Ratgeber: Mach mal Pause
Bildungsurlaub, Arbeitszeugnis, Pausen – Arbeitnehmer haben viele Rechte. Doch wenn der Arbeitgeber nicht mitspielt, sind sie schwer durchzusetzen.
Der Job läuft gut, fachlich ist alles einwandfrei. Doch wenn es darum geht, eigene Rechte gegenüber dem Chef durchzusetzen, werden selbst gestandene Mitarbeiter unsicher. Ganz egal, ob es um die Elternzeit oder die Überstunden geht: Wenn der Chef den Kopf schüttelt und „Geht nicht“ sagt, wissen sich viele nicht zu helfen. Schließlich sitzt man immer am kürzeren Hebel. Oder?
Tatsächlich könnten Arbeitnehmer häufiger am längeren Hebel sitzen – wenn sie ihre Rechte kennen würden. Der erste Schritt bei Problemen sollte deshalb sein, sich ordentlich darüber zu informieren. Ihre Rechte und Pflichten finden Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag, gegebenenfalls im Tarifvertrag, in der Betriebsvereinbarung und in den Arbeitsgesetzen geregelt.
Eine Internetrecherche kann ein Anfang sein – ohne Rückversicherung beim Experten geht es aber oft nicht. Denn im Detail und im Einzelfall können die Rechte auf Urlaub, auf Pausen, auf ein Arbeitszeugnis oder rund um die Kündigung ganz unterschiedlich ausfallen.
Recht haben ist aber nur die eine Seite der Medaille – Recht bekommen die andere, und oft die kompliziertere. Was tun, wenn der Chef abblockt? Hier sind sich Experten einig: Der Ton macht die Musik. „Gleich mit dem Anwalt zu kommen, verstehen Arbeitgeber als Affront. Da redet man schnell über einen Vertrauensverlust, obwohl der Arbeitnehmer nur seine Rechte verfolgt“, sagt der Arbeitsrechtler Peter Meyer.
Größere Firmen haben dafür Ansprechpartner
Er rät deshalb, als erstes zu versuchen, die Probleme selbst zu lösen, mit guten Argumenten, die man sich vorher zurecht gelegt hat. Bei der Vorbereitung kann eventuell die Gewerkschaft oder ein Anwalt helfen. Außerdem hat der Betriebsrat vielleicht Tipps, auch wenn er keine Rechtsberatung durchführen darf. „Der Arbeitsmarkt ist ein Arbeitnehmermarkt geworden. Ein schlauer Arbeitgeber kann keine unzufriedenen Arbeitnehmer gebrauchen. Das sollte man im Hinterkopf haben“, sagt Meyer.
Wichtig sei dabei ein taktisches Vorgehen, sich die Situation also genau anzusehen. Bei größeren Unternehmen gibt es häufig Strukturen, den Betriebsrat etwa oder eine gute Personalabteilung, in denen man Konflikte ansprechen und um eine Vermittlung bitten kann. Börsennotierte Unternehmen müssen dafür sogar Compliance-Strukturen schaffen. Schwieriger ist es bei ganz kleinen Betrieben, wo es eigentlich nur einen Chef gibt. Hier ist die Art und Weise, wie man seine Wünsche äußert und Rechte einfordert, umso wichtiger.
Gegen Alleinherrscher hilft nur der Anwalt
Reagiert aber so ein Alleinherrscher-Chef nicht auf Wünsche beziehungsweise begründete Forderungen des Arbeitnehmers, bleibt oft nur noch der Gang zum Anwalt oder zur Gewerkschaft. „Allein die jährlichen Meldungen über geleistete, aber nicht bezahlte Überstunden zeigt, wie oft die Arbeitnehmer auf Rechte verzichten“, sagt Tjark Manssen vom Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB).
Angestellte in kleineren Betrieben seien hier sicher eher betroffen, sagt der Rechtsexperte, „weil Arbeitnehmer bis zu einer Betriebsgröße von zehn Arbeitnehmern keinen Kündigungsschutz genießen und deshalb Hemmungen haben, ihre Rechte durchzusetzen.“ Sind Arbeitnehmer allerdings Mitglied einer Gewerkschaft, können sie sich von dieser kostenlos beraten lassen. Und wer nicht in einer Gewerkschaft ist, vielleicht aus finanziellen Gründen, aber eine Beratung beim Anwalt scheut, bekommt gegebenenfalls über eine Rechtsschutzversicherung die Kosten erstattet.
Einen ganz anderen Ansatz der Konfliktlösung hat die Mediation: „Manchmal gibt es sehr herausfordernde Situationen, etwa neue Vorgaben durch das Mutterhaus oder durch Umstrukturierungen“, sagt Fest. In solchen Fällen biete es sich an, dass sich die Konfliktparteien zusammensetzen und auf Augenhöhe über die Sache sprechen, rät die Expertin (siehe Kasten). Im besten Fall sei das Ergebnis solcher Gespräche dann nachhaltiger als ein Gerichtsurteil. dpa
Ronja Ringelstein
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