Übernahme Kaiser's und Edeka: Sigmar Gabriel hat es richtig gemacht
Über Sigmar Gabriels Ministererlaubnis zu Edeka/Kaiser’s muss der Bundesgerichtshof entscheiden. Seine Entscheidung hatte gute Gründe. Ein Kommentar.
Kämpfen kann er ja, der Sigmar Gabriel. Doch wird die Gefahr nicht immer größer, dass sich der rauflustige Minister verkämpft in der Auseinandersetzung um die Übernahme von Kaiser’s Tengelmann durch Edeka? Gerade erst hat das Oberlandesgericht Düsseldorf einen „Tatbestandsberichtungsantrag“ des Bundeswirtschaftsministeriums zurückgewiesen und damit bekräftigt, dass Gabriels Ministererlaubnis vor dem OLG keine Chance hat. So funktioniert eben der Rechtsstaat: Eine staatliche Gewalt korrigiert eine andere Gewalt.
Erstaunlich ist jedoch die forsche Art, in der die Düsseldorfer Richter ihre (vorläufige) Einschätzung begründen, und vor allem die Nicht-Zulassung einer Rechtsbeschwerde gegen ihre Einschätzung vor dem Bundesgerichtshof erklären. Wenn es dabei bliebe, wäre der Kampf schon entschieden.
Gabriel hat deshalb Beschwerde gegen die Nichtzulassung beim BGH eingelegt. Und da der Fall durchaus grundsätzliche Bedeutung hat, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der BGH die Rechtsbeschwerde zulässt und das Verfahren an sich zieht. Im Interesse der gut 15000 Mitarbeiter von Kaiser’s wäre das wünschenswert. Aber nicht nur deshalb. Die Argumentation der Düsseldorfer Richter hat auch eine genauere Betrachtung und Diskussion verdient.
Sichere Arbeitsplätze sind nicht im Interesse des Gemeinwohls?
Gabriel wird Befangenheit im Verfahren vorgeworfen. Der Minister habe sich mehrfach mit den Chefs von Edeka und Kaiser’s Tengelmann getroffen, ohne darüber das Management von Rewe zu informieren, das auch gerne die Kaiser’s-Filialen übernommen hätte. Im Laufe der Zeit habe Edeka dann das Angebot nachgebessert, „substanziell erweitert und es dem Angebot von Rewe angepasst“, meinen die Düsseldorfer Richter und verurteilen die „geheimen Gespräche“. Aber wäre es umgekehrt besser: Der Minister spricht nicht vertraulich mit Beteiligten, sondern entscheidet allein nach der öffentlichen Anhörung und nach Aktenlage? Das klingt vielleicht sympathisch, ist aber realitätsfremd.
Überaus erstaunlich ist die Meinung der Richter zu Arbeitnehmerrechten und Arbeitsplatzsicherung, denen schlicht der „Gemeinwohlbelang“ abgesprochen wird. Sichere Arbeitsplätze und Betriebsräte sind nicht im Interesse des Gemeinwohls? Diese Einschätzung haben die Richter exklusiv. Ein Wirtschaftsminister kann mit dem Instrument der Ministererlaubnis das Veto des Bundeskartellamtes aufheben, wenn die gesamtwirtschaftlichen Vorteile die Nachteile übertreffen. Gabriel hat seine Erlaubnis so konditioniert, dass die Vorteile überwiegen.
Im Fall Edeka/Kaiser’s gibt es inzwischen Tarifverträge, mit denen die Beschäftigten für fünf Jahre vor Kündigungen geschützt sind. Die Bereitschaft von Edeka, diese Zusagen zu machen, hat das Oberlandesgericht befördert. Wie relevant diese Tarifverträge für die Ministererlaubnis sind, wird der Bundesgerichtshof aber erst in ein paar Monaten entscheiden. Die Beschäftigten und die Eigentümer von Kaiser’s Tengelmann brauchen also Geduld – und Geld, denn Kaiser’s macht Verluste und braucht eine starke Mutter. Es wäre im Interesse des Gemeinwohls, wenn der BGH Tempo macht. Und im Interesse Gabriels sowieso.