sind grundsätzlich mehrwertsteuerbefreit. Ist man auf ein Hörgerät angewiesen, gilt der ermäßigte Steuersatz. Sind aber nicht die Ohren, sondern die Augen das Problem, werden 19 Prozent fällig: Brillen und Medikamente sind nicht begünstigt.

Sarah Birkhäuser

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