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Ausziehen im Alter? Das soll möglichst vermieden werden. Wer ein Haus hat oder eine Eigentumswohnung, kann dort wohnen bleiben, wenn Größe und Wert angemessen sind.
© imago/Camera4

Arme Rentner: Nicht alles preisgeben für die Grundsicherung

Fast jeder fünfte Rentner ist von Armut bedroht. Rentenminister Heil will vielen eine Grundrente zahlen. Doch ist die Grundsicherung wirklich so schlimm?

Bundesrentenminister Hubertus Heil hat derzeit zwei Lieblingswörter: „fleißig“ lautet das eine, „Lebensleistung“ das andere. Manchmal gesellt sich auch noch das Nomen „Respekt“ dazu.

Diese drei Begriffe reichen, um das Konzept des SPD-Politikers für seine Grundrente zu erklären: Aus „Respekt“ vor ihrer „Lebensleistung“ soll der Staat bei Menschen, die ihr Leben lang „fleißig“ gearbeitet und die dennoch nur eine Mickerrente bekommen, haben, die Bezüge im Alter erhöhen. Heil möchte automatische Rentenzuschläge für Geringverdiener, die mindestens 35 Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt haben, Teilzeitarbeit, Kindererziehungs- und Pflegezeiten inklusive. Wer dann weniger als 896 Euro Rente hat, bekäme bis zu 447 Euro monatlich als Zuschlag.

Niemand soll alles offenlegen müssen

Eines ist Heil dabei besonders wichtig: Um die Heilsche Respekt- oder Grundrente zu bekommen, soll sich niemand aufs persönlichste offenbaren müssen. „Weil die Grundrente erbrachte Lebensleistungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit niedrigen Löhnen zielgenau besser bewertet, brauchen wir keine bürokratische Bedürftigkeitsprüfung“, twitterte der Minister unlängst. „Das ist auch eine Frage des Respekts vor Lebensleistung.“
Mit dem Verzicht auf die Bedürftigkeitsprüfung setzt sich Heil nicht nur von den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag ab, sondern rückt seine Grundrente auch bewusst von der Grundsicherung im Alter ab.

Viele Rentner verzichten auf die Grundsicherung

Diese Form der Sozialhilfe erhalten Rentner, deren Rente nicht zum Leben reicht. Der Staat stockt auf, nicht aber ohne zuvor die Einnahmen und Ausgaben der alten Menschen geprüft zu haben. Sozialverbände sehen diese Prüfung kritisch. Sie würde dazu führen, dass viele Senioren auf die Hilfe verzichten, die ihnen zusteht, sagen sie. Gerade einmal drei Prozent der Rentner beziehen derzeit Grundsicherung, weiß die Deutsche Rentenversicherung. Ein neue Auswertung des Statistischen Bundesamts zeigt jedoch, dass fast jeder fünfte Rentner von Armut bedroht ist. Das heißt: Alleinstehende Rentner haben weniger als 999 Euro im Monat, Zweipersonenhaushalte weniger als 1499 Euro im Monat. „40 bis 50 Prozent der Bedürftigen verzichten auf staatliche Sozialleistungen“, gibt Margret Böwe, Referentin für Sozialpolitik beim VDK, zu bedenken. Viele haben Angst, dass sich das Sozialamt das Geld bei ihren Kindern wiederholt, sagt Böwe. Zwar sind die Hürden für diesen innerfamiliären Rückgriff so hoch, dass das so gut wie nie passiert, doch bei vielen Menschen hat sich das bis heute nicht herumgesprochen.

Wer bekommt Grundsicherung?

Zeit, sich das System, das für so viel Angst sorgt, einmal genauer anzusehen. Das, was Hartz IV für Jüngere ist, ist für Menschen im gesetzlichen Rentenalter oder Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können und erwerbsunfähig sind, die Grundsicherung im Alter. Das Prinzip: Das Sozialamt berechnet den Bedarf des Menschen, zieht davon die eigenen Einnahmen und das verwertbare Vermögen des Antragstellers ab und schaut, welche Differenz bleibt. In Berlin erhielten zum Jahresende 2017 – neuere Zahlen gibt es nicht – 42.558 Menschen Grundsicherung im Alter, in Brandenburg waren es 7617. Die Grundsicherung im Alter wird nur auf Antrag gezahlt und auch nur ab Antragstellung, nicht rückwirkend.

Geschenktes Essen: Die Tafeln helfen hilfsbedürftigen Rentnern mit Lebensmittelspenden.
Geschenktes Essen: Die Tafeln helfen hilfsbedürftigen Rentnern mit Lebensmittelspenden.
© picture alliance / Andreas Arnold

Wie hoch ist der Bedarf?

Zum Bedarf zählen die Kosten für eine angemessene Wohnung, der gesetzlich festgelegte Regelsatz und eventuelle Zusatzkosten, etwa weil jemand gehbehindert ist oder krankheitsbedingt eine besondere Ernährung benötigt. Hinzu kommen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. In Berlin gilt als Richtlinie eine Bruttokaltmiete von 404 Euro für einen Ein-Personen- und 472 Euro für einen Zwei-Personen-Haushalt.
Der Regelsatz für Alleinstehende liegt seit Anfang dieses Jahres bei 424 Euro, leben Partner in einer Haushaltsgemeinschaft, sind es 382 Euro pro Person.

Wohnt und wirtschaftet der Antragsteller oder die Antragstellerin mit einem Ehegatten, Lebenspartner oder Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammen, sind auch deren Einkommen und Vermögen zu berücksichtigen – mit den entsprechenden Schonvermögen, heißt es in einer Information des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Was wird angerechnet?

Das Sozialamt prüft, ob der Antragsteller tatsächlich die Hilfe der Allgemeinheit braucht oder aus eigener Kraft über die Runden kommt. Eigene Einnahmen werden daher angerechnet. Dazu zählen auch Renten und Einkünfte aus Jobs (auch Minijobs). Ausnahmen: Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz, Leistungen mit Entschädigungscharakter sowie Kindererziehungsleistungen für Mütter, die vor 1921 geboren sind, werden außen vor gelassen.

Was wird nicht angetastet?

Für Einnahmen aus Riester- und Betriebsrenten gibt es Freibeträge. Diese können bis zur Hälfte des Regelsatzes ausmachen, bei Alleinstehenden also bis zu 212 Euro. Sozialverbänden reicht das aber nicht, sie fordern einen solchen Freibetrag auch für gesetzliche Renten.

Senioren, die Grundsicherung beantragen, dürfen zudem ein Schonvermögen, einen Notgroschen von 5000 Euro behalten. Gleiches gilt für selbst genutztes Eigentum, also ein Haus oder eine Eigentumswohnung, wenn die Immobilie angemessen ist. In Berlin bestimmt sich das unter anderem nach der Zahl der Bewohner, dem Wohnbedarf, der Grundstücks- und der Hausgröße. 130 Quadratmeter für einen Vier-Personen-Haushalt gelten in einem Haus als angemessen, 120 Quadratmeter für eine entsprechende Eigentumswohnung. Ein Auto hingegen muss man als Empfänger von Grundsicherung im Alter verkaufen – anders als bei Hartz IV-Beziehern, die einen fahrbaren Untersatz mit Blick auf ihre damit besseren Jobchancen behalten dürfen.

Müssen die Kinder einspringen?

Nur wenn sie wirklich gut betucht sind. Einen Rückgriff auf die Kinder gibt es in aller Regel nicht. Nur wenn die Kinder ein Einkommen von mehr als 100.000 Euro im Jahr haben, entfällt der Anspruch auf Grundsicherung.

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