Streit um Ministererlaubnis für Edeka/Kaiser's: Gabriel bleibt nur die letzte Instanz
Im Streit um die Ministererlaubnis bei Edeka/Kaiser’s bleibt das Oberlandesgericht beim Nein.
Berlin/Karlsruhe - Im Streit um seine Ministererlaubnis für die Übernahme von Kaiser’s Tengelmann durch Edeka kommt Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) nicht voran. Im Gegenteil. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) wies einen sogenannten Tatbestandsberichtigungsantrag des Wirtschaftsministeriums als „unzulässig“ und „unbegründet“ zurück. Das Gericht hatte die Ministererlaubnis im Juli vorläufig als rechtswidrig gestoppt. Im Hauptsacheverfahren will der Kartellsenat nun am 16. November über die von den Konkurrenten Rewe, Markant und Norma eingelegte Beschwerde gegen die Ministererlaubnis verhandeln. Die Grünen werfen Gabriel vor, er habe unbedingt die Fusion genehmigen wollen. „Er hat so lange weiterverhandelt mit den Beteiligten, bis das Angebot passend gemacht wurde“, sagte die wettbewerbspolitische Sprecherin der Fraktion, Katharina Dröge.
Vom Koalitionspartner gab's Unterstützung für Gabriel
Vom Koalitionspartner hat Gabriel dagegen gerade erst Unterstützung bekommen. Der CSU-Rechtsexperte Peter Uhl sagte der „Passauer Neuen Presse“, Gabriel habe sich zu Recht für die Fusion entschieden. Vor allem unterstützt Uhl den Gang vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Dort will Gabriel das Urteil des OLG überprüfen lassen. „Eine grundsätzliche Klärung dieser Problematik ist überfällig“, sagte Uhl. Bisher gibt es keine „grundsätzliche Klärung“, ob Arbeitsplatzargumente eine tragfähige Begründung für eine Ministererlaubnis sind, mit der ein Politiker den Beschluss des Bundeskartellamts aushebeln kann. Nicht einmal die Vorfrage wurde je entschieden: Wie tiefgehend können Gerichte die Einschätzung des Wirtschaftsministers überprüfen?
Das OLG zerpflückte Gabriels Ministererlaubnis regelrecht
Schaut man sich den neuesten „Münchner Kommentar“ (Gesetzeskommentar) vom März 2015 an, dann findet man zu dieser Frage nur Urteile des Kammergerichts Berlin oder des OLG Düsseldorf. Rechtliche Maßstäbe des BGH fehlen. Es ist deshalb wenig überzeugend, dass das OLG Düsseldorf Gabriels Ministererlaubnis regelrecht zerpflückte, aber nicht die Beschwerde zum BGH zuließ. Maßgebliches Kriterium, ob Richter die Überprüfung beim BGH zulassen, ist nämlich die grundsätzliche rechtliche Bedeutung des Falles. Dass die nicht gegeben sein soll, obwohl bislang kein einziges BGH-Urteil zur Überprüfung von Ministererlaubnissen bekannt ist, ist erstaunlich.
Gabriel hat Beschwerde gegen die Nichtzulassung eingereicht
Nun hat Gabriel Beschwerde gegen die Nichtzulassung beim BGH eingereicht. Nach allen bekannten Tatsachen wäre es nicht verwunderlich, wenn der BGH das Verfahren an sich zieht und die Rechtsbeschwerde zulässt. Das OLG Düsseldorf hatte schon einmal einen Fall von durchaus grundsätzlicher Bedeutung nicht zur Revision am BGH zugelassen. Damals ging es um eine Klage gegen die Branchenvereinigung Presse-Grosso. Die Nichtzulassungsbeschwerde hatte Erfolg und der BGH entschied gegen das OLG. Wann der BGH nun entscheiden wird, ist schwer vorhersehbar. Da es sich um ein Eilverfahren handelt, wird man in Karlsruhe um Beschleunigung bemüht sein. Bis die Beschwerde von den Anwälten begründet ist und die Gegenseite dann schriftlich Stellung genommen hat, vergehen erfahrungsgemäß aber Monate. Es wird wohl später Herbst werden, bis man weiß, ob das Verfahren vor den BGH geht oder nicht. Lehnen die Bundesrichter die Beschwerde ab, ist die Fusion endgültig verboten und das OLG-Urteil rechtskräftig. Gibt der Kartellsenat der Beschwerde statt, wird in Karlsruhe mündlich verhandelt.
Wie das Urteil ausgeht, ist allerdings völlig offen
Wie das Urteil dann ausgeht, ist allerdings völlig offen. Denn es gibt bisher ja keine Präzedenz-Urteile des BGH zur inhaltlichen Überprüfung von Ministererlaubnissen. Allerdings kann man auch nicht den Schluss ziehen, wenn der BGH das Verfahren an sich zieht, dann gibt er Gabriel Recht und hebt das Düsseldorfer OLG-Urteil auf. Es gab schon häufiger Verfahren, in denen die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung gegen den Willen der Vorinstanz zugelassen wurde, die BGH-Richter dann aber doch deren Rechtsmeinung bestätigten. Der CSU-Politiker Uhl meinte dagegen: „Aus meiner Sicht ist die Antwort eindeutig: Die Richter dürfen die Ministererlaubnis so nicht stoppen.“ Andere Juristen kommen zu anderen Einschätzungen. Auch das ist in der Juristerei üblich. (mit dpa)