Personalengpass beim Zoll: Mindestlohn-Kontrolleure für Flüchtlingsbetreuung abgezogen
Um die vielen Flüchtlingen zu betreuen, zieht der Zoll Personal von anderen Abteilungen ab. Vor allem die Kontrollen des Mindestlohns seien durch die Verschiebung betroffen, kritisiert der Deutsche Gewerkschaftsbund.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisiert, dass angesichts der Flüchtlingskrise der Ausbau der Mindestlohnkontrollen langsamer vorangeht. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte dem "Tagesspiegel am Sonntag", natürlich müssten ausreichend Beamte zur Verfügung stehen, um die Flüchtlinge zu registrieren.
1600 Stellen zu besetzen dauert mehrere Jahre
„Dafür aber Hunderte Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit von den bitter nötigen Mindestlohnkontrollen abzuziehen, ist kontraproduktiv und kommt einer Einladung an die schwarzen Schafe unter den Arbeitgebern gleich, den Mindestlohn zu umgehen“, sagte er. Der Zoll sei personell seit Jahren unterbesetzt. „Das rächt sich jetzt“, kritisierte Körzell. Der DGB wolle gute Arbeit auch für Asylsuchende. „Je mehr Flüchtlinge auf den Arbeitsmarkt kommen, die ihre Rechte noch nicht gut kennen, umso nötiger sind engmaschige Kontrollen“, sagte Körzell. Die vorgesehenen zusätzlichen Stellen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit reichten nicht aus.
Auch die Gewerkschaft der Polizei hält Kontrollen für wichtig. "Bis die zusätzlichen 1600 Stellen mit ausgebildetem Personal ausgestattet sind, vergehen einige Jahre", sagte Frank Buckenhofer, Vorsitzender der Bezirksgruppe Zoll in der Gewerkschaft der Polizei (GdP), dem Tagesspiegel. "Zumal jetzt gerade 320 neue Kolleginnen und Kollegen wegen der Flüchtlingsbetreuung zur Bundespolizei und zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgeordnet werden sollen. Das hat natürlich Vorrang, aber grundsätzlich gilt: Ohne Kontrolldruck funktioniert der Mindestlohn nicht", sagte Buckenhofer dem Tagesspiegel.
Hotels und Gaststätten verstoßen am häufigsten gegen Mindestlohngesetz
Die meisten Verstöße gegen das Mindestlohngesetz hat es nach Informationen des "Tagesspiegel am Sonntag" bisher im Hotel- und Gaststättenbereich gegeben. Nach 3817 Überprüfungen wurden dort bis Ende Juni 141 Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Mindestlohngesetz eingeleitet, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage des Linken-Bundestagsabgeordneten Klaus Ernst hervorgeht. Im Bau hingegen konnten die Prüfer trotz intensiver Kontrollen nicht annähernd so viele Verstöße feststellen (10.120 Überprüfungen, 17 Verfahren). Weitere Kontrollschwerpunkte waren die Speditions- und Transportdienstleistungsbranche (1394 Überprüfungen, 15 Verfahren) sowie der Bereich der Arbeitnehmerüberlassung (514 Überprüfungen, keine Ermittlungsverfahren).
Bis Ende Juni wurden bundesweit 24.970 Betriebe überprüft. Insgesamt wurden in dem Zeitraum 297 Verfahren eingeleitet. Zu 146 Verfahren kam es, weil das Arbeitsentgelt nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt wurde. Weitere 134 Verfahren wurden aufgenommen, weil die Aufzeichnungen fehlerhaft waren oder nicht vorlagen.
Die Hintergründe lesen Sie in der Sonntags-Ausgabe des Tagesspiegels.
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