Mediationsgesetz: Kompromiss statt Prozess
Bundesrat und Bundestag verabschiedeten das Mediationsgesetz. Eskaliert ein Streit, kann ein außergerichtlicher Mediator oder ein Güterichter helfen. Das erspart lange Verfahren und hohe Prozesskosten. Rund 600 Fälle werden jährlich beim Landgericht Berlin mit der Mediation gelöst.
Ärger mit dem Nachbarn, Streit ums Erbe, der Kampf ums Sorgerecht oder Zank unter Gesellschaftern: Jedes Jahr landen Millionen Streitfälle vor deutschen Gerichten. Das kostet nicht nur Zeit und Geld, sondern oft auch Nerven. Mit einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Mediation können Konflikte frühzeitig gelöst werden. Bis zu 600 Fälle von etwa 20 000 Zivilverfahren in erster Instanz werden beim Landgericht Berlin jährlich mithilfe der Mediation gelöst. Bundestag und Bundesrat verabschiedeten in der vergangenen Woche das Mediationsgesetz, das die Prinzipien der Mediation festschreibt und die außergerichtliche Mediation gesetzlich verankert.
Berlins Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) war als Beauftragter der Länder im Vermittlungsausschuss tätig. „Ich erhoffe mir durch das Mediationsgesetz, dass die Verfahrenslaufzeiten kürzer werden und weniger Kosten für die Beteiligten aufkommen“, sagte Heilmann dem Tagesspiegel. Er freue sich, dass ein Kompromiss im Ausschuss erzielt werden konnte. Der sieht vor, dass auch weiterhin die gerichtsinterne Streitschlichtung durch Güterichter möglich ist. Die Bezeichung Mediator ist künftig außergerichtlichen Streitschlichtern wie Rechtsanwälten vorbehalten. Eine Öffnungsklausel erlaubt es den Ländern, eigene Kostenregelungen zu treffen, um Gebühren bei einem einvernehmlichen Abschluss eines Verfahrens zu senken.
Nach Auskunft von Landgerichtspräsident Bernd Pickel sind beim Landgericht 360 Richter beschäftigt, darunter 250 im Zivilbereich. Etwa 30 fungieren als Güterichter. Sie dürfen mit der Streitsache nicht befasst sein. Nur wenn beide Parteien zustimmen, kommt es zur Mediation, die das Landgericht seit 2007 anbietet. Die vertraulichen Gespräche finden nicht in Verhandlungssälen statt, sondern in Besprechungszimmern. Der Güterichter trägt bei der Mediation keine Robe. „Er entscheidet nicht. Die Parteien sollen mit seiner Hilfe zu einer Lösung finden“, sagte Pickel. Das Schlichtungsergebnis ist verbindlich. In Berlin erwartet das Landgericht, dass neben den Parteien auch deren Anwälte bei der Mediation dabei sind. Sehr erfolgreich seien Mediationen in größeren Fällen, bei denen ein langwieriges Verfahren droht, sagte Pickel. „Das ist in der Regel nicht im Interesse der Parteien.“ Und ist ein Beweisverfahren notwendig, schlage das auch auf die Prozesskosten zu Buche.
Das Gericht kann den Parteien auch eine außergerichtliche Mediation vorschlagen, die in der Regel von Rechtsanwälten mit einer speziellen Mediatoren-Ausbildung durchgeführt werden. Die Vereinbarung kann von einem Notar für vollstreckbar erklärt werden.
Es gibt auch Fälle, in denen Mediation keinen Sinn macht: wenn eine Grundsatzentscheidung erwartet wird, eine Partei den Rechtsstreit als Prinzipienfrage ansieht oder jemand von seinem Erfolg vor Gericht überzeugt ist.
Sabine Beikler