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Die große Leere: Keiner weiß, wie lange Flugausfälle und Reisestornierungen anhalten werden.
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Exklusiv

Verbraucherschützer fordern gesetzliche Regelung: Reisende sollen jetzt nicht für den Sommerurlaub zahlen müssen

Wegen der Covid-19-Krise weiß niemand, ob der Urlaub stattfindet, sagt Klaus Müller, Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen. Kunden brauchen Schutz.

Ob Menschen ihren Sommerurlaub antreten können, ist angesichts der Covid-19-Krise unklar. Viele Reisende müssten aber spätestens im Mai die letzte Rate für ihre Reise zahlen. Das muss die Bundesregierung verhindern, fordern Verbraucherschützer. „So lange nicht klar ist, ob im Sommer überhaupt wieder gereist werden kann, brauchen wir dringend eine Aussetzung der Zahlungspflicht“, sagte Klaus Müller, Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV), dem Tagesspiegel. „Man kann doch Verbraucher nicht zwingen, nach der Anzahlung jetzt auch noch die zweite Rate zu zahlen in dem Wissen, dass das Geld möglicherweise in einen Zwangskredit umgewandelt wird.“ Die Bundesregierung müsse hier dringend und schnell eine verbraucherfreundliche Regelung finden.

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Müller kritisierte zudem die Pläne der Bundesregierung, dass Kunden für ausgefallene Reisen, Flüge, Konzerte oder Fußballspiele künftig einen Gutschein statt Geld bekommen sollen. „Viele Menschen können auf ihr Geld nicht verzichten, sie brauchen es jetzt selbst“, sagte der Verbraucherschützer. „Die Politik ist dabei, einen großen Fehler zu machen.“

Deutschlands oberster Verbraucherschützer: Klaus Müller leitet den Bundesverband der Verbraucherzentralen.
Deutschlands oberster Verbraucherschützer: Klaus Müller leitet den Bundesverband der Verbraucherzentralen.
© picture alliance/dpa

Der VZBV-Chef forderte zumindest eine unbürokratische Härtefallregelung für die Menschen, die auf eine Rückzahlung des Geldes angewiesen sind. Sie müssten per einfacher Selbsterklärung erklären können, dass sie ihr Geld brauchen und dann ihre Vorauszahlung für Reisen und Tickets unbürokratisch und schnell ausgezahlt bekommen, sagte Müller.

Eventim wird abgemahnt

Am Freitag mahnte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen den Konzertveranstalter Eventim ab, der den Kunden das Geld für Veranstaltungen, die in Folge der Coronakrise ausgefallen sind, nicht zurückerstattet. Eventim ist der Auffassung, dass die Tickets weiter gültig sind und will den Kunden Ersatztermine anbieten. Das verstößt jedoch gegen (noch) geltendes Recht, kritisiert die Verbraucherzentrale.

Das Unternehmen hat bis zum 17. April Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Tut Eventim das nicht, wird geklagt. "Wenn große Akteure, die in den letzten Jahren exzellent verdient haben, jetzt plötzlich Verbraucherechte aussetzen, ziehen wir die rote Karte", sagte Müller dem Tagesspiegel.

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