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Der Zoll ist für die Kontrolle der Mindestlöhne zuständig
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Verstoß gegen den Mindestlohn: Im ersten Halbjahr hat der Zoll in 146 Verdachtsfällen Ermittlungen aufgenommen

Für die Kontrolle des gesetzlichen Mindestlohns ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit zuständig: Im ersten Halbjahr überprüften die Zöllner bei 24 970 Arbeitgebern, ob die sich an die bestehenden Gesetze halten

Für die Kontrolle des Mindestlohns ist in Deutschland der Zoll zuständig. Im ersten Halbjahr 2015 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in 146 Fällen Ermittlungen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen den gesetzlichen Mindestlohn eingeleitet. Das geht aus Daten des Bundesfinanzministeriums hervor, die dem Tagesspiegel vorliegen. Insgesamt wurden im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 24 970 Prüfungen bei Arbeitgebern nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durchgeführt, heißt es in der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Meister auf eine Frage des Bundestagsabgeordneten Manfred Zöllmer.

Die meisten Arbeitgeber wurden in Bayern geprüft, gefolgt von Nordrhein-Westfalen

Die meisten Arbeitgeberprüfungen fanden in Bayern (5381), Nordrhein-Westfalen (4568), Baden-Württemberg (2706) und Niedersachsen (2195) statt. Die meisten Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Mindestlohnverstoß wurden in Baden-Württemberg (31) eingeleitet, gefolgt von Bayern (20), Hessen (18), Nordrhein-Westfalen (15) und Brandenburg (12). In Berlin kam es nach 835 Arbeitgeberkontrollen zu sechs Ermittlungsverfahren.

Schwerpunkt der Prüfungen lag im Baugewerbe und der Gastronomie

Welche Branchen unter die Lupe genommen wurden, lässt sich nach Angaben des Bundesfinanzministeriums nur teilweise aufschlüsseln. Schwerpunkte bei den Prüfungen lagen demnach im Baugewerbe (41 Prozent der geprüften Arbeitgeber), im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (15 Prozent), im Speditions-, Transport- und damit verbundenem Logistikgewerbe (6 Prozent), sowie der Gebäudereinigung (3 Prozent). Ein Viertel der Prüfungen habe in Branchen stattgefunden, die statisch nicht einzeln auswertbar seien. Für die Kontrollen (dazu gehören neben der Einhaltung von Mindestlöhnen auch Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung) stehen der Behörde derzeit etwa 6700 Mitarbeiter zur Verfügung, weitere 1600 Stellen sind geplant.

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